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1

30.04.2014, 13:01

Schmerzensgeld eintreiben

So, da das Masters jetzt wieder geht, hab ich auch gleich mal ein Anliegen. Angeblich sind hier ja viele schlaue Leute unterwegs, vielleicht kann mir da ja einer helfen...

Die Sache ist folgendermaßen:

Mir schuldet jemand seit ungefähr 12 Jahren Schmerzensgeld. Von alleine wird sich derjenige wohl nie melden, um seine Schulden zu begleichen. Ich habe noch mal mit meinem Anwalt telephoniert, der mich damals vertreten hat und gefragt, wie es jetzt aussieht. Er sagte mir, dass wir natürlich einen Gerichtsvollzieher oder Ähnliches vorbeischicken könnten, es aber gut sein kann, dass diese Person kein Geld hat und ich dann auch noch auf den Anwaltskosten und so weiter sitzen bleibe...

Gibt es da irgendeine Möglichkeit, dass ich an das Geld ran komme, ohne Geld (gegebenenfalls unwideruflich) dafür zu investieren?

LG,
Fasolt

2

30.04.2014, 13:24

Russlandinkasso vorbeischicken :D

Wie hoch ist die Geldsumme?

3

30.04.2014, 13:31

Waren damals 600 €.. Für mich viel Geld.

Hab schon überlegt, ob ich den selbst mal mit ein paar Freunden ,,besuche", aber das würde wohl nur Ärger machen :D

4

30.04.2014, 13:35

Wieso machst Du das erst jetzt? Hast Du überhaupt einen Titel gegen den Typ?
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

5

30.04.2014, 13:45

War damals 13, der hatte keine Kohle und konnte das daher nicht direkt bezahlen, habs dann leider irgendwann vergessen..
Das wurde vom Gericht so festgelegt, wenn du das mit Titel meinst ;)

6

30.04.2014, 14:25

hier hatte doch jemand gute kontakte zu den hell angels ;)
cheater and die wand!

7

30.04.2014, 14:30

Es stellt sich halt die Frage, ob dein Anspruch auf Schmerzensgeld nicht verjährt ist. Da du dich nicht um die Eintreibung gekümmert hast, dürftest du auch die Verjährungsfrist nicht unterbrochen haben, die bei vielen Dingen bei 3 Jahren liegt (§195 BGB). Wie die Frist bei Schmerzensgeld ist, keine Ahnung.

Falls nicht verjährt halt über das normale Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher die Schulden eintreiben

EDIT: Ansonsten ist 199 BGB hilfreich

(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (30.04.2014, 14:35)


8

30.04.2014, 14:36

So, da das Masters jetzt wieder geht, hab ich auch gleich mal ein Anliegen. Angeblich sind hier ja viele schlaue Leute unterwegs, vielleicht kann mir da ja einer helfen...

Die Sache ist folgendermaßen:

Mir schuldet jemand seit ungefähr 12 Jahren Schmerzensgeld. Von alleine wird sich derjenige wohl nie melden, um seine Schulden zu begleichen. Ich habe noch mal mit meinem Anwalt telephoniert, der mich damals vertreten hat und gefragt, wie es jetzt aussieht. Er sagte mir, dass wir natürlich einen Gerichtsvollzieher oder Ähnliches vorbeischicken könnten, es aber gut sein kann, dass diese Person kein Geld hat und ich dann auch noch auf den Anwaltskosten und so weiter sitzen bleibe...

Gibt es da irgendeine Möglichkeit, dass ich an das Geld ran komme, ohne Geld (gegebenenfalls unwideruflich) dafür zu investieren?

LG,
Fasolt

seit 12 jahren "wartest" du auf dein geld?
also falls du in der zwischenzeit nichts besonderes gemacht hast ausser warten - vergiss es zu 99%. es gibt bei solchen forderungen auch verjährungshöchstgrenzen und imo liegt diese bei 10 jahren. gut, es kommt ein wenig darauf an, wofür du das schmerzensgeld erhalten hast, je nach dem wird die frist gehemmt (z.b. weil es eine person im gleichen haushalt ist) oder die verjährungsfrist auf 30 jahre gesetzt (§199). grundsätzlich würd ich aber sagen: als 25jähriger eine 12 jahre alte forderung einzutreiben kannst du dir abschminken.

Zitat von »'Olaf Schubert«

"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

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9

30.04.2014, 15:41

Nach 12 Jahren? Ernsthaft?

Jo, füg ihm einfach so viel Schmerzen zu bis ihr Quit seid! :rolleyes: :D

10

30.04.2014, 16:01

600€ ? Nimm ihm die Niere weg und verkauf sie auf dem Schwarzmarkt für Organhandel !

11

30.04.2014, 18:17

@ Master: Wenns unter verjährungsregeln fallen würde, glaubst du nicht der anwalt hätte ihm das gesagt ?

12

01.05.2014, 14:36

Wenn du einen Titel vom Gericht hat (Urteil, Vergleich, etc.) dann musst du deine Forderung innerhalb von 30 Jahren beim Schuldner eintreiben. So lange kann man hier in D. mit einem Titel vollstrecken. Ich gehe davon aus, dass du auch tatsächlich einen Titel hast, da du ohne keinen Gerichtsvollzieher beauftragen könntest (und diese Möglichkeit hat dir dein Anwalt vorgeschlagen).

