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Attila

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1

27.12.2012, 10:28

Jährl. Steuerfreibetrag

Guten Morgen,

2013 geht bei uns die Bereitschaft los, aktuell ist in Verhandlung was es dafür gibt.
Da die Vergütung für die Bereitschaft Brutto auf den Monatslohn aufgeschlagen wird, wollte ich mal ausrechnen was mir Netto davon übrig bleibt.
Nach Steuern bei Steuerklasse eins, bleibt etwa die Hälfte. Beim rumspielen im Brutto / Netto Rechner sind mir 3 Sachen aufgefallen.

index.php?page=Attachment&attachmentID=14132

a) Es gibt den jährlichen Steuerfreibetrag, dieser Beträgt erst einmal 8004 Euro für Alleinstehende.
Eins ist mir dabei nicht ganz klar: Werden diese 8004 Euro automatisch vom zu versteuernden Jahresgehalt abgezogen, oder muss man das extra eintragen lassen?
Gehe aktuell davon aus, das dieser Betrag automatisch abgezogen wird, solang man keine anderen Angaben zum Steuerfreibetrag hat - aber siehe Screenshot "auf Lohnsteuerkarte vermerken lassen?!"

b) Was kann man auf diesen Betrag alles angeben? Auch ein PC Kauf, wenn man in Bereitschaftszeiten remote für die Firma arbeitet? Habe extra n VPN Zugang/ ne Arubabox. PC ist aber mein eigener.
Im Beispiel steht da auch Fahrkosten zur Arbeit, gilt dies auch, wenn es nur 10km /Tag sind? Als Azubi hatte der Typ auf dem Finanzamt mir das damals durchgehen lassen, weil ich damit knapp unter der Grenze zum Steuerzahlen war. Gibt es da mindest Kilometer? 220x 10 sind immerhin auch 2200 Kilometer, und durch die Bereitschaft ist es möglich das ab und zu auch eine extra Fahrt dazu kommt.


c) Unabhängig vom Topic habe ich noch eine weitere Steuerfrage:[/u]
Ich war bis Ende März 2012 in der Schweiz angestellt, habe also 9 von 12 zu versteuernde Arbeitsmonate.
Effektiv sinkt dadurch ja mein zu versteuerndes Jahreseinkommen - d.h. ich müsste Steuern zurückbekommen richtig?
Wenn ja wie? Einfach nur meinen Jahres Bruttolohn angeben in der Steuererklärung? Steuerberater? Raffen die das mit den 9 Monaten wenn ich dem Finanzamt die Schweizer Unterlagen zeige?

Bisher waren sämtliche Behörden immer wenn sie "Schweiz" hörten hoffnungslos überfordert, das Finanzamt hatte mich letztes Jahr 2x gefragt wie ich denn überhaupt Geld verdiene, da ich mit Nebenwohnsitz noch bei meinen Eltern gemeldet war (war notwendig, da man für jeden Mist wie z.B. Girokonto in DE n Wohnsitz braucht), während ich nur in der Schweiz am Hauptwohnsitz Geld verdient habe. Die Arbeitsagentur war damit ebenfalls überfordert :P - Lustig war auch die GEZ, wir wollen gebühren, auf meine Antwort welche Gebühren Sie denn bei meinem Hauptwohnsitz in der Schweiz einziehen haben sie nicht mehr geantwortet.

2

27.12.2012, 11:44

ich versuche mal nach bestem gewissen in einem attila-post zu antworten, bin aber kein steuerfachmann, verbesserungen sind willkommen falls es jemand besser weiß ;)

zu a) 8004 EUR Steuerfreibetrag, 1000 EUR Arbeitnehmerpauschbetrag und 36 EUR Sonderausgabenpauschbetrag sind bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet, d.h. du musst nichts tun um diese in Anspruch zu nehmen.
Die 8004 EUR musst du definitiv nicht auf der Lohnsteuerkarte eintragen - hier gehts um zusätzliche Freibeträge die du in Anspruch nehmen kannst.
Hier gilt allerdings folgende Regelung:

Zitat

•Ein Antrag auf Eintragung eines Freibetrags wegen erhöhter Werbungskosten , erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen kann nur dann gestellt werden, wenn die Aufwendungen bzw. die abzugsfähigen Beträge insgesamt eine Antragsgrenze von 600 EUR überschreiten § 39a Abs. 2 Satz 4 EStG ).
Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR übersteigt.
Verheiratete Arbeitnehmer können den Antrag stellen, wenn die hiernach zu berücksichtigenden Aufwendungen bzw. die abzugsfähigen Beträge beider Ehegatten zusammen 600 EUR betragen
.
D.h. du musst mindestens auf 1600 EUR kommen bei deinen Werbungskosten die du ansetzen möchtest.
Zu b) Da könnten für dich interessant sein: Kosten für doppelte Haushalt (hast noch was in der Schweiz?), Kosten für Arbeitsmittel (Fachliteratur?), Kosten für Arbeitszimmer (wenn du Bereitschaft von zu Hause aus hast), berufliche Haftpflicht, Fortbildungskosten (wenn nicht erstattet), Kontoführungsgebühr (pauschal 16€ auch wenns nix kostet), Internet (wenn beruflich notwendig, wird aber mit der privaten Nutzung verrechnet, max. 20 €) und am interessantesten die Entfernungspauschale: 0,30€ * Entfernung (einfacher Weg) * 230 Tage (bei 5 Arbeitstagen)
Deinen PC könntest du eventuell als Arbeitsmittel anrechnen, allerdings ist das Finanzamt nicht doof und finanziert dir einen 3000€-Gaming-Rechner falls du das vorhattest :D
Zu c) zu dem Auslandsthema kann ich keine halbwegs seriösen Aussagen machen^^ Du kannst dir normalerweise aber die Steuern die du woanders bezahlt hast anrechnen lassen (mit der Schweiz gibt’s aber anscheinend kein Doppelbesteuerungsabkommen), da solltest du vielleicht mal einen Steuerberater fragen wenn du da Beträge die das Finanzamt von dir fordert nicht nachvollziehen kannst.

