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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (03.12.2006, 17:45)
Zitat
Original von Yen Si
Herr Gott nochmal du verkaufst nicht!!! privat auf ebay.
Du kaufst Ware ein um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen.
Das heißt, du musst auch Gewährleistung, Rückgabe oder Widerrufsrecht einräumen.
Theoretisch könnte dein Kunde dich beim Finanzamt verpfeifen oder dich zumindest abmahnen lassen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kesselchen« (03.12.2006, 18:06)
Zitat
Original von Partizan_ch
...aber selbst wenn man privat verkauft, gilt "keine rücknahme und keine garantie" nur auf schäden nach übergabe der ware. wenn die ware anders ist als beschrieben, darf er nachbesserung oder rückgabe fordern, da dies ein Grundirrtum ist über den Vertragsgegenstand und der Vertrag darum ungültig...
Zitat
Original von Yen Si
Zitat
Original von Partizan_ch
...aber selbst wenn man privat verkauft, gilt "keine rücknahme und keine garantie" nur auf schäden nach übergabe der ware. wenn die ware anders ist als beschrieben, darf er nachbesserung oder rückgabe fordern, da dies ein Grundirrtum ist über den Vertragsgegenstand und der Vertrag darum ungültig...
Garantie gibt es imo nie bei privat.
Jedenfalls ist sowas nicht vorgeschrieben.
Ebensowenig wie es im Handel vorgeschrieben ist.
Ist das in der Schweiz auch so?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (03.12.2006, 19:19)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Partizan_ch« (03.12.2006, 19:17)
Zitat
Original von Tsu_Trude
Wie das mit der Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften aussieht, weiß ich selber. Nur gelten diese Sachen auch für Privatverkäufe?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stonedraider« (03.12.2006, 19:34)
Zitat
Original von HKD_H_A_T_E
die entscheidende frage ist diejenige der "wesentlichkeit".
ein "beschädigtes objekt" kann auch nur ein "mangel", der nicht in jedem falle "wesentlich" sein muss, sein.
intuitiv (dh: ich bin mir nicht sicher): deine anzeige ist eine offerte zu den und den konditionen. in diesem falle: keine garantie (garantieausschluss unter privaten ist möglich). der käufer ist mit der offerte (die eher einseitig und für ihn risikoreich ist, aber dafür zahlt er weniger) einverstanden.
aber ich werd mich da nicht auf die äste raus lassen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HKD_H_A_T_E« (03.12.2006, 19:52)
Zitat
Original von Tsu_Trude
naja es geht um läpische 17 Euro
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (03.12.2006, 19:57)
Zitat
Original von HKD_H_A_T_E
@stone: was heisst "kaputt"?
"kratzer", also sind die kappen für mich unbrauchbar, weil ich sie als statussymbol und nicht wegen ihrer funktionalität wegen kaufe?
"kaputt" in dem sinne, das sie ihre funktion nicht mehr erfüllen können?
was heisst "kaputt"?
@part: nein, hat sie nicht. habe ich das behauptet?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_EA_BlacK_SharK« (03.12.2006, 22:23)