Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

20.12.2008, 14:17

1.8 promille aufm radl

führerschein hab ich noch nicht, was muss ich befürchten?

2

20.12.2008, 14:17

bist du schon dabei, n führerschein zu machen ?

Imp_Goten

Erleuchteter

Beiträge: 4 093

Wohnort: Innsbruck

Beruf: ITA

  • Nachricht senden

3

20.12.2008, 14:21

verliert man in deutschland führerschein wenn man besoffen fahrrad fährst oder wie?^^
Strafe wirst halt zahlen müssen.. besoffen zu fuss unterwegs zu sein kann übrigens auch geahnded werden, wenn dich bisschen auffällig benimmst.

4

20.12.2008, 14:27

in deutschland is die pappe weg wen du aufen fahrrad mit 1,6 pro mille erwischt wirst

Gruss MfG_Grandpa

DRDK_RoCkStAr

Erleuchteter

Beiträge: 4 517

Wohnort: Oschersleben

Beruf: GER

  • Nachricht senden

5

20.12.2008, 14:29

aber bei 1,8 passiert nix?:]

6

20.12.2008, 14:29

bin grad dabei führerschein zu machen...

7

20.12.2008, 14:33

hm is es nich so das die dann sagen das du den führerschein nich machen darfs bzw halt erst später?

(gefährliches halbwissen, ka)

8

20.12.2008, 14:38

sowas hab ich auch schonmal gehört, kanns aber auch nicht gewissheit sagen.



ich weiß nur, dass n kumpel von mir mal betrunken mit 2 promill ein auto auf der landstraße vorn baum gesetzt und unfallfucht begangen hat, als er 17 war. er wollte 2 wochen später mitm führerschein anfangen. hätte er schon angefangen gehabt, hätte er bis jetzt wsl noch keinen gehabt. so hat er nur 100 sozialstunden und keine vorstrafe bekommen. durfte, nachdem der prozess durch war dann ganz normal führerschein machen.

9

20.12.2008, 14:39

100 sozialstunden o__O

würd ja schon ausrasten wenn ich auch nur eine stunde was für die allgemeinheit tun müsste

10

20.12.2008, 14:43

also ich find 100 sozialstunden echt krass wenig, dafür dass er ohne führerschein mit 17 jahren betrunken das auto von der oma fährt, einen anderen minderjährigen dabei noch mitnimmt, in ner kurve das ding vorn baum haut und dann noch vom unfallort flieht und nicht die polizei anruft... o_O

ein wunder, dass die beiden noch leben... und ich bin auch noch 15 min bevor die losgefahren sind von der party abgehaun und war nüchtern... da hab ich mich aufgeregt... die waren so voll, das wär nicht schwierig gewesen die davon abzuhalten .... najo

Besoffen

Fortgeschrittener

Beiträge: 522

Wohnort: Oldenburg

Beruf: Ger

  • Nachricht senden

11

20.12.2008, 15:26

erhöhte Leberwerte.

12

20.12.2008, 15:31

Ich wurde mal aufm Rad kontrolliert als ich grad nen Führerschein hatte, war aber "nur" 1,3 und die meinten was von wegen "nen bißchen mehr und der Lappen wäre weg, sehen sie zu dass sie nach hause kommen".
Daraufhin bin ich auf mein Fahrrad und wollte wieder los fahren woraufhin sie dann doch etwas sauer wurden und ich nach Hause gelaufen bin :D

Konkretes Wissen, wieviel man haben darf und welche Strafen da drohen hab ich aber auch nicht.

Besoffen

Fortgeschrittener

Beiträge: 522

Wohnort: Oldenburg

Beruf: Ger

  • Nachricht senden

13

20.12.2008, 15:37

Wer hat diese dumme Regelung auch nur erfunden. Das muß auch wieder so ein Bekloppter gewesen sein.

14

20.12.2008, 16:28

"Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt (Anm.: auch Fahrrad!!), obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke [...] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft ..." (§ 316 I StGB).

Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig; der Radfahrer macht sich strafbar.

Eine Fahrerlaubnis kann nur dann entzogen werden, wenn feststeht, der Betroffene sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 46 I FeV).

Für die Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Alkoholauffälligen ist unerheblich, ob die Alkoholfahrt als Kraft- oder Radfahrer erfolgt ist (BVerwG Verkehrsmitteilung 1996 Nr. 89).

Die Fahrerlaubnisbehörde kann also zur Klärung von Eignungszweifeln die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens einfordern, und zwar dann, wenn ein Fahrzeug (z.B. Fahrrad) mit mehr als 1,6 Promille oder mehr gefahren worden ist.

"Normalerweise" indiziert "Trunkenheit im Verkehr" (§ 316 StGB) Ungeeignetheit und führt daher regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis, jedoch nur bei Tatbegehung mit einem Kraftfahrzeug (kein Fahrrad!!). Bei Tatbegehung mit einem Fahrrad kann zwar m.E. die Fahrerlaubnis nicht (automatisch) entzogen werden, jedoch kann die Eignung als Kraftfahrer in Frage gestellt werden. Damit muss die Fahrerlaubnis-Behörde zwingend Maßnahmen ergreifen, so z.B. die Beibringung eines MPU-Gutachtens. Kommt der Betroffene dieser Auflage nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

15

20.12.2008, 16:43

ohoh idiotentest O.o armes dyor

16

20.12.2008, 17:48

Wer bei 1,8 Promille meint er könnte noch Radfahren meint halt auch er könne mit 1,8 Promille noch Autofahren --> Ungeeignet ein Kfz zu führen

DRDK_RoCkStAr

Erleuchteter

Beiträge: 4 517

Wohnort: Oschersleben

Beruf: GER

  • Nachricht senden

17

20.12.2008, 18:02

Quatsch..fahrrad is was ganz anderes...wenn man mitm fahrrad mal hinfällt isses ja nich gleich so , wie wenn du ein Auto ggen einen Baum setzt.Denke mal jeder mit gesundem menschenverstand wird bei 1,8 Promille kein Auto mehr fahren

18

20.12.2008, 18:15

wieso fragt man eigentlich sowat? willst du saufen bis du exakt 1,8 promille hast und dann aufm fahrrad fahren?

myabba|abra

Erleuchteter

Beiträge: 4 305

Wohnort: Regensburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

19

20.12.2008, 18:47

wahrscheinlich ist ihm das passiert? ...

btw, wurd mal mit 1,5 aufgehalten mitm rad. der bulle hat sich voll geärgert weil ich unter der grenze war
seitdem fahr ich aber eigtl immer taxi.... hab zwar kein auto, aber irgendwann brauch ich vll wieder nen führerschein ;)

20

20.12.2008, 18:48

Problem beim Autofahren ist halt, dass die Karre fährt, wenn man aufn Pin drückt.
Beim Fahrrad fahren eher nicht und wenn man ordentlich gelötet hat, wird es da nicht gleich richtig krachen... Naja, zum Glück fahre ich kein Fahrrad mehr, seit dem es dieses Gesetzt gibt. Früher als das Saufen anfing, da wurde doch geradelt solange der Zustand es irgendwie zugelassen hat

21

20.12.2008, 19:01

Zitat

Original von myabba|abra
wahrscheinlich ist ihm das passiert? ...

btw, wurd mal mit 1,5 aufgehalten mitm rad. der bulle hat sich voll geärgert weil ich unter der grenze war
seitdem fahr ich aber eigtl immer taxi.... hab zwar kein auto, aber irgendwann brauch ich vll wieder nen führerschein ;)



Soll das heißen du bist ohne jegliche Bestrafung davon gekommen?

myabba|abra

Erleuchteter

Beiträge: 4 305

Wohnort: Regensburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

22

20.12.2008, 19:19

richtig
musstes fahrrad halt an der stelle absperren und dann 2km heimgehn
paar tage später hab ich nen brief bekommen mit "kein alkohol im straßenverkehr" usw.

