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1

Monday, July 7th 2003, 9:04pm

Rechtsfrage

Hi erstmal!

Hab hier in letzter Zeit immer wieder gute threads gesehen wenn es darum ging dass jemand Rechtsfragen bezüglich ebay oder sonstigen Dingen hatte.

Nun gibt's da eine Sache die mich da auch mal beschäftigt und über dessen rechtliche Folgen ich mir nicht ganz klar bin, deshalb wollt ich mal fragen ob mir vielleicht jemand weiter helfen kann.

Und zwar geht es darum...

Nehmen wir mal an ein guter Freund von mir hätte mehrere Male was mit meiner Freundin gehabt und ich glaubte zwar davon zu wissen aber er hätte mir versichert das es nie so gewesen sei und das er eh nichts von ihr halten würde.
So, nun kommt aber raus das doch etwas an diesen Gerüchten dran ist - bzw das sie voll und ganz wahr sind.
Gut, und dann nehmen wir noch an ich wäre jetzt daher gegangen und hätte ihm 'nen Zahn ausgeschlagen...

Kann das irgendwelche größeren rechtlichen Folgen für mich haben? (gehen wir davon aus das ich grundsätzlich immer Pech habe in solchen Geschichten ;) )

thx schonmal im Vorraus

Achso sollte vielleicht erwähnen das ich 17 bin... weiß ja net ob das was zur Sache tut. =)

This post has been edited 1 times, last edit by "Der_Schlurt" (Jul 7th 2003, 9:05pm)


2

Monday, July 7th 2003, 9:11pm

Hat er vorher was unterschrieben, daß das Befummeln deiner Freundin auf sein eigenes Risiko geschieht?

3

Monday, July 7th 2003, 9:18pm

Hehe

Ne leider nicht. :D

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4

Monday, July 7th 2003, 9:19pm

Tja, dann rechne mal mit ner Anzeige wegen Körperverletzung.........

5

Monday, July 7th 2003, 9:22pm

Hm... ?(

Und was kann das so zur Folge haben?

Ich mein ich kenn das nur so aus dem Fernsehen - von wegen "Barbara Salesch" und so ne Kacke :p
Und ich geb da nicht so wirklich viel drauf was da abgeht. :)

6

Monday, July 7th 2003, 9:23pm

Evtl sogar schwere Körperverletzung (der Zahn lässt sich nicht reparieren) oder gefährlicher Körperverletzung (nicht mit der blossen Hand/Faust zugeschlagen). Auf jeden Fall würde ich mit einem Zivilrechtsverfahren rechnen (gegen die Eltern, da noch Minderjährig).
Ist der Staatsanwalt schelcht drauf und erkennt öffentliches Interesse an, evtl. sogar ein Jugend-Strafverfahren. Bei sowas macht sich eine Tat aus Eifersucht selten gut.

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7

Monday, July 7th 2003, 9:31pm

ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist; hier hättest du auf jeden Fall eine Vorstrafe, und das macht sich im weiteren Leben (z.B. bei der Jobsuche) überhaupt nicht gut

8

Monday, July 7th 2003, 9:32pm

Ich denke dass so Sachen in Realitas selten vor Gericht enden, zumindest wenn der Schaden beglichen wird. Dein "Freund" wäre meinem Verständnis nach jedenfalls ein noch viel schlechterer Freund, wenn er mit Staatsanwalt etc kommen würde. Naja ich hoffe die paartausend Euro, die es Dich so oder so kostet, waren den Spaß wert... ;) ?(
Der Flug einer Mücke gleicht einer Apokalypse... <br>1 2

9

Monday, July 7th 2003, 9:51pm

Quoted

Original von CID_Al_Malone
Dein "Freund" wäre meinem Verständnis nach jedenfalls ein noch viel schlechterer Freund, wenn er mit Staatsanwalt etc kommen würde.(


Hm joa das dachte ich mir auch... ob seine Eltern das allerdings genau so sehen. :rolleyes:

Naja ansonsten klingt das alles net wirklich so dolle. ?(

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10

Monday, July 7th 2003, 10:07pm

Mein Gott wenn er mit Gericht oder sowas ankommt hauste dem noch eine rein und fertig

Das machste dann sollange bis er weiss mit wem ers zu tun hat oder er seine curry wurst nur noch lutschen kann

11

Monday, July 7th 2003, 10:16pm

Hehe ich glaube für diese Vorgehensweise muss man einfach geboren sein ;)
Der Flug einer Mücke gleicht einer Apokalypse... <br>1 2

