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1

24.11.2007, 13:38

Vertrag mit Mindestlaufzeit vorzeitig kündigen?

Ich habe noch 4 Monate Mindestvertragslaufzeit mit meiner Telefongesellschaft. Nun ist es aber abzusehen, dass ich in 2 Monaten umziehen werde. Normalerweise würde ich denken: Pech gehabt, Mindestvertragslaufzeit ist Mindestvertragslaufzeit. Mir spukt allerdings etwas im Hinterkopf rum: Ist so eine Mindestvertragslaufzeit auch dann gültig, wenn der Betreiber, bei dem ich bin, in dem Gebiet, wo ich hinziehe seine Dienstleistungen gar nicht anbietet?

Ich meine mal etwas in einem Bericht gesehen zu haben, dass die Mindestvertragslaufzeit nur verhindern soll, dass man nach Lust und Laune von einem Anbieter zum anderen springt, oder sich einfach mal eine Prämie sichert und nach ner Woche wieder kündigt. Nicht aber bei einem Wohnortswechsel, wenn der Betreiber seine Dienste am neuen Wohnort nicht anbietet.

2

24.11.2007, 13:41

hast du bei deinem anbieter mal angefragt ? kann mir kaum vorstellen, dass die in einem solchen fall rumzicken. eventuell musste halt den neuen mietvertrag vorlegen.

3

24.11.2007, 13:46

Hab noch nicht nachgefragt. Ich habe bei denen bisher keine gute Erfahrungen gemacht. Bin mir sicher, die werden mich erstmal für dumm verkaufen wollen. Mietvertrag vorlegen dürfte ja kein Problem sein. :)

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

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4

24.11.2007, 14:17

also ich bin bei vodafone (kA ob das bei andren anbietern auch so ist)

ich wollte zu D1 wechseln damals und hab nachgefragt was ich machen könnte.

sie haben mir gesagt:
einzige möglichkeit ist die grundgebühr bis zum vertragsende vorauszuzahlen, dann kann ich gloeich aussteigen.
hab ich aber dann doch net gemacht ;)

hilft dir das?

5

24.11.2007, 14:27

Such mal in den AGBs nach dem Sonderkündigungsrecht. Normalerweise kannst du den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn am neuen Wohnort der Anbieter nicht verfügbar ist. Das solltest du also schon richtig gehört haben.

6

24.11.2007, 15:18

Zitat

Original von MfG_Linus
Such mal in den AGBs nach dem Sonderkündigungsrecht. Normalerweise kannst du den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn am neuen Wohnort der Anbieter nicht verfügbar ist. Das solltest du also schon richtig gehört haben.


Das hab ich auch schon gehört...

7

24.11.2007, 18:32

denke auch dass das kein problem sein sollte. bei 1und1 zb isses so.

SIM_Hexe_S

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Beiträge: 6 255

Wohnort: Taunusstein

Beruf: GER

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8

24.11.2007, 18:40

hatte mich mal vorab bei arcor erkundigt, weil ein Umzug denkbar war..... sollte kein Problem sein mit Sonderkündigung....

9

24.11.2007, 19:37

also meine freundin hatte freenet dsl internet flatrate, und die haben ihr kulanterweise beim umzug ner kündigung zugestimmt, die anbieter müssen das nicht machen, aber wenn du deinen umzug nachweisen kannst machen viele das kulanterweise :)

10

25.11.2007, 13:08

Danke, dann bin ich ja mal gespannt. Wäre wohl bei mir das erste Mal, dass ich unverärgert nach verhandlungen mit telefongesellschaften nach hause gehen würde. :D

11

25.11.2007, 17:52

Zitat

Original von Yezariael
also ich bin bei vodafone (kA ob das bei andren anbietern auch so ist)

ich wollte zu D1 wechseln damals und hab nachgefragt was ich machen könnte.

sie haben mir gesagt:
einzige möglichkeit ist die grundgebühr bis zum vertragsende vorauszuzahlen, dann kann ich gloeich aussteigen.
hab ich aber dann doch net gemacht ;)

hilft dir das?


Wohl eher nicht da Mobilverträge nichts mit Festnetz zu tun haben.

Aber ist normalwrweise wirklich so, dass du bei Umzug nen Kündigungsgrund hast. Ging bei mir bei der Telekom auch immer bis jetzt. Kannst ja auch sagen, dass du mit deinerFreundin zusammenziehst und dass sie schon nen Anschluss hat. Noch einfacher ist es wenn es den Anbieter am neuen Wohnort gar nicht gibt wie z.B bei regionalen Anbietern wie M-Net....