Ich habe noch 4 Monate Mindestvertragslaufzeit mit meiner Telefongesellschaft. Nun ist es aber abzusehen, dass ich in 2 Monaten umziehen werde. Normalerweise würde ich denken: Pech gehabt, Mindestvertragslaufzeit ist Mindestvertragslaufzeit. Mir spukt allerdings etwas im Hinterkopf rum: Ist so eine Mindestvertragslaufzeit auch dann gültig, wenn der Betreiber, bei dem ich bin, in dem Gebiet, wo ich hinziehe seine Dienstleistungen gar nicht anbietet?
Ich meine mal etwas in einem Bericht gesehen zu haben, dass die Mindestvertragslaufzeit nur verhindern soll, dass man nach Lust und Laune von einem Anbieter zum anderen springt, oder sich einfach mal eine Prämie sichert und nach ner Woche wieder kündigt. Nicht aber bei einem Wohnortswechsel, wenn der Betreiber seine Dienste am neuen Wohnort nicht anbietet.