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Original von jens
und meiner seit nem jahr abgelaufen ist
gibts da strafen für ? vergesse es einfach immer wieder ^^
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Original von Yen Si
hmm, da fällt mir ein, dass ich meinen Perso dieses Jahr auch noch "verlieren" muss..
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Original von RoR_Jane
Ich bin momentan total im Umzugsstress, da ich Ende der Woche auswandere. Wohnung ist gekündigt, Möbel auf dem Weg und nach chaotischen Tagen, wollte ich heute noch ein paar Wege erledigen und stelle dabei fest, schei... - Ausweis nicht mehr da. Also erstmal 2 h gesucht, alles 10x durchwühlt nix. Da war ich auch noch ganz ruhig und denk mir, hmm unnötige Extrakosten für nen provisorischen Ausweis, aber was solls ab zur Verwaltung. Dort angekommen teilt man mir mit, dass man mir den neuen Ausweis nur gegen Vorlage der Geburtsurkunde ausstellen kann. Hab ich natürlich nicht, ist ja noch bei Papa und der ist grad im Urlaub.
Gut kein Problem, ich soll einfach mal beim Standesamt anrufen/vorbeischauen und mir ne neue ausstellen lassen. Gesagt, getan - sagt die Dame beim Standesamt, ich müsse meinen Ausweis vorlegen, ohne ginge es nicht. Ausweis vorlegen?? Aha, Sie hatte mein Anliegen wohl nicht ganz verstanden....
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Original von kOa_Borgg
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Original von jens
und meiner seit nem jahr abgelaufen ist
gibts da strafen für ? vergesse es einfach immer wieder ^^
Ja gibt es. Meine Frau hat das schon zahlen müssen. War glaub ich ein mittlerer 2stelliger Betrag.
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Original von jens
und meiner seit nem jahr abgelaufen ist
gibts da strafen für ? vergesse es einfach immer wieder ^^
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lesmue« (27.07.2010, 23:17)
Hmm ja, falls du es nicht ganz gelesen hast, ich hab nen führerschein, ne Krankenkarte, nen Studentenausweis.....zählt ja nix, aber okZitat
Original von disaster
Sorry aber ... Du kannst Dich weder mit Perso, Reisepass oder Geburtsurkunde ausweisen und meinst, Du bekommst einfach so einen neuen Pass. Da könnte nicht etwa jeder kommen und dann mit der falschen Identität in Deinem Namen zig Leute übers Ohr hauen...?
Manchmal fasse ich mir echt an den Kopf...
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Original von RoR_Jane
Hmm ja, falls du es nicht ganz gelesen hast, ich hab nen führerschein, ne Krankenkarte, nen Studentenausweis.....zählt ja nix, aber ok
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Original von jens
und meiner seit nem jahr abgelaufen ist
gibts da strafen für ? vergesse es einfach immer wieder ^^
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Original von disaster
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Original von RoR_Jane
Hmm ja, falls du es nicht ganz gelesen hast, ich hab nen führerschein, ne Krankenkarte, nen Studentenausweis.....zählt ja nix, aber ok
Korrekt, habe ich nicht gelesen, denn oben steht nichts von Krankenkarte und Studentenausweis.
Davon ab zählen die nebst dem alten Führerschein zum Nachweis der Identität nicht, vermutlich aus gutem Grund. Nur weil jemand zu blöde ist, seinen Ausweis zu finden, wenn er auswandern will, soll sich das Amt auf die Geschichte verlassen. Das möchtest Du selbst nicht, dass jeder so einfach an einen falschen Pass kommt.
Aber ich bin sicher, in Deiner neuen Wahlheimat ist alles besser und völlig unbürokratisch. In diesem Sinne: Tschüß!
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§ 17 (1) OWiG
Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.
(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.