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1

23.10.2006, 21:14

Zweite Staatsbürgerschaft - unbegrenzt?

Angenommen man hat zwei Pässe, von denen man jeweils nur einen verlängert und den anderen einfach nur rumliegen lässt, kann einem die zweite Staatsbürgerschaft quasi auf Dauer entzogen werden?

Nehmen wir als Beispiel die, öhm, deutsche und amerikanische Staatsbürgerschaft, wobei der amerikanische Pass nie verlängert wurde, so ungefähr über ein bis eineinhalb Jahrzehnte hinweg.

2

23.10.2006, 21:24

Zitat aus unserer heißgeliebten Wikipedia:

Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann wie der Erwerb durch gesetzlichen Automatismus (de lege) oder per Verwaltungsakt erfolgen. In liberalen Staatsordnungen auch durch einseitiges Handeln des Staatsbürgers.

De lege erfolgt der Verlust üblicherweise durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft, durch Eintritt in fremde Streitkräfte, durch Auswanderung oder permanente Abwesenheit vom Staatsgebiet u.ä.

Durch Erklärung, Verzicht u.ä. des Staatsbürgers kann ein Verlust ebenfalls erfolgen, wobei dies nur für bestimmte Situationen oder unter weiteren Voraussetzungen vorgesehen ist.

Durch Verwaltungsakt erfolgt die Entlassung, Befreiung oder Genehmigung des Verzichts, wobei diese Administrativkontrolle das Vorliegen weiterer Voraussetzungen sichert: Vermeidung von Staatenlosigkeit, Ableisten von Wehrdienst, Rückerstattung von Ausbildungskosten, Begleichen von Steuerschulden.

3

23.10.2006, 21:44

Ich weiss, ich gehöre damit wohl zu einer Minderheit, aber ich schaue tatsächlich mindestens bei Wikipedia vorbei, bevor ich einen Thread eröffne. Vielleicht hätte ich das speziell erwähnen sollen.

4

23.10.2006, 21:58

Frag doch einfach bei der amerikanischen Botschaft an, die können Dir sicher weiterhelfen. Wird je nach Staat sowieso unterschiedlich sein.

5

23.10.2006, 22:04

Ja, werd ich wahrscheinlich machen. Hätte ich das auf diesem Wege klären können hätte ich mir das Telefonat halt gespart ?(

6

23.10.2006, 22:57

Bei mir war es so:

Geboren als Sohn einer Deutschen und eines Amerikaners in Deutschland, deutsche Staatsbürgerschaft

Dann mit 1 Jahr in die USA, amerikanische Staatsbürgerschaft bekommen

dann mit 3 Jahren wieder nach Deutschland, hatte beide Staatsbürgerschaften


Bei den deutschen Behören steht noch, dass ich auch Ami bin, aber ich weiss, dass die Amis nach dem 18. Lebensjahr einem die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn man noch eine andere hat (s zumindest das was ich mir über die Website des Konsulats zusammengelesen habe)

Werd mich aber mal mal weiter informieren, da ich bei Freunden drüben mein Praxissemester machen will, vielleicht kann man da was machen

7

23.10.2006, 23:01

mittlerweile werden in deutschland doch sowieso keine zweitstaatsbürgerschaften mehr anerkannt, du kannst also nur entweder deutsche oder nur amerikanische haben

SenF_Rey_Erizo

Erleuchteter

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8

23.10.2006, 23:28

in der Theorie ja, in der Praxis nicht. Die Deutschen sagen dir einfach: sie sind nur noch Deutscher, sehen aber nicht ein, dass man in manchen Ländern die Staatbürgerschaft erst dann verliert, wenn man sie abgibt ;)

9

23.10.2006, 23:33

Zitat

Original von MaxPower
Bei den deutschen Behören steht noch, dass ich auch Ami bin, aber ich weiss, dass die Amis nach dem 18. Lebensjahr einem die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn man noch eine andere hat (s zumindest das was ich mir über die Website des Konsulats zusammengelesen habe)


Darüber müsste ich aber doch benachrichtigt worden sein, nicht?

