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Original von AtroX_Worf
Oli, als Student musst du eigentlich sowieso nicht zahlen.
Die Stadt legt die Höhe und Ausgestaltung der Zweitwohnsitzsteuer fest und ebenfalls die Ausnahmetatbestände. Soweit mir bekannt gibt es in sehr vielen Städten Ausnahmetatbestände für Studenten, da der Sinn einer Zweitwohnsitzsteuer bei ihnen nicht zutrifft.
Mit der Zweitwohnsitzsteuer sollen tendenziell reiche Leute besteuern werden, welche ein Wochenendhaus haben. Damit sollen keine Studenten belastet werden, welche nun einmal am Studienort wohnen müssen. Dazu müsste es auch einige Gerichtsurteile geben (deswegen schaffen die Städte Ausnahmetatbestände).
Die Stadtverwaltung muss dich imho nicht aufklären, daß du dir mit einer Anmeldung des Zweitwohnsitzes schadest. Zudem glaube ich kaum, daß du das Geld zurückverlangen kannst, da deine eigene Handlung, und nicht etwa ein Fehler eines Beamten, dazu geführt hat, daß du bezahlt hast.
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Original von Yezariael
In Augsburg trifft das auch die Studenten...
und von einer Ausnahmeregelung weiß ich hier nix.