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Kellox_AnTe_

unregistriert

1

22.07.2010, 10:43

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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (10.01.2011, 08:30)


2

22.07.2010, 12:34

Nein, sie wird nicht rückwirkend geändert, da ansonsten der Arbeitgeber ja seine ganzen Lohnabrechnungen ändern müsste

Die Änderung der Steuerklasse nimmt die Gemeinde vor

3

22.07.2010, 12:39

Ihr werdet aber so behandelt, als ob ihr im jahr der heirat seit 1.1.xxxx verheiratet wart. Ich hab bspw am 15.12 geheiratet. Habe für das ganze jahr paar Tausend Euro zurück bekommen, weil Frau nicht gearbeitet hat.

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

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4

22.07.2010, 12:40

um die lohnsteuerklasse zu ändern brauchst du beide lohnsteuerkarten und beide ausweise evtl. sogar ne vollmacht, wird bei der zuständingen gemeinde gemacht!

Kellox_AnTe_

unregistriert

5

22.07.2010, 14:37

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (10.01.2011, 08:27)


6

22.07.2010, 15:36

Ich hatte mal rückwirkend gehört, so wie Borgg es beschreibt, bin da aber kein Fachmann.

7

22.07.2010, 15:44

Es ist so, wie von Borgg beschrieben. Über deine Einkommensteuererklärung bekommst du die für das Jahr zuviel abgeführte Kohle, wieder zurück. Die Steuerklasse ändert sich in diesem Fall automatisch zu deinen Gunsten. Ab dem Termin der Heirat bist du dann in der gewählten Steuerklassenkombi 3/5 oder 4/4 (ggfls. mit Faktor).

8

22.07.2010, 15:57

Zitat

Original von Kellox_AnTe_
Das ist mir bewusst es ging darum ob man rückwirkend die bessere Steuerklasse erhält und wie man dies geltent machen muss.


Du musst mal Steuerklasse, Lohnsteuer und Einkommensteuer auseinanderhalten.

Die Lohnsteuer ist nichts anders als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Die Lohnsteuerklasse wird daher und aus dem Grund, den ich oben genannt habe,nicht rückwirkend geändert.
Allerdings wenn man wie bereits gesagt eine Einkommensteuererklärung für das Jahr der Heirat abgibt, wird man für das ganze Jahr zusammenveranlagt und erhält dementsprechend den Teil der Steuern wieder, den man vor der Heirat zuviel bezahlt hat

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (22.07.2010, 16:00)


9

22.07.2010, 19:37

Meines Wissens kann man sich entweder aussuchen, ob man getrennt oder einzeln veranschlagt wird für das ganze Jahr, oder es wird automatisch das für dich günstigere von beiden berechnet. (Das habe ich jetzt leider schon wieder vergessen).
Theoretisch gibt es zumindest auch noch die Möglichkeit, sich für dieses Jahr nochmals getrennt veranschlagen zu lassen, auch wenn das wohl nur in wenigen Fällen lohnt.