Besoffen

Fortgeschrittener

Beiträge: 522

Wohnort: Oldenburg

Beruf: Ger

  • Nachricht senden

23

20.12.2008, 20:01

Ich fahr gleich auch besoffen Fahrrad naund?
Was sollen den die Dörfler sagen die von Ihrer Kneipe mit nem Fahrrad nach hause fahren.
Die Regelung gehört ins Klo.
Und ich wette ich werde niemanden behindern :D

Alex_de

Meister

Beiträge: 2 316

Wohnort: Ingolstadt

Beruf: GER

  • Nachricht senden

24

20.12.2008, 21:55

fahre jedes WE betrunken mim Fahhrrad heim, mache mir da doch jetzt so meine Gedanken :rolleyes: :rolleyes:

wurd aber noch nie angehalten oder kontrolliert @@


finde diese Fahrrad = KFZ Regel bzgl Alkohol völlig schwachsinnig , da du mim Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer doch deutlich weniger gefährdest als mim Auto

25

20.12.2008, 22:15

du fährst betrunken mit dem Rad über ne Kreuzung..

du siehst das Auto nicht und radelst drauf los..

der erschrockende Fahrer will dein Leben retten indem er ausweicht und fährt gegen den Baum 3 Meter neben dir .......

der Fahrer ist tot und du bist besoffen Rad gefahren - erkennt irgendjmd. worauf ich hinaus will?

Alex_de

Meister

Beiträge: 2 316

Wohnort: Ingolstadt

Beruf: GER

  • Nachricht senden

26

20.12.2008, 22:41

Zitat

Original von GWC_Draq
du fährst betrunken mit dem Rad über ne Kreuzung..

du siehst das Auto nicht und radelst drauf los..

der erschrockende Fahrer will dein Leben retten indem er ausweicht und fährt gegen den Baum 3 Meter neben dir .......

der Fahrer ist tot und du bist besoffen Rad gefahren - erkennt irgendjmd. worauf ich hinaus will?


gut wäre potentiell möglich , aber nich in unserer Stadt :P

kommt imo aber noch auf den Betrunkenheitsgrad an , wenn ich nix mehr mitkrieg und kaum noch gehen kann , fahr ich auch nich mehr ....

27

20.12.2008, 23:17

Zitat

Original von GWC_Draq
du fährst betrunken mit dem Rad über ne Kreuzung..

du siehst das Auto nicht und radelst drauf los..

der erschrockende Fahrer will dein Leben retten indem er ausweicht und fährt gegen den Baum 3 Meter neben dir .......

der Fahrer ist tot und du bist besoffen Rad gefahren - erkennt irgendjmd. worauf ich hinaus will?

mit welcher begründung kann das nicht passieren wenn man betrunken über die kreuzung läuft?

28

20.12.2008, 23:19

ja deswegen ist es auch verboten zu stark betrunken rumzurennen

was meinste warum die Polizei die Besoffenen einsammelt?
Weil sie eine Gefährdung für die Allgemeinheit sind

29

21.12.2008, 10:25

Ein Freund von mir hatte gerade so einen Vorfall und im Atemtest 1.64, Bluttest dann nur noch 1.58, damit ist er jetzt komplett fein raus. Punktlandung. :)

30

21.12.2008, 12:22

Zitat

Original von Alex_de
fahre jedes WE betrunken mim Fahhrrad heim, mache mir da doch jetzt so meine Gedanken :rolleyes: :rolleyes:


Du solltest Dir vielleicht weniger Gedanken über etwaige Strafen wenn Du erwischt wirst machen, sondern eher darüber, was passiert wenn Du irgendjemand anderen übersiehst und umfährst. Und falls das kein Grund sein sollte nicht besoffen zu fahren denk einfach drüber nach wie es sein wird in 20 Jahren elendiglich an Leberzirrhose zu verrecken. :P