Leider ist es keine Seltenheit, dass Schuldner die vor 12 Jahren über kein Geld verfügten auch heute keines haben. In diesem Fall würden tatsächlich nur weitere Kosten entstehen. Darauf muss ich meine Mandanten auch immer hinweisen. Gerichtsvollzieher nimmt für gewöhnlich zwischen 40 und 70 € + Anwaltsgebühr für Vollstreckung. Da hast du leider auch keine andere Möglichkeit an dein Geld zu kommen. Wenn der Schuldner keins hat kann man eben auch nichts holen ?( - woher soll es kommen?

Wenn du den Gerichtsvollzieher hin schickst gibt der Schuldner einfach die Vermögensauskunft ab und hat danach seine Ruhe. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der mittlerweile wieder arbeitet und über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Aber auch dann gibt's immernoch die Pfändungsfreigrenze. ?(

Mit ner Rechtsschutzversicherung würde die die Kosten für die ersten 3 Vollstreckungsversuche zahlen. (und nein - ich mach hier keine Werbung für Versicherungen :P )

SIM_Hexe_S

Erleuchteter

Beiträge: 6 252

Wohnort: Taunusstein

Beruf: GER

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13

01.05.2014, 15:31

Du bist Anwalt? Welches Fachgebiet denn?
................................................................ believing I had supernatural powers I slammed into a brick wall.......

Life is uncertain. Eat dessert first!!!



Hexe@job:  8) . . .MietBAR auf Facebook

14

01.05.2014, 18:08

Hallo Lizzard,

vielen Dank für deine Antwort.. Wie funktioniert das mit der Rechtsschutzversicherung, greift die auch dafür, wenn ich die jetzt abschließe oder muss ich zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung bereits Mitglied gewesen sein? Ansonsten schließ ich die jetzt einfach mal ab, wenns nicht all zu teuer ist und lass das dann über den Anwalt laufen. Anders habe ich ja auch kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob der Typ mittlerweile Kohle hat.. Oder kann ich irgendwie herausfinden, ob der sich in einem Arbeitsverhältnis befindet oder wo der wohnt?

LG Fasolt

Edit: Wenn ich eine Versicherung mit 150 € Selbstbeteiligung abschließe, würde es sich ja schon gar nicht mehr lohnen oder zählt das dort nicht rein?

15

01.05.2014, 20:08


vielen Dank für deine Antwort.. Wie funktioniert das mit der Rechtsschutzversicherung, greift die auch dafür, wenn ich die jetzt abschließe oder muss ich zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung bereits Mitglied gewesen sein? Ansonsten schließ ich die jetzt einfach mal ab, wenns nicht all zu teuer ist und lass das dann über den Anwalt laufen. Anders habe ich ja auch kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob der Typ mittlerweile Kohle hat.. Oder kann ich irgendwie herausfinden, ob der sich in einem Arbeitsverhältnis befindet oder wo der wohnt?

Edit: Wenn ich eine Versicherung mit 150 € Selbstbeteiligung abschließe, würde es sich ja schon gar nicht mehr lohnen oder zählt das dort nicht rein?

Im Regelfall würde eine jetzt neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung das nicht mehr zahlen, weil dein Anspruch bereits in der Vergangenheit entstanden und auch fällig wurde. Die meisten Versicherungen haben sogar eine Regelung im Vertrag, nach der du eine Sperrfrist von bis zu 3 Monaten hast - sprich erst Ansprüche die 3 Monate nach Vertragsschluss entstehen sind davon umfasst. Auf diese Weise wollen die Versicherungen vermeiden, dass nur temporäre Versicherungsverträge für einzelne Fälle abgeschlossen werden.

Das mit den 150 € ist richtig - würde sich hier nicht lohnen. Das hängt jedoch ganz vom Versicherungsvertrag ab. Ca. 50% meiner Mandanten mit Rechtsschutzversicherung haben eine Selbstbeteiligung. Der Rest hat keine. Hängt demnach ganz von deinem Vertrag ab. Vergleichsangebote kann ich dir aber leider keine nennen. Hab noch nie gefragt, was die Leute jährlich zahlen.

Wo der Typ wohnt kannst du möglicherweise über ne Anfrage beim Einwohnermeldeamt rauskriegen (kostet aber auch gleich wieder +/- 10 € bei den meisten Gemeinden). Ob der Typ Kohle hat lässt sich ohne Gerichtsvollzieher oder nähere Infos bei Privatpersonen im Grunde nicht ermitteln (zumindest nicht kostenlos). Die beste Methode hierfür wäre imo den Gerichtsvollzieher hinzuschicken und ggfls eine Kontenpfändung zu beantragen. Dann muss der Schuldner schonmal auf ein Pfändungsschutzkonto umstellen und sobald Geld reinkommt das über der Freigrenze liegt schlägt die Bank sofort zu.

Das ist allerdings nur in der Theorie sinnvoll. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass du auf sämtlichen Kosten die du jetzt weiter investierst am Ende sitzen bleibst. In würde schätzen dass in 70-80 % der Fälle Personen, welche über kein Vermögen verfügen, auch 12 Jahre später noch kein Geld haben. Insoweit kann ich die Skepsis deines Anwaltes durchaus verstehen. Der soll dir mal die konkreten, im vorliegenden Fall für eine Vollstreckung notwendigen Kosten mitteilen. Dann kannst du immernoch abwägen, ob du das zusätzliche Investitionsrisiko eingehen willst. Hat dein Anwalt in der Sache schonmal für dich (erfolglos) vollstreckt?



Du bist Anwalt? Welches Fachgebiet denn?
Jo bin ich. Schwerpunkt liegt im Zivilrecht. Also solche Sachen wie Vertragsrecht, Schuldrecht, Erbrecht, Mietrecht usw.