Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

31

02.12.2008, 00:05

Zitat

Original von AtroX_Worf

Zitat

Original von OLV_sid_meier

Zitat

Original von AtroX_Worf
Ich finde es ist ein prinzipielles Problem, dass man sich nie sicher sein kann, welches demnach auch prinzipiell unlösbar ist.

man kann sich durchaus eindeutige fälle vorstellen.

Ich kann mir keinen eindeutigen Fall vorstellen.


Soll ich dir auf die Sprünge helfen ;).

Was wäre deine Meinung zu einem, der in einer Fußgängerzone um sich schießt einfach weil es ihm gefällt und dabei 42 Menschen sterben?

32

02.12.2008, 00:07

Zitat

Original von CF_Icey
Jemand der in ner Schule 30 Leute umbringt wird später mal ein angesehener Politiker?
Deine Ansichten sind mehr als wirr...


ja wenn ers als politiker drauf hat und vernünftige und gute sachen macht, warum nicht?

und das die todesstrafe stabilisierend auf eine gesellschaft wirkt ist empirisch sogar ziemlich gut widerlegt

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (02.12.2008, 00:09)


33

02.12.2008, 00:08

Und wer wählt ihn mit so einer Vergangenheit?

Mit der Stabilisation hast du zwar recht, aber in der Vergangenheit war man da doch ziemlich wilkürlich. Für jemanden der nachweislich Lebenslänglich bekommen hat oder andere Menschen auf dem Gewissen hat, hat für mich eindeutig sein Recht auf Leben verwirkt und gehört entsorgt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Icey« (02.12.2008, 00:16)


34

02.12.2008, 00:13

meinetwegen wählt ihn halt keiner und er arbeitet als erfolgreicher und nützlicher sozialarbeiter oder krankenpfleger oder ingenieur oder was weis ich. viele mörder morden im affekt und nicht weil sie ethisch der meinung sind alle die ihnen nicht passen gehören getötet. wenn man die gefahr einer rückfälligkeit gebannt hat, ist es weitaus sinnvoller ihn mit seinen talenten und gaben produktiv im wertschopfungsbereich einzusetzen, dann kanna auch meinetwegen sein leben lang wiedergutmachung zahlen

35

02.12.2008, 00:21

Und wer versichert dir das er nicht Rückfällig wird? Ein psychologisches Gutachten, ein Stück Papier mit einer Unterschrift drauf dass er es nie nie wieder tun wird?

Es geht außerdem nicht darum jeden der in den Tod einer andern Person verwickelt war zur Todesstrafe zu verurteilen.
Mal abgesehn davon, Verbrecher haben keine gesellschaftliche Annerkennung und wenn er der klügste Ingenieur wäre den die Menschheit je gesehn hat, keiner wird ihm die Chance und Mittel geben das zu beweisen!

36

02.12.2008, 00:23

Zitat

Original von CF_Icey
Für jemanden der nachweislich Lebenslänglich bekommen hat oder andere Menschen auf dem Gewissen hat, hat für mich eindeutig sein Recht auf Leben verwirkt und gehört entsorgt.

aus welchem grund? man sich dann richtig zufrieden vorkommt nachdem er tod ist ? du willst wen umbringen nur weils dir dann besser geht ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (02.12.2008, 00:32)


37

02.12.2008, 00:28

Zitat

Original von CF_Icey

Mal abgesehn davon, Verbrecher haben keine gesellschaftliche Annerkennung und wenn er der klügste Ingenieur wäre den die Menschheit je gesehn hat, keiner wird ihm die Chance und Mittel geben das zu beweisen!

doch hatta, wenna n mittel gegen krebs erfindet, oder einfach ehrenamtlich maschienen wartet oä

Zitat

Und wer versichert dir das er nicht Rückfällig wird? Ein psychologisches Gutachten, ein Stück Papier mit einer Unterschrift drauf dass er es nie nie wieder tun wird?

