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§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) 1Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. 3Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
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Original von CF_Ragnarok
LOL...wie kann man als supermarktregalschlichteraushilfe nach 3 tagen gefeuert werden? bahahaha wie geildas schaffen nur die nürnberger bratwürschtln...
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Original von BrettvormKopf
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Original von CF_Ragnarok
LOL...wie kann man als supermarktregalschlichteraushilfe nach 3 tagen gefeuert werden? bahahaha wie geildas schaffen nur die nürnberger bratwürschtln...
Das frag ich mich auch.
Wie kanns du Geld kassieren auf die du keine Gegenleistung gebracht hast? Findest du das moralisch in Ordnung?
Ausserdem werden sie das Geld zurückholen, da kanns du Gift drauf nehmen.
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Original von KoH_Citrus
ihr wisst überhaupt nichts
aber blöd labern...
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