Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

14.01.2014, 23:43

Rechtsfrage Zeitungsabo

Liebes Masters,

eine Freundin von mir hat ein Testabo bei der SZ abgeschlossen und es nicht gekündigt und jetzt ist die erste Rechnung eingeflogen, sehr zu ihrer Überraschung. Sie spricht nicht so gut deutsch und ihr wurde an der Uni erzählt, sie würde eine kostenlose Zeitung bekommen und hat sich deswegen bequatschen lassen. Dass Sie das Abo kündigen muss, wurde ihr allerdings verschwiegen. X(

Die Frage nun: Muss sie es wirklich bezahlen?

Zusätzliche Info: Den Namen von dem Zeitungsfritzen haben wir auch. Sie hat die Sachen nichtmal selbst eingetragen (Name, Adresse etc), der Typ hat das für sie aufgeschrieben, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das in Deutschland Grundlage für ein rechtmäßiges Vertragsverhältnis ist. Ich kotz hier echt im Strahl über diese dreisten Methoden und die Skrupellosigkeit von dem Aboverticker. X(

Gruß

Napo

Zitat

Original von hiigara
wie gay ... wmca...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GEC|Napo« (15.01.2014, 08:27)


3

15.01.2014, 07:15

willkommen in deutschland

4

15.01.2014, 07:35

Hat man ihr schon von ihrem neuen Rundfunk Abo erzählt, dass sie durch Bezug einer Wohnung in D abgeschlossen hat?
willkommen in deutschland
Seelenwurm in AoEO

5

15.01.2014, 10:06

Wenn deine Freundin nicht minderjährig ist, wird es bei dem geschilderten Sachverhalt alleine mit der Beweisführung schwierig. Man könnte höchstens mal bei der SZ anrufen und auf Kulanz hoffen.

@Osmium: :D

6

15.01.2014, 10:06

Oder Verbraucherschutz?

7

15.01.2014, 10:24

Das einzige worauf man bauen könnte wäre halt, dass sie ja quasi kein Deutsch versteht...

Die Abo"Falle" is ja Gang und Gäbe und sehr verbreitet bei allen Zeitungen. 14 Tage umsonst, danach Abo. Manche Zeitungen erwähnen explizit, dass nach Ablauf der 2 Wochen automatisch ausläuft, sind aber die wenigsten denke ich. Ich mein was hat sie denn gedacht? Dass sie jetzt für immer die SZ umsonst bekommt?? Naja, das is warum der Markt so funktioniert. Die Verkäufer gehen von der Naivität oder Unwissenheit des Kunden aus und kommen damit zu ihren Abos, die auch wenn sie dann gekündigt werden immer irgendwie ein paar Wochen laufen.......

Willkommen in Deutschland :-)

8

15.01.2014, 13:21

Die Frage ist wohl eher, ob der Typ nur ihre Daten aufgeschrieben hat oder ob sie auch etwas unterschrieben hat. Wenn dem so ist, wird in den AGB wahrscheinlich was von automatischer Verlängerung stehen und somit ist sie dran. :-/
Artificial intelligence is no match for natural stupidity.

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

9

15.01.2014, 17:26

Wenn Sie was unterschrieben hat, ist das Ding gelaufen, vor allem weil jetzt vermutlich jegliche Wiederrufsfristen abgelaufen sind.. Einfach als Lehrgeld nehmen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Niemals etwas unterschreiben was man nicht versteht / was man sich nicht durchgelesen hat.

10

15.01.2014, 18:45

Nein sie hat nicht unterschrieben und hat auch extra nachgefragt obs wirklich umsonst sei. Danke für die Hilfe, ich werde als erstes Mal morgen bei der SZ anrufen.

Zitat

Original von hiigara
wie gay ... wmca...

11

15.01.2014, 19:56

Ja Moment, wie soll denn ohne Unterschrift überhaupt ein (wie auch immer gearteter) Vertrag entstehen? Wenn es wirklich keine Unterschrift (oder vergleichbare Tonaufnahme oder oder oder) gibt, können die ihr doch wahrscheinlich gar nichts. Wie wollen die denn beweisen, dass sie dem Vertrag initial zugestimmt hat?
Artificial intelligence is no match for natural stupidity.