10

24.10.2006, 02:15

Zitat

Original von MfG_lazy
mittlerweile werden in deutschland doch sowieso keine zweitstaatsbürgerschaften mehr anerkannt, du kannst also nur entweder deutsche oder nur amerikanische haben


Das stimmt so aber nicht. Wenn ein Elternteil von dir deutsch ist, kann dir die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden und wenn das andere Land dich auch als Staatsbürger auffasst hast du ruck zuck zwei Staatsbürgerschaften.

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Beruf: GER

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11

24.10.2006, 02:58

genau so isses. hab den dt. und ital. pass ;)

12

24.10.2006, 05:43

Die Botschaft in Tokyo hat mir folgendes mitgeteilt:

Wenn man als deutscher eine andere Staatsbuergerschaft annimmt (wenn ein andere Staat dir dies anbietet), verliert man grundsaetzlich die deutsche, wenn man nicht eine Ausnahme bekommt. (z.B. Selbststaentigkeit in dem anderen Land vorweisen kann.)

Gruss,
Jack

13

24.10.2006, 17:08

Habe ne deutsche und australische Staatsbürgerschaft. Gab eigentlich nie Probleme..?

14

24.10.2006, 17:48

Zitat

Habe ne deutsche und australische Staatsbürgerschaft. Gab eigentlich nie Probleme..?


Du hast ja auch Sonderrechte als deutscher Esportler. :D

15

25.10.2006, 02:13

Wenn du aber von Geburt an Doppelstaatler bist, dann ist das kein Problem; und danach sieht es doch irgendwie in diesem Fall doch auch aus.

16

25.10.2006, 11:41

deutsch-ami, der in der schweiz lebt wtf! :bounce:

17

25.10.2006, 14:21

Du hast den holländischen Nachnahmen vergessen, Danny :p

Jedenfalls hab ich beim amerikanischen Konsulat angerufen, meinen Pass zu verlängern stellt kein Problem dar. Die Dame meinte auch, dass schon ne ganze Menge passieren muss damit mir einfach die Staatsbürgerschaft entzogen wird.

Aber danke für die Hilfe.

Und @ MaxPower: Meine Geschichte ist ganz ähnlich, nur dass ich halt von Anfang an den US Pass hatte bzw. in den Staaten geboren bin. Dürfte bei dir auch kein Problem darstellen denke ich, den Vater ist ja Amerikaner.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC_OuTseT« (25.10.2006, 14:24)


18

25.10.2006, 16:06

Zitat

Original von GWC_OuTseT
Du hast den holländischen Nachnahmen vergessen, Danny :p

Jedenfalls hab ich beim amerikanischen Konsulat angerufen, meinen Pass zu verlängern stellt kein Problem dar. Die Dame meinte auch, dass schon ne ganze Menge passieren muss damit mir einfach die Staatsbürgerschaft entzogen wird.

Aber danke für die Hilfe.

Und @ MaxPower: Meine Geschichte ist ganz ähnlich, nur dass ich halt von Anfang an den US Pass hatte bzw. in den Staaten geboren bin. Dürfte bei dir auch kein Problem darstellen denke ich, den Vater ist ja Amerikaner.


An wen soll ich mich da wenden ?

Amerikanisches Konsulat ?

Und krieg ich dann beide Staatsbürgerschaften auf Dauer ?

Problem ist auch, dass seit 15 jahren null Kontakt zu meinem Vater besteht...

19

25.10.2006, 20:41

Hey, red ich da mit mir selber? :P

Bei mir besteht ebenfalls seit ca. 12 Jahren kein Kontakt zu meinem Vater. Mein US Pass ist seit 1998 abgelaufen.
Und ich hab trotzdem einfach beim US Konsulat in Bern angerufen und die meinten dann, ich solle einfach das DS-11 Formular ausfüllen und dann mal da vorbeischauen. Ich krieg dann sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft auf Dauer.
Unterschied ist halt, dass ich in den Staaten geboren bin und ne US Geburtsurkunde habe.

An deiner Stelle würd ich einfach mal beim US Konsulat anrufen. Da dein Vater Amerikaner ist und du deinen Pass quasi seit Geburt hast dürfte das keine Probleme geben.