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1

08.01.2009, 13:37

Wieder mal so ein "Abzock"-Fall

Servus,

bräuchte auch mal Rat in so einem Inkasso-Fall...

Meine Freundin hat vor einer Weile von BTN ( http://www.btn-muenzen.de/ ) 2 Münzen zugesendet bekommen ohne, dass eine Bestellung von ihr vorlag. Natürlich hat sie sich im Internet informiert und war der Meinung, sie müsste die Ware nicht zurückschicken solange BTN sie nicht wieder zurückfordert und eben auch die Rechnung nicht bezahlen, da sie die Ware ja nicht bestellt hat. Sie hat also ohne Kontakt zu BTN die Mahnungen einfach ignoriert.

Von dem Fall habe ich erst etwas mitbekommen als BTN ihn schon an eine Inkassofirma weitergeleitet hat. Der Betrag ist nun mehr als doppelt so hoch wie die eigentliche Rechnung. Wir haben bei der Inkasso angerufen und darauf gepocht, dass ja nie eine Bestellung vorlag und einen Nachweis verlangt. Zugeschickt bekommen haben wir nur eine Rechnung und die Aussage, dass die Bestellung per Telefon getätigt wurde und man da keinen Nachweis schicken kann, da das angebliche Gespräch natürlich auch nicht aufgezeichnet wurde.

BTN selbst gibt sich natürlich unschuldig und behauptet man hätte mit dem Fall nichts mehr zu tun.

Nun meine Frage... sollte man weitere Mahnungen (mit Drohung eines gerichtlichen Verfahrens) einfach ignorieren? Oder sich an Verbraucherzentrale, Polizei oder sonstwas wenden? Oder hat man allgemein schlechte Chancen, da sie die Mahnungen so lang einfach ignoriert hat?

So, danke für eventuelle Antworten. ;)

2

08.01.2009, 13:44

Wenn man google mal fragt ist deine Freundin nicht das einzige Opfer die dubiosen Firma! Kannst dich ja mal durch die ganzen Einträge lesen, ich denke mal das wirst du fündig!

3

08.01.2009, 13:47

Kam das per Einschreiben?

Wenn nein hast du das nie Erhalten.

Oder per Einschreiben an die Firma, Porto zahlt Empfaenger...

4

08.01.2009, 13:54

Die Rechnung kam normal per Brief. Allerdings hat sie heute da angerufen und und einen Nachweis über die Art der Bestellung verlang. Da hat sie das mit der telefonischen Bestellung gesagt bekommen.

Google hat ich schonmal etwas durchforstet. Teilweise waren Fälle dabei, dass man zurückgeschickt hat und etliche Male widersprochen hatte und da Erfolg hatte. Nun ist der Fall halt schon bei einer Inkasso (ja, sie hätte alles gleich widersprechen sollen, etc, aber das ist ja jetzt nicht mehr zu ändern)... werde aber heute Abend nochmal vermehrt Beiträge druchlesen. ;)

5

08.01.2009, 14:08

das Inkasso kann nix machen außer im schlimmsten Fall einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dem widerspricht man dann und lässt es auf den Prozess ankommen. Darauf werden sich die Leute ohne Nachweis des Kaufvertrages nicht einlassen.

Scout

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6

08.01.2009, 14:16

Zitat

Original von MaxPower
Kam das per Einschreiben?

Wenn nein hast du das nie Erhalten.

Oder per Einschreiben an die Firma, Porto zahlt Empfaenger...


Gemeint sind die Münzen. ;)

7

08.01.2009, 14:21

Ne, die kamen einfach normal per Post. Aber kann man jetzt einfach behaupten, man hätte nie was bekommen, wenn man sich da jetzt schon telefonisch beschwert hat?

8

08.01.2009, 14:22

Nein, aber brauchst du auch gar nicht behaupten. Bleib einfach bei den Tatsachen.

9

08.01.2009, 14:26

Denk ich auch, die Ware können die ja eh wieder haben... ich denke die werden die auch, falls sie mal nachgeben, auch wieder zurückfordern.

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10

08.01.2009, 15:16

Wenn sie das wollen dann sag Ihnen einfach das sie es ja bei dir/ihr abhohlen könnnen von bis Uhrzeit und gut ist.

11

08.01.2009, 15:17

Die Ware musst Du in jedem Fall zurück senden. Wenn Du sie unfrei versendest, kann es sein, dass sie den Brief nicht annehmen, aber dann hast Du einen Beleg für die Verweigerung der Annahme. Es sollte besser ein Einschreiben sein.

Ansonsten bei den Tatsachen bleiben und dann passiert auch nichts. Einem eventuellen Mahnbescheid sofort widersprechen und zwar der Hauptforderung und den Kosten.

12

08.01.2009, 19:18

? ich würd denen garnix zurücksenden.
kann ja jeder kommen und sachen rumschicken und die dann zurückverlangen.

Einfach alles ablehnen, nen Prozess gewinnen die eh nicht.
Die Münzen können sie sich ja dann abholen, wenn sie wollen, oder paket mit nem fertigen Rücksende-paket für die Münzen abschicken plus entschädigung für die Umstände.

13

08.01.2009, 19:30

§ 241 a

Wo kein Schuldverhältnis vorliegt, kann auch keine Mahnung vorliegen. Würde es entspannt auf nen Gerichtsverfahren ankommen lassen, da du das Angebot nicht durch Schweigen annehmen konntest und einer konkludenten Annahme durch Inbrauchnehmung der Münzen der 241a entgegen steht.

