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1

15.04.2011, 12:13

WBS Schein / Freistellung

Hier scheinen ja so eingie Experten unterwegs zu sein, daher habe ich jetzt auch mal ne rechtliche Frage.

Ich wohne in einer Wohnung für die man eigentlich einen WBS schein braucht. Für einen Schein verdiene ich aber viel zu viel musste also ne

Freistellung beantragen. Diese habe ich jetzt auch erhalten und zahle dementsprechende Fehlbelege an die Stadt. Kaut Info unseres Vermieters hat sich hier gesetzlich etwas geändert, hätte er gehört. Beim ersten Nachfragen bei der Stadt wurde uns das auch bestätigt, beim zweitem Nachfragen wusste man schon Nichts mehr davon. (andere Sachbearbeiter, der von der ersten Nachfrage ist im Urlaub ?( )

Google. kann mir nicht wirklich helfen. Meine Frage nun, hat sich nun was geändert und was ?
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

CoK_a_cola

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2

17.04.2011, 14:08

welches bundesland?

NRW siehe hier http://www.nrw.de/presse/minister-oliver…ar-befreit-534/

bzw. http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/pla…ahlung1418.html



Zitat

Regelungen in den einzelnen Bundesländern [Bearbeiten]
Abgeschafft [Bearbeiten]

  • Berlin: Abgeschafft seit dem 1. September 2002[1]
  • Hamburg: Abgeschafft per 1. Juli 2002, beschlossen am 12. Juni 2002[2]
  • Hessen (eingeführt am 1. Juli 1993)[3]
  • Niedersachsen: Abgeschafft per 31. Oktober 2003[4]
  • Nordrhein-Westfalen: Am 23. Mai 2006 rückwirkend zum 1. Januar 2006 aufgehoben[5]
  • Schleswig-Holstein: Abgeschafft per 31. Oktober 2004, Verordnung vom 24. Oktober 2003[6]
  • Bayern: Am 10. April 2007 wurde ein Ende zum 31. Dezember 2007 beschlossen[7]
  • Baden-Württemberg: Zum 1. Januar 2008, Verordnung vom 29. November 2007[8]

In den folgenden Ländern wurde mit dem Rechtsstand Januar 2008 die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft:
* Baden-Württemberg * Bayern * Berlin * Hamburg * Niedersachsen * Nordrhein-Westfalen * Schleswig-Holstein

  • in Hessen tritt gemäß § 17 des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionen

im Wohnungswesen (HessAFWoG) das Gesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Anfang des Jahres wurde in Hessen die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionen im Wohnungswesen" erlassen, nach der die Fehlbelegungsabgabe für weitere drei Jahre, d.h. dann bis Mitte 2011, zu erheben ist. Sollte die Laufzeit des "Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionen im Wohnungswesen (HessAFWoG)" nicht verlängert werden, so verliert diese Verordnung mit dem Ablauf des 31. Dezember 2009 ihre Rechtsgrundlage, eine Fehlbelegungsabgabe kann dann nicht mehr erhoben werden.

3

18.04.2011, 09:38

Wow TOP !!!! Danke Dir ...das hilft mir sehr. Es wäre NRW, die Stadt Dortmund will nämlich Nichts davon wissen bzw. gehört zu haben. Ist halt pleite das liebe Dortmund. ;)

Hast du das gegoogelt bekommen ?
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CoK_a_cola

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4

18.04.2011, 20:45

ja habe ich gegoogelt! das thema hat sich in den letzten jahren ziemlich verändert, deshalb war ich nicht auf dem laufenden, da es auch relativ speziell ist. komme selbst aus dortmund ;)

5

19.04.2011, 09:22

Irgendwie will die Sadt Nichts davon wissen oder eher zum Teil.

1. Unser Vermieter hat einen neuen Mieter, den schickt er zur Stadt bezüglich einer Freistellung für WBS

2. Der Mieter bekommt von der Stadt die Info, es gebe ein neues Gesetz und Sie müssten nicht mehr freigestellt werden.

3. Vermieter ruft uns an und sagt: Hey geht mal zur Stadt ich denke Ihr müsst dann auch nicht mehr zahlen

4. Wir zur Stadt, ein anderer Sachberarbeiter Nö da hat sich nichts geändert, wieso ? :love: ,

5. der Sachberabeiter mit der neuen Info ist 4 Wochen :respekt: im Urlaub ! Daher wollte ich voher mich schon mal schlau machen

6. Steht da für meine Begriffe, dass dieses Verfahren seid 2006 (!!!!!) nicht mehr angewand wird, jetzt raff ich gar Nichts mehr. ;(
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CoK_a_cola

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6

21.04.2011, 12:32

in dem wiki-artikel gibts unter einzelnachweise Nr. 5 einen link zum reg. bezirk düsseldorf, ruf doch mal bei der dame an, wenn die es nicht genau weiß, dann niemand!