naja nienienie nicht aber auf die wahrscheinlichkeit eines durchschnittsbürgers kriegt man stochastisch recht gut versichert über gutachten, setzt allerdings therapie vorraus(was dann zu weiteren diskussionen und problemen führen könnte). allerdings kann man auch den fall konstruieren, dass eine person in einer so ungewöhnlichen lage war, es faktisch ausgeschlossen ist dass er noch mal morden wird, in dem fall würdest du dich ja ebenfalls für die todesstrafe aussprechen

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (02.12.2008, 00:31)


38

02.12.2008, 00:31

Mir persönlich geht der Mörder am Arsch vorbei. Aber er hat Regeln der Gesellschaft vorsetzlich übertreten. Wozu muss ich so einen 30 Jahre in einen Betonbunker einsperren wo er die meiste Zeit seines restlichen Lebens auf 5m² verbringt?
Sicher geht es Opfern nur um Genugtuung, aber ich sehe sowas eher als Schutz vor der Gesellschaft. Vorsetzliche Mörder und Verbrecher Schaden dem Gesellschaftsleben mehr als sie bringen.
Laufen sie frei rum sind andere Menschen in Gefahr, sperrt man sie weg, verrotten sie im Bunker wie ein Apfel in der Schublade...

39

02.12.2008, 00:39

Dann rechne dir mal stochastisch aus wieviele deiner Verbrecher und Mörder aufgrund ihres(r) sozialen Stellung/Bildungsstandes das Potential besitzen das sie Krebs heilen und dann zusätzlich noch einen Arbeitgeber oder Sponsor finden der einem mehrfachen Mörder die Chance bietet sein Genie in die Tat umzusetzen.

Naja, das ist meiner Meinung nach wie Forschung am lebenden Objekt ob man einen Menschen derart manipulieren kann das er wieder Gesellschaftsfähig wird. Meine persönliche Meinung ist hier eben Todesstrafe, das System hat sicher Fehler und Schwächen, doch das hat jedes andere auch, da es die perfekt Lösung einfach nicht gibt. Und da wähle ich dann im Zweifelsfall die, wo ich ruhiger schlafe da der Mensch einfach ein Egoist ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Icey« (02.12.2008, 00:41)


40

02.12.2008, 00:41

Zitat

Original von CF_Icey

Zitat

Original von AtroX_Worf

Zitat

Original von OLV_sid_meier

Zitat

Original von AtroX_Worf
Ich finde es ist ein prinzipielles Problem, dass man sich nie sicher sein kann, welches demnach auch prinzipiell unlösbar ist.

man kann sich durchaus eindeutige fälle vorstellen.

Ich kann mir keinen eindeutigen Fall vorstellen.

Soll ich dir auf die Sprünge helfen ;).

Was wäre deine Meinung zu einem, der in einer Fußgängerzone um sich schießt einfach weil es ihm gefällt und dabei 42 Menschen sterben?

Woher weiß ein Richter, dass derjenige wirklich in der Fußgängerzone um sich geschossen hat? Weil es Zeugenaussagen gibt, er auf Videos drauf ist und die Polizei ihn beim Tatort festgenommen hat?
Mit etwas Phantasie kann man sich immer etwas konstruieren, was eine Verwechslung erklärt. Absolute Sicherheit gibt es nicht, deswegen darf man keine irreversiblen Strafen (in Form von nicht-kompensierbar) verhängen.

Der zweite Punkt ist, dass ich kein Verbrechen für todesstrafenwürdig halte.
Sexueller Missbrauch ist imho meilenweit davon entfernt, da ich Mord um längen schlimmer finde als sexuellen Missbrauch. Würde man beides auf eine Ebene stellen, dann bagatellisiert man imho Mord.

Welchen Charakter sollen den Strafen im Strafrecht haben?
Erstens sollen sie abschreckende Wirkung haben und so Fehlverhalten sanktionieren. Zweitens sollen Strafen einen pädagogischen Charakter haben und einen Verurteilten für die Gesellschaft rehabilitieren. Drittens und letztens (und imho auch nachrangig), soll dem Opfer eine Genugtuung gegeben werden.

