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Straftatbestand ??
Hi
da bei uns so ein komischer Hoschi vor dem Edeka ne Bombenatrappe gelegt hat würde mich jetzt mal interessieren was das für ein Straftatbestand ist und wieso er festgehalten werden kann ??
Es ist ein Erwachsener mittleren Alters also keine Jugendlicher oder so.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon
zumindest mal Erregung öffentlichen Ärgernisses
Vortäuschung einer Straftat?
hmm ne doch nicht ^^
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Rey_Erizo« (02.10.2006, 15:16)
Es gibt auf jeden Fall ein Gesetz das verbietet so zu tun als würde man sich strafbar machen, weiss aber nicht genau wie der Wortlaut darin ist und ob eine bombenatrappe das erfüllt
Also, ich hatte zwar als Informatiker im laufe meines Vordiploms nur ein semester lang StGB, aberich versuchs mal (ohne Anspruch auf Richtigkeit) :
es kommen in Frage:
§145 Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigen von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
insbesondere (1) 2. vortäuschungm das wegen einer ... gemeiner Gefahr... Hilfe anderer erforderlich ist
und §145d Vortäuschen eine Strafttat
sowie §126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
§126
Störung des öffentlichen Friedens
(bis 3 Jahre oder Geldstrafe)
ach, jou ich sehs gerade, MAXPOWER hat ja schon ....
§145 kommt nicht in Betracht denke ich
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Adolf Hitchcock« (02.10.2006, 16:36)