da mein Vermieter ein stinkreiches Arschloch ist und er absolut NUULLL macht und ihm ne Klage ebenso NULL juckt, bin ich eben neben Sozialrecht auch im Mietrecht ziemlich ,,wach,, und kenn das Problem.
Der entscheidene Punkt dürfte sein, was im Mietvertrag zu den Kleinreparaturen genau definiert ist?!
oft steht nämlich nur eine plumpe Aussage. Die aber laut BGH aber nicht mehr ausreichend ist!!!
zb muss stehen....wie oft sind im Jahr Kleinreparaturen zu machen...einmal,achtmal,472x?
dazu in welcher Höhe?!....denn es gehtkaum 12x mal im Jahr 39,-€ zb zu zahlen
es gibt noch einen dritten Punkt....fällt mir aber im Moment nicht ein...^^
allerdings brauch nur einer der Punkte nicht passen..dann ist die Klausel fürn Popo!
,,andere MAßnahmen,, loool...was fürn Trottel!