Wohlgemerkt befinden wir uns beim Strafrecht ausdrücklich nicht im Privatrecht, es geht also primär nicht um Wiedergutmachung eines entstandenen Unrechts/Schadens sondern um die Strafe und Verträglichkeit dieser mit der Schwere der Strafe und der gesellschaftlichen Grundordnung. Aus diesem Grund halte ich den Genugtuungsaspekt auch für den schwächsten, welcher in unserem Rechtssystem aus einer archaischen Tradition besteht.

Darüber hinaus finde ich es problematisch, wenn man via Richterspruch den integralsten Bestandteil seines Menschenrechts, das Leben, verlieren kann. Selbst bei einem kaltblütischen Mörder hat für mich der Staat ein höheres moralisches Niveau zu haben und gewisse Rechte eines Menschen nciht anzutasten. Dazu zählen für mich das Recht auf Leben (Überleben) und das Folterverbot. Beide Rechte sollten von staatlicher Seite gegen eigene Staatsbürger (und besser, gegen alle Menschen) nicht verletzt werden, dazu fehlt dem Staat imho die Machtgrundlage und Machtbefugnis.

Ich komme also auch ganz unabhängig von prinzipiellen Überlegungen über die nicht zweifelsfreie Nachweisbarkeit von Straftatbeständen auch über grundlegende Menschenrechte und fehlender Machtbefugnis des Staates (aus moralischer Sicht) zu dem Ergebnis, das die Todesstrafe abzulehnen ist.

Auf die Nierderungen einer empirischen Diskussion will ich mich gar nciht erst einlassen, weil dann die Einführung der Todesstrafe nur von den zu erzielenden Ergebnissen abhängt, aber diese grundlegenden moralischen und erkenntnistheoretischen Überlegungen außer acht lässt.

€dit: Wäre auch mal ganz nett einen echten Juristen zum Thema zu hören, der kann uns dann die herrschende Meinung und eventuelle Mindermeinungen darlegen. Parti, toblu ...?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (02.12.2008, 00:44)


41

02.12.2008, 00:50

Gut es ist schon spät und etwas offtopic Worf ^^, aber wenn ich mir das so durchlese, dann würde ich jetzt so auf die schnelle bei dir kein Argument dagegen finden, warum man nicht Dieben einfach eine Hand abhackt.
Ihr überleben ist gesichert.
Er hat die Chance auf Rehabilitations.
Sein Fehlverhalten wurde Sanktioniert.
Der Geschädigte hat genugtuung erhalten.
Das Urteil hat definitv eine Abschreckende Wirkung.

Gut das mit der eindeutigen Beweisbarkeit so wie du sie darstellst ist nicht gegeben, aber die ist auch etwas zu extrem in meinen Augen. Weil konstruieren kann ich wirklich immer was für jeden nur erdenklichen Fall.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Icey« (02.12.2008, 00:51)


42

02.12.2008, 01:00

Weil es nicht kompensierbar ist (wie willst du eine verlohrende Hand monetär bewerten? Freiheitsentzug ist da etwas leichter zu bewerten und von seienr Art aus temporärer Natur, i.e. man kann für einen fest definierten Zeitraum entschädigen und nicht für eine etwaige Zukunft) und vor allem unter das Folterverbot fällt.
Unter Folter verstehe ich unter anderem auch die bewußte und gezielte Anwendung von physischer Gewalt und Schmerz (nicht ausschließlich).

Zudem verletzt man damit die Verhältnismäßigkeit, da Diebstahl keine so sonderlich schwere Straftat ist. Ich hatte ja auch geschrieben, dass die Strafe mit der Schwere der Tat und der gesellschaftlichen Grundordnung verträglich sein muss.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (02.12.2008, 01:01)


43

02.12.2008, 01:01

Es ist schon spät, war nur so ne spontane Idee :D

44

02.12.2008, 01:32

ähm, für liberale Rechtsstaaten ist die Todesstrafe, glaube ich, teurer als eine lebenslange Verwahrung. Es gibt, soweit ich weiss, Studien dazu aus der USA (sonst gibt es ja nicht viele Rechtsstaaten, die noch die Todesstrafe vollziehen). Denn die Kosten, bis man eine Person rechtlich töten darf, sind ziemlich hoch, für Anwälte, Richter und was es alles sonst noch braucht (ich habe die Studie nie gelesen, nur einmal ein Abstract davon, deshalb weiss ich nicht genau, wie sich die Kosten zusammensetzen). Dagegen arbeiten Personen in Gefängnissen meist wie andere Personen auch, nur halt im Gefängnis und sie erhalten kaum Lohn dafür.

