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FAZ: Gericht kippt Post-Mindestlohn
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den bundesweiten Post-Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro pro Stunde gekippt. Das Gericht wies am Donnerstag eine Berufungsklage des Bundesarbeitsministeriums ab. Mit der Mindestlohnverordnung habe das Ministerium seine gesetzliche Ermächtigung überschritten.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (18.12.2008, 20:08)
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...dann grüße ich Isolde...
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Original von hiigara
alter was hat die alte fürn namen?? wo gibts dennd as?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (18.12.2008, 20:51)
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Original von The_Little
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herrlich!!!![]()