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1

28.02.2007, 00:20

kleine Rechtsfrage zur 2. Wohnsitzsteuer

Moin zusammen,

da wir ja den einen oder anderen Rechtsexperten hier sitzen haben dachte ich mir, evtl kann ja jemand eine Antwort geben:

Folgende Situation: Die Stadt Aachen kassiert eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer, spricht wer seinen zweiten Wohnsitz hier hat zahlt 10% der Kaltmiete an die Stadt pro Monat an Steuern.
Dazu gibt es allerdings ausnahmen, u.a. wenn der Erstwohnsitz das Kinderzimmer ist.

Über diese Ausnahmen wurde ich damals aber nicht informiert, sondern mir wurde nur gesagt, das ich zweitwohnsitzsteuer zahlen muss wenn ich den zweiten Wohnsitz anmelde (was ich aus diversen Gründen getan habe).

Die Meldung ist nun allerdings 3,5 Jahre her, sprich ich hab schon einen netten Dreistelligen Betrag an die Stadt bezahlt.

Meine Argumentation wäre jetzt wie folgt:
Ich wurde damals seitens der Stadtverwaltungsangstellten nicht darüber aufgeklärt, dass es Ausnahmen zu dieser Regelung gibt. Dies ist in meinen Augen deren Versäumnis, ich habe bezahlt weil ich nicht informiert wurde. Daraus leite ich meinen Anspruch auf eine Rückzahlung der bisher bezahlten Steuern ab und gleichzeitig natürlich, dass ich in Zukunft nicht mehr zahlen muss.

Die Frage ist nun nicht, ob das moralisch, ethisch oder wie auch immer okay ist, sondern wie Juristen das beurteilen.
Mit leerem Kopf fällt Nicken leichter


2

28.02.2007, 02:03

Oli, als Student musst du eigentlich sowieso nicht zahlen.

Die Stadt legt die Höhe und Ausgestaltung der Zweitwohnsitzsteuer fest und ebenfalls die Ausnahmetatbestände. Soweit mir bekannt gibt es in sehr vielen Städten Ausnahmetatbestände für Studenten, da der Sinn einer Zweitwohnsitzsteuer bei ihnen nicht zutrifft.

Mit der Zweitwohnsitzsteuer sollen tendenziell reiche Leute besteuern werden, welche ein Wochenendhaus haben. Damit sollen keine Studenten belastet werden, welche nun einmal am Studienort wohnen müssen. Dazu müsste es auch einige Gerichtsurteile geben (deswegen schaffen die Städte Ausnahmetatbestände).

Die Stadtverwaltung muss dich imho nicht aufklären, daß du dir mit einer Anmeldung des Zweitwohnsitzes schadest. Zudem glaube ich kaum, daß du das Geld zurückverlangen kannst, da deine eigene Handlung, und nicht etwa ein Fehler eines Beamten, dazu geführt hat, daß du bezahlt hast.

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 150

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

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3

28.02.2007, 02:27

In Augsburg trifft das auch die Studenten...
und von einer Ausnahmeregelung weiß ich hier nix.

4

28.02.2007, 07:28

sorry aber ich glaub da passt der alte spruch


unwissenheit schützt vor schaden nich :(


Gruss MfG_Grandpa

5

28.02.2007, 08:04

Zitat

Original von AtroX_Worf
Oli, als Student musst du eigentlich sowieso nicht zahlen.

Die Stadt legt die Höhe und Ausgestaltung der Zweitwohnsitzsteuer fest und ebenfalls die Ausnahmetatbestände. Soweit mir bekannt gibt es in sehr vielen Städten Ausnahmetatbestände für Studenten, da der Sinn einer Zweitwohnsitzsteuer bei ihnen nicht zutrifft.

Mit der Zweitwohnsitzsteuer sollen tendenziell reiche Leute besteuern werden, welche ein Wochenendhaus haben. Damit sollen keine Studenten belastet werden, welche nun einmal am Studienort wohnen müssen. Dazu müsste es auch einige Gerichtsurteile geben (deswegen schaffen die Städte Ausnahmetatbestände).

