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1

04.01.2010, 15:22

@Eisi und andere Steuerexperten

Ich gebe zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung ab. Bis wann kann ich die ans Finanzamt nachreichen? Aufgrund zahlreicher Abschlussprüfungen/Umzug etc. hat es nämlich ein wenig gedauert, bis ich mir mal die Zeit genommen habe.

2

04.01.2010, 15:34

google doch mal! Ich glaub die letzten vier Jahre, also die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2006-2009. Die Erklärung für 2008 solltest Du spätestens Ende 2012 abgeben. Genug Zeit oder? :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (04.01.2010, 15:38)


3

04.01.2010, 17:41

Danke. Gegoogelt habe ich natürlich schon vorher. Habe da aber teilweise - wie immer - sehr widersprüchliche Angaben gefunden.

4

04.01.2010, 23:47

Die letzten vier Jahre ist korrekt und das ist noch relativ neu. Es sei denn, das FA mahnt sie früher an; dann musst Du deren Fristen einhalten, sonst wirst Du geschätzt.

5

05.01.2010, 08:08

Elsterformular für 2009 (Lohnsteuer) gibs ab dem 20.01.2010

Ich kriege dieses Jahr weit über 1000€ zurück, da ich nur 8 Monate gearbeitet habe

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

6

05.01.2010, 15:23

man kriegt halt erinnerungen, aber das ist ent so wild.

Ramses, der seine für 2008 auch erst jetzt macht *schäm*

CoK_a_cola

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7

05.01.2010, 16:03

wo wir hier mal beim thema sind... ich kriege vom arbeitgeber einen fahrkostenzuschuss von 150 € extra unversteuert bezahlt... habe ca. 60 km eine strecke zur arbeit.

wie trage ich den jetzt in meine steuererklärung und wie wirkt sich der auf meine steuerlast aus?

8

05.01.2010, 17:09

kriegst du die bar auf die Hand oder wird das mit deinem Lohn mit ausgezahlt und da pauschal versteuert?

CoK_a_cola

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9

06.01.2010, 08:09

das läuft komplett über die lohnabrechnung... soviel ich auf meinem gehaltstreifen sehe, wird die garnicht versteuert.

10

06.01.2010, 08:23

Die werden bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegengerechnet.
Du kriegst also dort nur Tagex60 km x0,30 € - 150 €
Zu einer Steuererhöhung wird das kaum führen ;)
Der AG hat das schon richtig gemacht, indem er den Zuschuss steuerfrei ausgezahlt hat

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (06.01.2010, 08:24)


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11

06.01.2010, 10:17

Ich bräuchte noch ein paar Auskünfte bezüglich Freiberuflichkeit und gemeinsamer Steuererklärung/Veranlagung. Könnte sich ein "Freiwilliger" bitte per PN mit mir in Verbindung setzen?

Danke im voraus

CoK_a_cola

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12

06.01.2010, 11:40

Zitat

Original von Comadevil
Die werden bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegengerechnet.
Du kriegst also dort nur Tagex60 km x0,30 € - 150 €
Zu einer Steuererhöhung wird das kaum führen ;)
Der AG hat das schon richtig gemacht, indem er den Zuschuss steuerfrei ausgezahlt hat


rechne ich also die 150 € einfach gegen meine werbungskosten und hab dann den restbetrag als ansatz...

also im klartext:
ca. 270 tage x 60 x 0,30 = 4680 € zzgl. schnickschnack abzgl. 1800 € AG-Anteil?

13

06.01.2010, 12:17

Ja.
In der Steuererklärung musst du nur Tage und km angeben und dann gibt es ein Feld erhaltene steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers oder so ähnlich

CoK_a_cola

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14

06.01.2010, 12:33

k danke!