Von daher sind die Kosten als Argument für die Todesstrafe nicht haltbar, eher umgekehrt, und meiner Meinung nach sowieso ziemlich ausgelutscht. Zumindest habe ich noch nie eine Berechnung der Kosten erhalten von Leuten, die dieses Argument benutzt haben.

Natürlich wenn wir Todesstrafen so leicht durchführen könnten wie in China oder paar arabischen Staaten, dann zieht das Kostenargument natürlich

45

02.12.2008, 01:45

fragt doch mal die eltern der kinder die von "resozialisierten", auf freien fuss gelangten, kinderschändern getötet oder missbraucht wurden.

die kranken schweine gehören einfach ausgelöscht.

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 568

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

46

02.12.2008, 02:22

Zitat

Original von MfG_Gothmog

Zitat

Original von Fairas
Es gibt Leute die die Todesstrafe durchaus verdient hätten (z.B. Kinderschänder).

Aber ersten dürfte die Exekution nur durchgeführt werden wenn zu 100% sicher ist das man auch den richtigen hat. (Was ich für ausgeschlossen halten, also das es möglich ist 100% sicher zu sein)

Und Zweitens darf niemand der Henker sein, da er damit selber zum Mörder wird, somit ist eine Hinrichtung nicht möglich (das konstruieren von Henker-Robotern als mögliche Alternative etc. ist ebenfalls nicht akzeptabel)

Fazit: Kontra Todesstrafe


Also ich habe ja was gegen Todesstrafe, aber was ist jetzt genau daran schlimm, dass man als Henker zum Mörder wird?



Das frag ich mich, zumindest bei eindeutig bewiesener Schuld. (z.b. vor der Öffentlichkeit begangen etc.)

47

02.12.2008, 06:48

also die Liste fuer die moeglichen Todestrafen find ich fragwuerdig.

Interessant fand ich dieses:

China has a unique kind of sentence, "death sentence with two years' probation" (死缓) (but it is not universal). This sentence is generally reduced to life imprisonment after two years.[citation needed]

In the past the government collected a "bullet fee" (子弹费) from the relatives of the condemned.[1] --- super die angehoerigen duerfen die Munition bezahlen.

um mal Zahlen zunennen: "...at least 470 people were executed in China during 2007", wenn man das auf die proportion von Deutschland runter rechnet, dann waere das 23x in Deutschland.

Interessant ist auch das China das recht auf Todesstrafe auch auf Auslaender anwendet, vor allem beim Drogenbesitz gibt es oft die Todesstrafe. Und China ist sehr ... individuell in was als Droge zaehlt.


Quelle:
http://en.wikipedia.org/wiki/Capital_pun…t_in_the_People's_Republic_of_China

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

48

02.12.2008, 07:15

Zitat

Original von CF_Icey
...oder andere Menschen auf dem Gewissen hat, hat für mich eindeutig sein Recht auf Leben verwirkt und gehört entsorgt.


Gilt dies auch für tödliche Unfälle zb im Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol?
Oder noch interessanter; gilt das auch für einen Richter der nachweislich einen Unschudigen (oder jemanden der Jahre später, zB durch Gesetzesänderungen als unschuldig betrachtet werden muss ) hinrichten lies?

Zitat

Original von CF_Icey
Mal abgesehn davon, Verbrecher haben keine gesellschaftliche Annerkennung und wenn er der klügste Ingenieur wäre den die Menschheit je gesehn hat...


Lustige Aussage.
Würde da an deiner Stelle echt nochmal drüber nachdenken oder das ganze präzisieren - wobei es imo dann auch nicht richtiger wird.


