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Original von toblu
- art. 4 I/II GG schützen die religionsfreiheit
- schutzrechte führen auch zu schutzpflichten des staates
- der inhalt dieser schutzpflichten wird unter anderem durch art. 140 GG iVm art. 136-141 WRV konkretisiert (die als wertentscheidung von verfassungsrang in die interpretation des grundrechts aus art. 4 I/II GG spielen)
- gemäß art. 140 GG iVm art. 138 WRV sind damit auch die sonn- und feiertage geschützt
Zitat
Original von toblu
soweit ist das verfassungsrechtlich mE nicht angreifbar
jetzt kommen die beiden punkte, über die man inhaltlich möglicherweise streiten kann:
- erst wird anhand verschiedener aspekte der schutz von sonn- und feiertagen konkretisiert
- anschließend wird der so definierte (mindest)schutz auf das berliner gesetz angewendet
-> ergebnis: das berliner gesetz wird dem erforderlichen schutzniveau nicht gerecht, weil pauschal 4 aufeinanderfolgende sonntage nicht geschützt sind
das urteil geht damit mit keiner silbe auf die spezielle eigenschaft der adventssonntage als christliche feiertage ein!
und aus diesem grund halte ich es auf den ersten blick auch für juristisch einwandfrei
Zitat
Original von toblu
solange die verfassung sonn- und feiertage so stark schützt, muss der gesetzgeber diesem schutz rechnung tragen
abschaffen kann diesen schutz nur der verfassungsgeber
Zitat
Original von toblu
/e:Zitat
Original von AtroX_Worf
Die Verfassungsrichter begründeten ihr Urteil u.a. mit der Religionsfreiheit und mit dem besonderen Schutz der Adventssonntage.
diese aussage ist dementsprechend falsch
Zitat
Auf dieser Grundlage führt die Bestimmung über die voraussetzungslose siebenstündige Öffnung an allen vier Adventssonntagen wegen der vollständigen Herausnahme eines zusammenhängenden Monatszeitraums aus dem Schutz der Sonntage ohne hinreichend gewichtige Gründe zu einem Unterschreiten des Maßes an gebotenem Mindestschutz.
Die Adventssonntagsregelung (§ 3 Abs. 1 Alternative 2 BerlLadÖffG) als generelle und materiell voraussetzungslose Freigabe der Öffnung von Verkaufsstellen an allen Adventssonntagen von 13.00 bis 20.00 Uhr im Land Berlin steht angesichts der Bedeutung der Verkaufsstellenöffnung für die Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen mit dem Grundrecht der Beschwerdeführer aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 139 WRV nicht mehr in Einklang.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (01.12.2009, 23:42)
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Original von Fairas
Wenn man am Sonntag nicht einkaufen/arbeiten kann ist man in keiner weise in seinen Menschen oder Bürgerrechten eingeschränkt und muss somit vor nichts und niemand geschützt werden.
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Original von Wanderer_Alv
Die haben schon Recht mit Ihrem Urteil, die Begründung ist mir da egal. Wenigstens 1 Tag in der Woche, wo Ruhe herrscht, kann man ja wohl verlangen.
Gleiches gilt auch für LKW Fahrverbot am Sonntag.
cu Alv
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Original von AtroX_Worf
Ich kann sowieso nicht verstehen, wenn in die Privatautonomie derart eingegriffen wird.
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Original von AtroX_Worf
Es ist doch die Sache des jeweils Beschäftigten einen entsprechenden Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder es bleiben zu lassen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Nemo« (02.12.2009, 01:18)
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Original von AtroX_Worf
Es ist doch die Sache des jeweils Beschäftigten einen entsprechenden Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder es bleiben zu lassen.
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Original von Snaile
Löhne runter klingt gut. Dann stellen die Arbeitgeber trotzdem nicht mehr Leute ein und die vorhandenen Arbeitnehmer müssen mehr arbeiten für weniger Geld. Ein Geniestreich. Klar, laut FDP-Jüngern wären sie selbst Schuld, sie könnten ja kündigen. Ausserdem habe ich als Langzeitstudent ein Recht darauf Sonntag einzukaufen!
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Original von Silverwolf_Tot
Ich finde das Urteil gut...die Begründung und die Diskussion darüber ist mir scheißegal.
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Original von yellow_crush
Und mal im Ernst: Wir planen unser Leben, mit 18 Abitur, mit 23 Master/Diplom, dann ggf Zweitstudium/Promotion und dann Arbeit mit xxxx Mindestverdienst bei Gleitzeit, etc, ....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Duke23« (02.12.2009, 10:57)
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Original von Yen Si
....also sie sollen noch mehr arbeiten für noch weniger Geld?