Quoted
Höhe der monatlichen Steuer
Ab 1. Jänner 2011 wurde die Kfz-Steuer für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht pro Monat wie folgt gesenkt:[2]
Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen:
1,55 EUR (bisher: 2,54 EUR), mindestens 15 EUR (bisher: 21,80 EUR)
Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen:
1,70 EUR (bisher: 2,72 EUR)
Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen:
1,90 EUR (bisher: 3,08 EUR), höchstens 80 EUR (bisher: 123,40 EUR), bei Anhängern höchstens 66 EUR (bisher: 98,72 EUR)
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