[edit] natürlich contra Todesstrafe sowie contra (in bestimmten Fällen) Resozialisierungsexperimente.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (02.12.2008, 07:17)


-=)GWC(RaMsEs

Erleuchteter

Beiträge: 5 098

Wohnort: Bamberg

Beruf: IT-ler

  • Nachricht senden

49

02.12.2008, 08:27

Das Problem an der Sache ist doch eher, wenn einer schon weiss das er für ein verbrechen hingerichtet wird, dann nimmt er noch ein paar andere mit weil is ja eh schon egal. Das find ich eigentlich das größte Problem, neben dem das es sicher noch Justizfehler geben wird und die dann nicht reversibel sind.

Andererseits wärs schön wenn wir mal in D diese Hotels die wir Knast nennen bisschen ausdünnen würden. Fahr mal in Thailand am Knast vorbei, da strecken 10 ihre arme raus pro fenster um sich luft zuzufecheln ...

Für ein paar Leute wärs wirklich geschickt die müssen wirklich weg, aber das wie ist das thema ...

Beiträge: 2 649

Wohnort: Berliner Rotweingürtel

Beruf: GER

  • Nachricht senden

50

02.12.2008, 08:47

Contra Todesstrafe

(1) Sie hat keine abschreckende Wirkung. Jemand, der wen anderes umbringen will, wird sich wohl kaum vorher überlegen, ob er es jetzt für 20 Jahre Knast noch macht, oder ob die Todesstrafe ihn abschreckt. Statistische Betrachtungen über die verschiedenen Bundestaaten der USA belegen das ebenfalls.

(2) Sie bringt keine Kostenersparnis. In Staaten, deren Verfassung die Menschenrechte verankert und schützt, sind rechtliche Mindeststandards zur Verhängung einer Todesstrafe gesetzlich garantiert. Weil es um Leben oder Tod des Straftäters geht, werden erhöhte Anforderungen an die Ermittlungen gestellt und Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlurteilen getroffen. Darum durchläuft ein Strafverfahren für zum Tod Verurteilte in der Regel einen Weg durch mehrere Instanzen. Es kann daher oft Jahre oder gar Jahrzehnte dauern. Es gibt außerdem erhebliche ethische Bedenken: Eine mögliche Kostenersparnis darf kein Grund für die Beseitigung der Täter sein, weil damit die Rechtsstaatlichkeit des gesamten Strafvollzugs aufgehoben und der Willkür anheim gegeben wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Kosten

Lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung ist vollkommen ausreichend. Wäre nur schön, wenn unsere weichgespülte Justiz die bestehende Gesetzeslage auch mal ausschöpfen würde und nicht irgendwelche übriggebliebenen 68er Sozio -und Psychologen die "Resozialisierung" zur Spielwiese des eigenen zweifelhaften Forscherdrangs nutzen.

51

02.12.2008, 09:58

Abschreckend wirkt eine Todesstrafe sowieso nicht, in der Regel geht ein Verbrecher davon aus nicht erwischt zu werden.

Für mich persönlich wäre es zum einen beruhigend zu wissen, dass so ein verdammtes Drecksschwein das bspw. Kinder vergewaltigt/ermordet hat nicht nach 15 Jahren wieder auf die Menschheit losgelassen wird sondern für immer von dieser Erde verschwunden ist, andererseits habe ich auch Bedenken hinsichtlich Justizirrtümern. Als Vater 2er Kinder sage ich mal, dass keine Strafe die man sich ausdenken kann mir mein Kind wiederbringen könnte und es somit auch keine Strafe gäbe, die ich gerecht finden würde um den Tod eines anderen Menschen (ob nun Kind oder Erwachsener) zu bestrafen.

Wäre auch für lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung. Leider sieht die Realität anders aus in Schleswig-Holstein ist im Oktober ja sogar ein Sexualstraftäter aufgrund eines Formfehlers (der zuständige Gutachter war länger krank und somit wurden Fristen versäumt, man muss sich das wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen) freigelassen, der von sämtlichen Gutachtern weiterhin als gefährlich bezeichnet wird. Eine Riesenschweinerei den Opfern gegenüber meiner Meinung nach.

