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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Le_Smou« (25.05.2007, 21:42)
) Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ZXK_Nimo« (25.05.2007, 21:39)
So isses in der Juristerei immer. Versuchter Mord wird halt schwächer bestraft als Mord. Dafür, dass der Täter quasi zu dumm war, wird er auch noch belohnt. Hättestet Du nen Schädelbruch (oder was auch immer) davon getragen, hätte sich das ganze wohl gelohnt.. Bei 5-facher Vorstrafe sollte man ja eigentlich schon was erwarten, wobei die Frage ist, was er für die angesprochenen Dinge gekriegt hat. Bewährung sollte ja wohl hoffentlich nicht greifen, aber vermutlich Jugendstrafrecht.. hmmm :/ 4 Wochen Dauerarrest, vielleicht?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Imp_Skywalker« (26.05.2007, 09:51)
Staatsanwaltschaft forderte wegen der Vorgeschichten und der Tat einen Jugendarrest von mindestens einer Woche. Nach der Verhandlung wurde ich vor dem Saal von dem Jugendlichen wieder dumm angemacht und bedroht. Aber ich denke nach dem Sozialtraining wird sich das ändern. 