14

08.01.2009, 22:27

wenn die Bestellung telefonisch und ohne Aufzeichnung erfolgt sein soll ich der ganze Kran doch eh null und nichtig und keinerlei rechtskräftig

15

08.01.2009, 23:52

Die würden sich im Zweifel auf Absatz 2 berufen.

Tocha

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16

09.01.2009, 00:05

ja, wie soll man etwas gekauft haben ohne Kaufvertrag xD

17

09.01.2009, 11:25

Zitat

Die würden sich im Zweifel auf Absatz 2 berufen.


Eher weniger, da sie anscheinend eine Rechnung beigelegt haben aus der der Vertragspartner hervorgehen sollte.

18

09.01.2009, 11:56

Absatz 2 würde ja diesen Fall einschließen (irrige Vorstellung einer Bestellung). Was sind dann gesetzliche Ansprüche in diesem Fall? Sozusagen die Mahngebühren?

Yen Si

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19

09.01.2009, 12:29

Zitat

Original von Rattenkönig
ja, wie soll man etwas gekauft haben ohne Kaufvertrag xD


Scherzkeks.... :stupid:



@Kurver
Ist schon länger als 14 Tage her?

Denke auch, dass sie sich auf 241a/2 berufen können - vor allem wenn eine Rechnung beilag.

Um was für einen Betrag geht es denn?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (09.01.2009, 12:29)


Tocha

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20

09.01.2009, 14:57

wie, ist doch so :P

Yen Si

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21

09.01.2009, 15:15

nee ist nicht so.
Zum einen hätte Kurver ja einen Kaufvertrag mündlich per Telefon geschlossen falls du dadrauf hinaus willst.
Zum anderen, falls du einen schriftlichen Kaufvertrag meinst ohne welchem man nichts kaufen kann, möchte ich dich bitten aufzustehen und kurz in den Kühlschrank zu gucken....und dann mal drüber nachzudenken. ;)

Tocha

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22

09.01.2009, 15:54

offerendum dingsbums :P also wenn du das mit kaufhalle vergleichst :P


ach und ich denk hat er nicht? ^^ und vor allem die wes waren sowieso nicht kongludent

ich muss aufhören zu trinken am nachmittag, ist ja schlimm , so bis dann xD

23

09.01.2009, 16:06

Ja ist schon viel länger her als 14 Tage. Freundin hat mir erst was davon gesagt als der Fall schon an die Inkasso ging. o_0

Also bestellt wurde nichts... anscheinend haben die das einfach geschickt um nen dummen Kunden zu erwischen. Meine Freundin hat nichts gemacht... alles ignoriert. Dann Inkasso...

Betrag ist so 110€... mehr als das Doppelte von den Münzen. Als Student ist sowas halt scho mies. Falls die sich auf einen Prozess einlassen würde, wäre das auch nicht toll, da keine Rechtschutzversicherung.

Andere Möglichkeit wäre mal bei der Verbraucherzentrale nachzufragen... kostet ja aber auch 15€. Da müsste man schon sicher sein, dass das auch was bringt. ^^

Yen Si

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24

09.01.2009, 17:11

Zitat

Original von Kurver
....Meine Freundin hat nichts gemacht... alles ignoriert. Dann Inkasso......


Was genau alles? Kamen irgendwelche Rechnungen, Mahnungen etc.?´

Zitat

Original von Rattenkönig
offerendum dingsbums :P also wenn du das mit kaufhalle vergleichst :P


Nene nicht so...du hast behauptet man könne nix ohne Kaufvertrag kaufen. :p

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (09.01.2009, 17:15)


25

09.01.2009, 17:18

Meiner Meinung nach reicht es wenn man den Mahnungen schriftlich widerspricht. Etwas zurücksenden braucht man auch nicht, da müssen die schon kommen um es abzuholen wenn die das wiederhaben wollen. Ich würd einfach immer Widerspruch einlegen und dann zur Not aufn Verfahren ankommen lassen, man kann sich ja auch selbst verteidigen bzw nen Pflichtverteidiger nehmen, der Richter wird die Mahnung dann schon einkassieren.

26

10.01.2009, 12:49

Zitat

Original von Yen Si

Zitat

Original von Kurver
....Meine Freundin hat nichts gemacht... alles ignoriert. Dann Inkasso......


Was genau alles? Kamen irgendwelche Rechnungen, Mahnungen etc.?´


Ja, die Münzen halt mit Rechnungen, 2 Mahnungen von BTN, 1 Mahnung der Inkasso und nachdem wir bei der Inkasso einen Nachweis der Bestellung verlangten, kam einfach eine Kopie der BTN-Rechnung... am Telefon wurde uns dann gesagt, dass die Bestellung angeblich per Telefon erfolgte und man das nicht nachweisen kann, da keine Aufzeichnung erfolgt ist (ist ja klar, wenn die Bestellung nie stattgefunden hat ;)).

27

10.01.2009, 13:32

nochmal:
unverlangt zugesandt: man kann die ware einstampfen, anpissen, aus dem fenster schmeissen,... was auch immer. es besteht keinerlei verpflichtung das müllteil verwesungsfrei aufzubewahren.

Tocha

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28

10.01.2009, 14:25

rippie xD lebst ja auch noch , hast du noch deine alte ICQ? die so mit 829 anfängt? =)

29

10.01.2009, 17:49

Zitat

Original von TID_geRIPpe
nochmal:
unverlangt zugesandt: man kann die ware einstampfen, anpissen, aus dem fenster schmeissen,... was auch immer. es besteht keinerlei verpflichtung das müllteil verwesungsfrei aufzubewahren.


Und wo steht das so genau im BGB? ;)

30

10.01.2009, 17:50

droh der frau des managers mit gewaltätigem sex!!