52

02.12.2008, 10:13

Ich bin in besonderen Fällen pro Todesstrafe!

Würde ich zB mal wegen einem Irrtum eingesperrt oder getötet wäre mir das lieber als wenn ein Kinderschänder wieder frei kommt und noch mal Kinder schändet bzw tötet.
Was will ich damit sagen?
Lieber einen oder zwei unschuldig im Knast bzw mal getötet als wie momentan immer wieder Leute rauslassen weil ein Psychoheini meint der Typ wäre geheilt.
Tötet er dann wieder ist auf einmal keiner schuld.

Alleine die Tatsache, dass ein Christian Klar wieder auf freien Fuß kommt macht mich wütend.

Es gibt einfach genug Fälle bei denen man den Täter sicher bestimmen kann und in den anderen sperrt man sie eben wie bisher weg.
Vor der Ausführung der Todesstrafe spricht ja nichts gegen 3-5 Jahre im Knast um evtl Fehler aufzuarbeiten.

Man kann doch nicht ein oder mehrere Leben zerstören und das mit 5-10 Jahren Knast verbüßen.

Ansonsten sehe ich es genau wie Don Grotto !

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

53

02.12.2008, 10:41

Das war jetzt ironisch gemeint Eisbaer und du hast lediglich den Smilie vergessen oder?

54

02.12.2008, 11:33

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Ich bin in besonderen Fällen pro Todesstrafe!

Würde ich zB mal wegen einem Irrtum eingesperrt oder getötet wäre mir das lieber als wenn ein Kinderschänder wieder frei kommt und noch mal Kinder schändet bzw tötet.
Was will ich damit sagen?
Lieber einen oder zwei unschuldig im Knast bzw mal getötet als wie momentan immer wieder Leute rauslassen weil ein Psychoheini meint der Typ wäre geheilt.
Tötet er dann wieder ist auf einmal keiner schuld.

Alleine die Tatsache, dass ein Christian Klar wieder auf freien Fuß kommt macht mich wütend.

Es gibt einfach genug Fälle bei denen man den Täter sicher bestimmen kann und in den anderen sperrt man sie eben wie bisher weg.
Vor der Ausführung der Todesstrafe spricht ja nichts gegen 3-5 Jahre im Knast um evtl Fehler aufzuarbeiten.

Man kann doch nicht ein oder mehrere Leben zerstören und das mit 5-10 Jahren Knast verbüßen.

Ansonsten sehe ich es genau wie Don Grotto !


Oh Mein Gott!

Wenn das keine Ironie war dann kann ich mein Entsetzen nicht in Worte fassen!

55

02.12.2008, 11:37

ich dachte vll editiert eisbaer das noch, tja zu spät :respekt:

56

02.12.2008, 11:39

Zitat

Original von DS_Don_Grotto
Leider sieht die Realität anders aus in Schleswig-Holstein ist im Oktober ja sogar ein Sexualstraftäter aufgrund eines Formfehlers (der zuständige Gutachter war länger krank und somit wurden Fristen versäumt, man muss sich das wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen) freigelassen, der von sämtlichen Gutachtern weiterhin als gefährlich bezeichnet wird. Eine Riesenschweinerei den Opfern gegenüber meiner Meinung nach.

Finde ich aber richtig, die Staatsmacht muss durch spezielle Gesetze begrenzt werden. Irgendwann läuft auch einmal die letzte Frist aus, das Versagen ist wohl eher bei der den Gutachter bestellenden Partei bzw. der zu geringen Mittelausstattung zu suchen. Recht ist in der Praxis auch nur so viel Wert, wie es durchgesetzt werden kann.
Es ist nicht die Schuld des Verurteilten, wenn der Staat eine Frist verstreichen lässt, man kann ihn dadurch imho nicht schlechter stellen - sonst wäre der Sinn für Fristen ad adsurdum geführt.

Ergo, bei einem Fehler der Staatsanwaltschaft besser nächstes mal eine andere Partei wählen, die die Justizausgaben ausweitet.

€dit: Wieso finden hier eigentlich so viele sexuellen Missbrauch gleich schlimm bzw. schlimmer als Mord?

