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- Lustig war auch die GEZ, wir wollen gebühren, auf meine Antwort welche Gebühren Sie denn bei meinem Hauptwohnsitz in der Schweiz einziehen haben sie nicht mehr geantwortet. 
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Zitat
•Ein Antrag auf Eintragung eines Freibetrags wegen erhöhter Werbungskosten , erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen kann nur dann gestellt werden, wenn die Aufwendungen bzw. die abzugsfähigen Beträge insgesamt eine Antragsgrenze von 600 EUR überschreiten § 39a Abs. 2 Satz 4 EStG ).
Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR übersteigt.
Verheiratete Arbeitnehmer können den Antrag stellen, wenn die hiernach zu berücksichtigenden Aufwendungen bzw. die abzugsfähigen Beträge beider Ehegatten zusammen 600 EUR betragen


Hatte schon die Idee den einfach mal 30 Mins lang mit fragen zu bombadieren wenn der da ist.
??