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Original von jens
lol, das ist doch keine erpressung?!
dann wär ne normale rechnung ja auch erpressung. (entweder sie bezahlen das jetzt oder inkasso moskau kommt auf kurz oder lang vorbei)
ich find den brief angemessen, so n typ wird doch nichts machen, wenn man ihn ganz lieb darum bittet, dass er vielleicht, wenn ihm gerade danach ist, eventuell in den nächsten 2-3 monaten noch ein paar euro mehr überweisen könnte.
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Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
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Empfindlich ist ein Übel dann, wenn der in Aussicht gestellte Erfolg von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten so zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer in besonnener Selbstbehauptung standhält.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (30.10.2008, 20:22)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (30.10.2008, 20:32)
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Oh man lazy, da fehlen mir echt die Worte. Ich hoffe, Du studierst nicht Jura.
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Original von GWC|lazy
- empfindlichen Übel (+), juristisch definiert als
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Empfindlich ist ein Übel dann, wenn der in Aussicht gestellte Erfolg von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten so zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer in besonnener Selbstbehauptung standhält.
denke das das auch erfüllt ist, da er sicherlich vor der anzeige gegen ihn wegen betrugs zurückschrecken wird. ob diese anzeige rechtmäßig ist oder nicht ist hierbei unerheblich
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »kOa_LiZZarD« (30.10.2008, 20:40)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (30.10.2008, 20:43)
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Original von disaster
Deswegen biete ich Ihnen 20.- Euro an, was schon mehr als Grosszügig ist oder Sie erstatten mir mein Geld (abzüglich Ebay Einstell-Gebühren) zurück und wir einigen uns darauf die Transaktion nicht durchzuführen.
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Original von disaster
Der "vereinbarte" Kaufpreis liegt bei 136,-- Euro. Diese Willenserklärung, dass er bereit sei 136,-- Euro zu zahlen, hat er selbst abgegeben und durch den Betrug zurückgenommen.
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Original von GWC|lazy
naja ob er dich betrogen hat oder nicht ist für den tatbestand doch absolut unerheblich, lies doch was ich geschrieben hab
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Original von GWC|lazy
was studierst du denn und wenns irgendwas richtung jura is, macht ihr das auch so? ^^
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Original von kOa_LiZZarD
In meinem Gesetzestext sind die meist schon angemalt^^
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC|lazy« (30.10.2008, 21:19)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (30.10.2008, 21:23)
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Original von Der_Dude
Aber so wie Du prüfst und auslegst würdest Du auch gegen mich Strafanzeige stellen
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Original von Der_Dude
Egal ob der Kunde damit ins Messer läuft aber ich wunder mich nicht mehr über die Moral dieses Berufstandes.
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Original von Der_Dude
Ein Anwalt alter Schule mit Respekt vor dem Recht
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Original von Der_Dude
Ja und genau deswegen ist Eure Gattung so in Verruf.