DS_Loki

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12

Monday, July 7th 2003, 10:36pm

also,
eine schwere körperverletzung ist es nicht, da ein zahn noch keine unfähigkeit für dieses körperteil ausmacht.
der tatbestand der körperverletzung ist allerdings voll erfüllt :respekt:

eine vorstrafe wirst du in diesem fall auch nicht bekommen...
jedoch sollte sich das nicht zu oft wiederholen.
wenn dein freund auch nur ein fünkchen anstand hat, dann wirste die rechnung des zahnarztes latzen müssen und das wars...

fein zu sehen, daß es noch heissblütige jugendliche gibt, die sich mal fair haun... ;)

fazit:
subjektiver und objektiver tatbestand des § 223 StGB voll erfüllt, rechtfertigende gründe nicht in sicht, keine schuldaussschliessungsgründe ersichtlich
also, strafbar gemacht i.S.d § 223

aber was dickes ist nicht
solltest nur nicht zu oft heissblütig werden^^
cu

13

Monday, July 7th 2003, 11:10pm

Aber hier handelt es sich ja ohnehin nur um eine theoretische Annahme, nicht wahr?
:D

14

Monday, July 7th 2003, 11:21pm

LOL.

Noch ein Tip: Beim nächsten Mal machst du gleich den doppelten Bud Spencer: Ohrenschelle von beiden Seiten gleichzeitig und dann mit der Faust von oben auf die Rübe. Wenn er dann noch steht, tippste ihn mit den Zeigefinger leicht auf die Nasenspitze.

15

Monday, July 7th 2003, 11:27pm

ich würde auf geistige unzurechnungsfähigkeit plädieren, wenn das nicht geht auf verzögerten reifeprozess im sinne von nicht tatverantwortlich...

alternativ auf notwehr berufen. 8)

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16

Monday, July 7th 2003, 11:45pm

also für ein gebrochenes schlüsselbein hättest 20 sozialstunden machen müssen, ich denke ein zahn wird harmloser ausgehen ^^

ach ja noch 2 sachen:
eifersucht??? wo denn? ich seh da nur enttäuschung über nen freund oder sich selbst weil man eine schlechte menschenkenntnis hat.
wobei ich zu nummer 2 komme: schlurt, du warst doch das mit der sms und der trennung. LOL, wenn das die selbe *** war wundert mich nix und dann bist echt selbst schuld. ^^

This post has been edited 1 times, last edit by "ROM_Rey_Erizo" (Jul 7th 2003, 11:52pm)


CheRusK

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17

Tuesday, July 8th 2003, 12:28am

auf dem papier §223 StGB, körperverletzung klar erfüllt, jugendstrafrecht wäre anzuwenden.

aber sollte sowas wirklich zur anzeige kommen passiert da nicht viel, es sei denn man stellt sich besonders blöd an. wenn es keine zeugen gibt kannst du auch versuchen den sachverhalt anders darzustellen, dies empfiehlt sich aber nur wenn dein "freund" zurückgeschlagen hat.

zivilrechtlich §823 I und II BGB ebenfalls klar erfüllt, schadensersatz(arztkosten) und gemäß §847 BGB schmerzensgeldforderung möglich.

18

Tuesday, July 8th 2003, 1:48am

Quoted

Original von DS_Tamger
LOL.

Noch ein Tip: Beim nächsten Mal machst du gleich den doppelten Bud Spencer: Ohrenschelle von beiden Seiten gleichzeitig und dann mit der Faust von oben auf die Rübe. Wenn er dann noch steht, tippste ihn mit den Zeigefinger leicht auf die Nasenspitze.


*unterm-Tisch-lieg-vor-lachen* :D :bounce: :D

ps:

alternativ könntest du auch den Aufgetakelte-Tussi-auf-Bundy machen:

mit dem Regenschirm aufs Maul und mit den spitzen Stöckelschuhen in die Eier! :D

This post has been edited 1 times, last edit by "GWC_Moonshiner" (Jul 8th 2003, 1:51am)


19

Tuesday, July 8th 2003, 9:33am

Naja,
es ist einfache Körperverletzung (es sei denn, Du bist im Kampfsport geschult, dann schwere)
dazu noch eine Affekthandlung ;)
das alles unter Jugendstrafrecht ...