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (02.12.2008, 11:43)


Beiträge: 2 649

Wohnort: Berliner Rotweingürtel

Beruf: GER

  • Nachricht senden

57

02.12.2008, 11:45

Du scheinst keine Kinder zu haben....

58

02.12.2008, 11:52

Zitat

Original von Smoerrebroed
Du scheinst keine Kinder zu haben....


Vielen Dank fuer diese Vorlage. Das zeigt doch, dass Eltern die Meinung zum Erheblichen Teil anhand ihrer Hormone, Gefuehle und Elterlichen Instinkten bilden. die Justiz muss aber "blind sein" fuer sowas. Auch wenn es fuer Eltern hart klingt. Ich weiss dass ich das als Vater auch viel heftiger sehen wuerde, aber auf dieser Grundlage kann man keinen Rechtsstaat fuehren.


Ausserdem wird das Thema derart tabuisiert, so dass man dies nicht richtig angehen kann. Diese sexuelle desorientierung muesste behandelt werden, man muesste den betroffenen anbieten koennen, ok ihr steht auf Kinder, wir machen eine Therapie und wir verhindern, dass ihr euch an Kinder vergeht damit ihr Teil der Gesellschaft bleibt. Sowas wuerde praeventiv wirken und mehr Kinder schuetzen als die Todesstrafe.

Man muesste nur mal etwas rational nachdenken, aber dazu sind die meisten ja nicht faehig.

Wenn einer weiss, dass er Paedophil ist, dann muss er ja alles in sich reinfressen, wenn darueber auch nur die kleinste Kleinigkeit bekannt werden wuerde, waere es aus mit ihm, er wuerde aus der Gesellschaft ausgestossen. So fristt er alles in sich rein, es staut sich eine Menge auf und dann bricht es vielleicht aus und etwas schlimmes passiert.

Stattdessen sollte man schauen, dass man diese Neigung behandelt, vielleicht Hypnose, Hormontherapie, keine Ahnung was...

59

02.12.2008, 12:04

Zitat

Original von MaxPower
Stattdessen sollte man schauen, dass man diese Neigung behandelt, vielleicht Hypnose, Hormontherapie, keine Ahnung was...


hm.. wer zahlt das??
Was passiert wenn er es dann doch auslebt?

btw bietet die Charite sowas an.

60

02.12.2008, 12:12

Zitat

Original von MaxPower

Zitat

Original von Smoerrebroed
Du scheinst keine Kinder zu haben....

Vielen Dank fuer diese Vorlage. Das zeigt doch, dass Eltern die Meinung zum Erheblichen Teil anhand ihrer Hormone, Gefuehle und Elterlichen Instinkten bilden. die Justiz muss aber "blind sein" fuer sowas. Auch wenn es fuer Eltern hart klingt. Ich weiss dass ich das als Vater auch viel heftiger sehen wuerde, aber auf dieser Grundlage kann man keinen Rechtsstaat fuehren.

Genau!

Zudem halte ich den "Rache/Vergeltungsaspekt" im Strafrecht von nachgeordneter Bedeutung, wie oben schon ausgeführt.

imho ist sexueller Missbrauch eine Form der Folter bzw. Verstümmelung psychischer Natur und als solche imho milder zu bewerten als physische Verstümmelung oder Mord. Bei Todschlag muss man imho sehr auf die Beglietumstände abstellen.

Ein Problem sind auch Sicherheitsverwahrungen nach verbüßter Haftstrafe. Wenn sie nicht Teil der richterlich angeordneten Strafe sind, halte ich diese Form zumindest für sehr problematisch in Einklang mit Bürger- und Menschenrechten zu bringen. Eine Sicherheitsverwahrung wirkt für den betroffenen afaik wie eine längere Haftstrafe und erhöht somit das Strafmaß über das eigentliche hinaus. Ich bin mir durchaus bewußt, dass es aus Gründen des Schutzes der Gesellschaft nur sehr wenig praktikable Alternativen gibt, trotzdem sehe ich die Anordnung von nachträglichen Sicherheitsverwahrungen als äußerst problematisch an.