Die Stadtverwaltung muss dich imho nicht aufklären, daß du dir mit einer Anmeldung des Zweitwohnsitzes schadest. Zudem glaube ich kaum, daß du das Geld zurückverlangen kannst, da deine eigene Handlung, und nicht etwa ein Fehler eines Beamten, dazu geführt hat, daß du bezahlt hast.


Nunja, soweit ich weiß wurde sie in Aachen extra eingeführt, damit man von den Studenten Geld bekommt

6

28.02.2007, 10:22

In Ingolstadt wurden sie extra ausgeklammert, weil es rechtlich zu unsicher war und wohl einige Urteile dagegen gibt.

7

28.02.2007, 10:54

so, eine kleine Tour durch die Stadt hat die Fragen beantwortet.

Die Ausnahme in Aachen ist,wenn der zweite Wohnsitz in Aachen das Kinderzimmer ist, also Studenten werden höflich zur Kasse gebeten.

in RPF gabs jetzt ein Urteil dagegen, das hat aber selbstverständlich keine Auswirkungen auf NRW.. hab ich gesagt, dass ich unseren Föderalismus liebe? Wieso muss 16 mal die selbe Klage geführt werden.. Nutzt das ganze eigenlich einer anderen Bevölkerungsgruppe? Also anderen ausgenommen Anwälten und Politikern?

8

28.02.2007, 11:06

Zitat

Original von Yezariael
In Augsburg trifft das auch die Studenten...
und von einer Ausnahmeregelung weiß ich hier nix.

Dann solltest du jetzt klagen...
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=529

9

28.02.2007, 11:30

klagen ist immer so leicht gesagt, ich würde das sofort tun.. aber ohne Rechtsschutzversicherung kann ich mir den Anwalt nicht leisten, der mir das ganze formuliert.

10

28.02.2007, 11:47

Zitat

Oli, als Student musst du eigentlich sowieso nicht zahlen.


in halle muss man auch zahlen!
nur bei mir war das mit dem ummelden kein problem,
daher war mir das egal.

11

28.02.2007, 12:09

Mal ne Frage. Für was braucht man als Student einen zweiten Wohnsitz und meldet sich net einmal dort an wo man wohnt und fertig?

12

28.02.2007, 12:22

u.a. um eine andere steuerliche Ungerechtigkeit auszugleichen. Wenn meine Eltern zuviel verdienen bekomme ich nicht nur kein Bafög, sondern sie dürfen ihre Unterstützung die sie mir zahlen nichtmal steuerlich geltend machen. Dies war bis vor wenigen Jahren noch möglich.

Laut unserem Steuerberater ist es aber zumindest möglich, als Student quasi "Schulden" zu machen und die Kosten die das Studium verursacht nach abgeschlossenem Studium als Werbungskosten abzusetzen. Dafür ist es aber erforderlich, dass man halt seine Steuererklärungen macht.

Der Haken an der Sache ist nur, dass man Dinge wie wohnen oder Grundversorgung mit Lebensmitteln nicht absetzen kann, wenn man seinen ersten Wohnsitz am Studiumsort hat. Sprich wenn ich das Studium später mal sinnvoll als Werbungskosten absetzen will, muss ich dafür einen zweiten Wohnsitz in AC haben. Und wenn man dann pro Jahr "Schulden" in Höhe von 52* km Pauschale zum 1. Wohnsitz, plus Miete plus 3 Monate Verpflegung + Nebenkosten anschreibt kommt über die Jahre des Studiums ziemlich viel zusammen.

13

28.02.2007, 13:10

Zitat

Original von ZwerG_DarkMan
Mal ne Frage. Für was braucht man als Student einen zweiten Wohnsitz und meldet sich net einmal dort an wo man wohnt und fertig?


...oder wenn man Staatsdiener wird, leichter wieder in die Heimat zurückversetzt werden zu können.

14

28.02.2007, 14:07

kannste das mit den "Werbungskosten" ein klein wenig erläutern?

15

28.02.2007, 16:14

würd ich gerne, aber ich verlasse mich ehrlich gesagt auf unseren Steuerberater und hab seine Erläuterungen so wieder gegeben wie ich sie in Erinnerung habe

16

28.02.2007, 16:58

naja ist ja doch ein bissel arg wenig info die du dann bekommen hast : /