3

27.12.2012, 13:05

was spricht denn gegen einen gang zur lohnsteuerhilfe?
das dauert bei mir alles in allem 1h im Jahr, kostet glaube um die 50€ fürs ganze Jahr (die man ebenfalls nochmal absetzen kann) und ich muss mich um nix kümmern. kA wie so die Durchschnittsbearbeiterin ist, aber bei mir hat die nette Frau immer mehr rausgeholt als ich für mich überhaupt im Bestfalle angesetzt habe :D

Selber machen rate ich davon ab, es sei denn man ist Selbständig oder wirklich fit in solchen Dingen, aber wenn ich mir da so Fragen wie nach dem Freibetrag durchlese, schliesse ich das mal aus ...

4

27.12.2012, 13:20

naja wenn man keine riesigen Sonderlocken hat, also ganz normaler Arbeitnehmer ist der jetzt keinen gigantischen verdienst hat, ists eigentlich np das selbst zu machen wenn man schonmal irgendwo im Zusammenhang mit Studium/Ausbilung etwas mit Steuern zu tun hatte und ein entsprechend gutes Steuer-Programm besitzt. Da gibt's ne Art "Interview"-Funktion bei der man eigentlich nach allem relevanten gefragt wird und so auch nix vergessen kann^^ aber mit den schweiz-steuern, wohnsitz/zweitwohnsitz, von zuhause bereitschaft, zusätzliche fahrkosten etc würd ich auch empfehlen sich da helfen zu lassen (und zwar nicht in einem Forum sondern im RL^^).

Attila

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5

27.12.2012, 13:21

Habe da in der Tat keine Ahnung, deshalb ja die Fragen. 50 Eus kostet das nur?
Bisher wusste ich nicht mal das es eine "Lohnsteuerhilfe" gibt - werde ich mal in Anspruch nehmen!

Ich kannte nur den Steuerberater der bei meinem Bruder kommt, da kostet sein Auftritt aber fix mal 500-2000 Eus.
Allerdings hat der auch etwas mehr zu tun bei 2 Firmen :D Hatte schon die Idee den einfach mal 30 Mins lang mit fragen zu bombadieren wenn der da ist.

Hummi

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6

27.12.2012, 14:12

Es gibt sogar ein Verein dazu, den Lohnsteuerhilfeverein

ich stimme aber dennoch skittle zu. Die Grundlagen in Sachen Steuern sind echt nicht so schwer zu verstehen und das Steuerrecht gibt diverse Pauschbeträge, damit ein normaler Arbeitnehmer eben nicht wegen jedem Kleinvieh eine Steuererklärung machen muss.
Zone: Hummi__ (nur fürs Masters !!! ^^ )

7

27.12.2012, 18:07

Wenn ich deinen Post richtig verstanden habe hast du 2011 6 Monate in der Schweiz gearbeitet und 2012 3 Monate ?

Wo hast du jeweils deine Einkommenssteuer bezahlt in D oder in CH, warst du Grenzgänger oder hast du in der Schweiz gewohnt/gelebt ?

Ich denke es macht Sinn eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die sollte sich jedoch mit dem Thema Grenzgänger oder Aufenthalter in der Schweiz auskennen. Wenn du 6 Monate in der Schweiz gelebt und gearbeitet hast kannst du in der Schweiz versteuern, dies kann für dich enorme Steuerersparnis bedeuten.

In CH liegt die EKST 11- 20 % in D 18 - 42 % , oder hast du vielleicht gar keine Steuer in der Schweiz bezahlt ;) ??

8

27.12.2012, 21:23

Also wenn du freibeträge auf deiner lohnsteuerkarte eintragen lässt, wirst du ne steuererklärung machen müssen.

werbungskosten kannst du unabhängig davon ob du was eintragen lässt ab 1000 € ansetzen. dazu gehören fahrtkosten, unabhängig von der km zahl, aber auch pc und andere sachen sofern sie nachweislich arbeitsbedingt angeschafft wurden. dabei ist dann auch zu beachten, dass größere sachen, z.b. nen pc über mehrere jahre angesetzt werden, anhand der AfA tabellen. kann auch sein, dass das FA dann sagt, dass bei solchen sachen auch nen teil privat ist.

fahrtkosten bekommst 0,30 € pro entfernungskilometer, also nur eine fahrt. in deinem fall wären das dann wohl 5 km am tag.

zu C: bin mir da nicht ganz sicher, aber es kommt auf jeden fall darauf an wie lange du insgesamt in der schweiz gewohnt hast. ab 6 monaten bist du in D dann nur beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Attila

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9

27.12.2012, 22:24

Ich war 9 Monate in der Schweiz, wie Fun Beatle erkannt hat.
Hatte dort meinen Hauptwohnsitz und habe dort steuern bezahlt.