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

12

15.01.2014, 22:23

Ja Moment, wie soll denn ohne Unterschrift überhaupt ein (wie auch immer gearteter) Vertrag entstehen? Wenn es wirklich keine Unterschrift (oder vergleichbare Tonaufnahme oder oder oder) gibt, können die ihr doch wahrscheinlich gar nichts. Wie wollen die denn beweisen, dass sie dem Vertrag initial zugestimmt hat?


Naja im netz kannst du auch n haufen abos bestellen ohne jemals etwas zu unterschreiben. Am telefon ja auch..
Bestellen ist immer einfach, wird auch kaum gegen gecheckt, nur kündigen erfordert immer Unterschrift und Brief oder Fax :P

13

15.01.2014, 23:25

Ja Moment, wie soll denn ohne Unterschrift überhaupt ein (wie auch immer gearteter) Vertrag entstehen? Wenn es wirklich keine Unterschrift (oder vergleichbare Tonaufnahme oder oder oder) gibt, können die ihr doch wahrscheinlich gar nichts. Wie wollen die denn beweisen, dass sie dem Vertrag initial zugestimmt hat?


Naja im netz kannst du auch n haufen abos bestellen ohne jemals etwas zu unterschreiben. Am telefon ja auch..
Bestellen ist immer einfach, wird auch kaum gegen gecheckt, nur kündigen erfordert immer Unterschrift und Brief oder Fax :P

Ich bin mir der Möglichkeit schon bewusst. Hattest du schon mal so einen Rechtsstreit oder ist das Meinung?
Artificial intelligence is no match for natural stupidity.

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

14

15.01.2014, 23:35

Meinung. Ich schließe so viel Online ab, dass ich mir nicht vorstellen kann dass man rechtlich gesehen noch eine Unterschrift braucht heutzutage. Höchstens wenn angezweifelt wird, dass die Person wirklich bestellt hat.

Hab mich sowieso damals gewundert, habe schon als jugendlicher ab 11 / 12 teils hardware für 800 Euro bestellt, ohne das je mal irgendwas nicht geliefert wurde. Theoretisch darf man das in dem alter nicht, solang die Kohle da ist und es keinen Kläger gibt fragt aber niemand nach.

15

16.01.2014, 00:19

Üblicherweise hat man in der geschilderten Konstellation schlicht keine Möglichkeit, die Irreführung zu beweisen, weil man bei Vertragsschluss unterschreibt, dass man über die Verbindlichkeit des Vertrags und über etwaige Widerrufsrechte belehrt wurde.
Wenn sie tatsächlich nirgends unterschrieben hat, könnte die Sache anders aussehen; allein die Tatsache, dass der Vertriebspartner von der SZ die Adressdaten deiner Freundin hat, reicht mE nicht, um einen Vertragsschluss zu beweisen und die von deiner Freundin behauptete Täuschung zu widerlegen.

ABER: Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie tatsächlich nirgendwo eine Unterschrift geleistet hat.
Wird sie mit einer Beschwerde allerdings schnell rauskriegen; wenn eine Unterschrift vorliegt, schicken die ihr sicher gerne eine Kopie von den Vertragsunterlagen.

16

16.01.2014, 06:47

Auch wenn ich das rechtlich nicht bewerten kann: Die Tatsache, dass in der Testphase nicht reagiert wird (wenn man regelmäßig normalerweise kostenpflichtige Zeitungen bekommt) könnten eventuell als Einverständnis gewertet werden. Die Praktik ist dennoch unschön, ich schließe deshalb auch so gut wie nie Testabonnements ab. Nicht weil mir nicht bewusst ist, dass ich diese wieder kündigen muss, sondern weil ich es vermutlich schlicht vergessen würde ;)

Am sinnvollsten ist in dem Falle sicher ein freundliches Gespräch mit dem Verlag und wenn der nicht entgegen kommt - sofortige schriftliche Kündigung zum nächsten möglichen Zeitpunkt und als Lehrgeld verbuchen.

