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1

19.12.2014, 11:42

Mietrecht

Hi,

hab ne Frage bezueglich Mietrecht und Reparaturen.


Bei mir ging paar Tage die Heizung nich.
hab dann den Vermieter informiert und der hat nen Handwerker bestellt.
Der war 5 mins da, hat die entlueftet und is wieder abgehauen.
Die Heizung ging dann zu vll 10%.
Wenige Tage spaeter haben andere Handwerker, unabhaengig von meinem Problem, im Keller rumgedoktort und dann ging sie perfekt.
Der Fuzzie will 70 Euro dafuer und die soll laut Vermieter ich zahlen weil es ne Kleinreparatur ist.

Steht in meinem Mietvertrag auch drin, dass ich Kleinreparaturen evtl selber zahl, aber ist so ein bullshit mit der Heizung rechtens oder kann ich dagegen gehen?
"ja ich hab auch nen großen penis, aber das beantwortet nicht meine frage" - Blawas

2

19.12.2014, 13:41

Ich hab das hier gefunden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexiko…reparaturen.htm

Da das entlüften von Heizkörperventilen aber imo sehr wohl eine deiner Pflichten als Mieter ist, wirst du wahrscheinlich nicht drum herum kommen...
(ausser du es ist irgendwie klar, dass das Problem nicht beim entlüften lag, sondern woanders verursacht wurde - aber das könnte schwierig sein)

Zitat von »'Olaf Schubert«

"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."

3

19.12.2014, 13:55

Hab auf nem Mieterforum nachgefragt, da sagen alle, dass es nicht dazugehoert.
"ja ich hab auch nen großen penis, aber das beantwortet nicht meine frage" - Blawas

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

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4

19.12.2014, 14:49

hmm das entlüften von heizkörper gehört nicht zur kleinreparaturpauschale, die erneuerung des ventils aber sehrwohl? kann ich mir gerade nicht vorstellen, aber es gibt im mietrecht 1001 urteile in alle richtungen. meist mieterfreundlich. die definition ist hierbei "häufiger zugriff".

unabhängig davon, würde ich die übernahme erstmal ablehnen und auf die fehlende behebung des schadens hin weisen bzw. erst durch die nachträgliche reparatur an der zentralen anlage. zusätzlich dazu hattest du wohl keine entlüfterschraube bekommen vom vermieter? falls nicht, hattest du ja keine möglichkeit es zu erledigen, sodass der vermieter dir erstmal so eine schraube übergeben und hinweise liefern muss.

fraglich:
1. ist das entlüften überhaupt einen kleinreparatur die durch häufigen zugriff des mieters unterliegt
2. schaden wurde durch das entlüften nicht behoben, also liegt der schaden an der zentralen anlage und nicht im bereich des mieters
3. hattest du vorher die möglichkeit die heizkörper zu entlüften und darfst du das dann überhaupt?!

also die rechtslage sehe ich für dich als mieter sehr auf deiner seite... eindeutig kann das aber wohl niemand beantworten, habe auf die schnell kein urteil gefunden, dass die umlage auf entlüften bezieht. in jedem fall ist es eine einzelfallentscheidung!

5

19.12.2014, 17:01

Naja ich schaetze mal, dass ich den auch zahlen muss, auch wenn er das Problem nicht behoben hat oder?
Und dem Vermieter hab ich das ja auch nicht gesagt, dass es erst nur lauwarm war und dann ging. (Weil ich es nicht wusste, aber dennoch)
KA ob ich das entlueften darf oder soll. Ich hab nur gemerkt die Heizung geht nicht und bin von ausgegangen, dass das der Vermieter zahlt. Sonst haet ich vll mein Vater mal gefragt.
Hab ne Antwort vom Vermieter bekommen.
http://i.imgur.com/CygXYGU.png
"ja ich hab auch nen großen penis, aber das beantwortet nicht meine frage" - Blawas

6

20.12.2014, 12:46

da mein Vermieter ein stinkreiches Arschloch ist und er absolut NUULLL macht und ihm ne Klage ebenso NULL juckt, bin ich eben neben Sozialrecht auch im Mietrecht ziemlich ,,wach,, und kenn das Problem.

Der entscheidene Punkt dürfte sein, was im Mietvertrag zu den Kleinreparaturen genau definiert ist?!
oft steht nämlich nur eine plumpe Aussage. Die aber laut BGH aber nicht mehr ausreichend ist!!!
zb muss stehen....wie oft sind im Jahr Kleinreparaturen zu machen...einmal,achtmal,472x?
dazu in welcher Höhe?!....denn es gehtkaum 12x mal im Jahr 39,-€ zb zu zahlen
es gibt noch einen dritten Punkt....fällt mir aber im Moment nicht ein...^^
allerdings brauch nur einer der Punkte nicht passen..dann ist die Klausel fürn Popo!


,,andere MAßnahmen,, loool...was fürn Trottel!

7

20.12.2014, 13:52

Is ne VermieterIN. Und sie hat ne ChefIN in der GmbH. Jo.
Das Problem ist, dass rechtliche Beratung vermutlich teurer ist und ich eh net mehr lang hier wohn.
"ja ich hab auch nen großen penis, aber das beantwortet nicht meine frage" - Blawas

8

20.12.2014, 18:02

wenn du ein geringes Einkommen hast, kannste dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen. Dann Anwalt auswählen.
Kosten kenne ich dafür von 0;10 oder 15 Euro

9

20.12.2014, 18:55

Bin Student, hab garkein Einkommen.
"ja ich hab auch nen großen penis, aber das beantwortet nicht meine frage" - Blawas

10

21.12.2014, 08:56

Da sollte der Vermieter dafür bezahlen, weil Sie es nicht zerstört haben, deswegen das Problem gehört zu ihm. X(

SIM_Hexe_S

Erleuchteter

Beiträge: 6 252

Wohnort: Taunusstein

Beruf: GER

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11

21.12.2014, 15:26

Ein Bot mit kaputtem Grammatik-Modul? :)
................................................................ believing I had supernatural powers I slammed into a brick wall.......

Life is uncertain. Eat dessert first!!!



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12

12.01.2015, 14:53

Bin Student, hab garkein Einkommen.

Bei uns bietet das Studentenwerk eine anwaltliche Rechtsberatung an. Eventuell bei euch auch?

13

13.01.2015, 04:35

Bei uns ist das so das wenn Handwerker Geld wollen dann wollen Sie auch eine Unterschrift bevor sie gehen. Ansonsten könnte ja jeder kommen (und jeden den ich nicht beauftragt habe würde ich zum Vermieter schicken)

Gruß
Inva

SIM_Hexe_S

Erleuchteter

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Wohnort: Taunusstein

Beruf: GER

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14

13.01.2015, 13:38

Mieterverein. Hat mir vor Jahren sehr gut geholfen. Gibt's den noch?
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