PS: Finde es auch irritierend, dass keine Unterschrift geleistet worden sein soll. Wenn ich denn doch mal ein Testabonnement angenommen habe, musste ich immer etwas unterschreiben.

17

16.01.2014, 09:15

ich schließe deshalb auch so gut wie nie Testabonnements ab. Nicht weil mir nicht bewusst ist, dass ich diese wieder kündigen muss, sondern weil ich es vermutlich schlicht vergessen würde ;)
Ist bei mir ähnlich.

18

16.01.2014, 11:55

Das ist doch bei allem so. Versteh das Problem nicht? Wenn da einer anruft oder mir was TOLLES anbietet schick ich ihn immer zum Teufel.
Als ob jemand was verschenkt !?! :stupid:
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

19

16.01.2014, 12:19

Ich schließe sowas einfach immer online ab, mache mir gleichzeitig die Kündigung fertig und druck sie aus und gebe sie noch am gleichen Tag in die Post.
Selbst wenn ichs ggf. behalten will oder es längere Verträge sind (2 Jahres Verträge) mach ich die Kündigung schon fertig und schick sie auch ab, mit Wirkung zum Ende der 2 Jahre.

Mag vlt. für die ein oder andere Firma komisch sein, die Kündigung direkt nach der bestellung zu bekommen, bzw. in der gleichen Woche.
Aber das ist die selbst verschuldete Konsequenz, der Tatsache, dass Neukunden 10 mal mehr Wert sind als Bestandskunden und somit logisches Verhalten.

Wer immer direkt Kündigt, vergisst nie eine Kündigung und nimmt jedes mal die Neukundenboni mit. Kein Bestandskunde fährt da annähernd so gut, viel Stress ist es auch nicht wenn man es so konsequent macht.
Dazu noch kurz n Kalendereintrag im Exchange / Outlook, 3-4 Wochen vor Ende der Laufzeit und gut ist. Dauert mit etwas Routine 5 ~ 10 Minuten das ganze und kann man in die Post schmeißen wenn man eh da ist.


Selbst wenn man gar nicht kündigen will, fährt man günstiger wenn man trotzdem kündigt und die Kündigung über ein "Rückholer Angebot" wieder zurück nimmt.
So erlebt 2012 bei 1und1... DSL Leitung bei meiner Freundin gekündigt, Kabel Deutschland bestellt.. 4 Wochen vor Vertragsende rufen die an und gehen bei Erwähnung des Kabeldeutschland Angebots voll mit und bieten VDSL knapp 10 Euro günstiger an, als auf deren Website... war aber zu spät, hatte KD schon bestellt, sonst hätt ichs maybe gemacht. Andererseits gabs bei Kabeldeutschland noch 150 Euro QIPU Cashback oben drauf.

Kabeldeutschland habe ich natürlich auch wieder gekündigt, läuft im April aus, nehme dann 1und1 VDSL, mal gucken was da an Cashback geht. Effektiv zahl ich dadurch ~20 Euro für ne 100 Mbit (KabelDeutschlandoder 50 Mbit (VDSL) Leitung, während meine Eltern aufm Dorf für ihre 2 Mbit mit ISDN und Telefonflat knapp 50 Euro auf den Tisch legen. Sie können halt nicht wechseln, nur TCOM da und LTE ist ja n Witz bei den Preisen.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Attila« (16.01.2014, 12:35)


20

16.01.2014, 13:36

Ich schließe sowas einfach immer online ab, mache mir gleichzeitig die Kündigung fertig und druck sie aus und gebe sie noch am gleichen Tag in die Post.
Selbst wenn ichs ggf. behalten will oder es längere Verträge sind (2 Jahres Verträge) mach ich die Kündigung schon fertig und schick sie auch ab, mit Wirkung zum Ende der 2 Jahre.

[...]

Dazu noch kurz n Kalendereintrag im Exchange / Outlook, 3-4 Wochen vor Ende der Laufzeit und gut ist. Dauert mit etwas Routine 5 ~ 10 Minuten das ganze und kann man in die Post schmeißen wenn man eh da ist.

Das ist eine Routine, die man sich direkt mal abschauen sollte. :up:
Artificial intelligence is no match for natural stupidity.

Ähnliche Themen