Wenn Du dann noch beteuerst, dass die Frau Dir alles bedeutet hat, er Dein bester Freund war usw. kommt da so gut wie gar nichts bei heraus :-)

Wenn dann höchstens Schadenersatz für den Zahn.

Der pädagogische Effekt bei Deinem "Kumpel" dürfte mit Geld kaum aufzuwiegen zu sein :D

20

Tuesday, July 8th 2003, 10:10am

Oder du läßt ihm Deinen positiven Aids-Test zu kommen, daß dürfte auch einigermaßen helfen :D

Antares, der bei Frauenangelegenheiten keinem Freund vertrauen würde, denn Männer sind Schweine :evil:

21

Tuesday, July 8th 2003, 10:30am

Strenggenommen müsste Schlurt seiner (Ex-?)Freundin auch noch in die Fresse kloppen ;) :D

Ist doch sonst irgendwie ungerecht :rolleyes:

SC_Yamashiro

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22

Tuesday, July 8th 2003, 11:05am

Quoted

dazu noch eine Affekthandlung

Das mit der Affekthandlung überzeugt mich nach dem vorherigen ellenlangen Thread mit ausführlicher Rechtsberatung nicht mehr so ganz. :) Ganz Übelwollende könnten da ein vorsätzliches und planvolles Handeln unterstellen...jaja, so böse denken manche Menschen! :P

23

Tuesday, July 8th 2003, 11:10am

...mach Dich nicht wild, bei Dir wird Jugendstrafrecht angewandt, wenns überhaupt verfolgt wird.

Allerdings würde ich mal an Deiner Stelle überlegen ob Du nicht auf Probs immer wie ein Hobby-Dentist reagierst, denn Deine Mitmenschen haben nur 32 Zähne....

CheRusK

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24

Tuesday, July 8th 2003, 11:49am

sorry disaster, aber wenn man keine ahnung hat schreibt man auch nichts, oder?
schwere körperverletzung hat absolut nichts mit kampfsport zu tun. es kommt bei §226 StGB lediglich auf die verletzungsfolge an. am besten du liest § 226 StGB einmal.
vielleicht hast du an gefährliche körperverletzung gedacht? in diesem fall auch abwegig, es sei denn er hat einen baseball-schläger oder ähnliches benutzt, aber dafür findet sich in seiner schilderung kein anhaltspunkt.
eine verminderte schuldfähigkeit nach § 21 StGB (das meinst du wohl mit affekthandlung, eine kann-bestimmung btw) wirst du nach dieser sachverhaltschilderung nie zugestanden bekommen (wortlaut stgb: "tiefgreifende bewußtseinstörung"), schau in einen kommentar.

25

Tuesday, July 8th 2003, 12:06pm

...das erinnert mich an alte Seminarrunden...
...ich gehe einen weg lang, da kommt einer und greift mich an, ich wehre mich ist das notwehr?
..was ist wenn zufällig eine dachlatte da liegt und ich nehme die ist das auch noch notwehr?
...was ist wenn in dieser dachlatte ein nagel oben dran ist ist das dann noch verhältnismässig?
...angenommen es ist ein nagel an der dachlatte allerdings zieht der angreifer einen revolver dann ist die verhältnismässigkeit wieder gegeben?

BitteLöschen!

Unregistered

26

Tuesday, July 8th 2003, 12:21pm

Also der letzte dude post hat was...

@CheRusk:
Aber wenn er Kampfsport anwendet gelten doch wieder ganz andere Bedingungen oder?
Auf jedne Fall meine ich, dass das auf dem Wisch steht, den ich fürs KungFu unterschreiben musste...

27

Tuesday, July 8th 2003, 3:00pm

Quoted

Original von ROM_Rey_Erizo
also für ein gebrochenes schlüsselbein hättest 20 sozialstunden machen müssen, ich denke ein zahn wird harmloser ausgehen ^^

ach ja noch 2 sachen:
eifersucht??? wo denn? ich seh da nur enttäuschung über nen freund oder sich selbst weil man eine schlechte menschenkenntnis hat.
wobei ich zu nummer 2 komme: schlurt, du warst doch das mit der sms und der trennung. LOL, wenn das die selbe *** war wundert mich nix und dann bist echt selbst schuld. ^^


Hm... naja nen gebrochenes Schlüsselbein hat nen anderer Freund von mir im Moment - und daran war damals auch meine Freundin schuld. :-/
Aber das ist ne andere Geschichte. :D

Und ja, das war immernoch - bzw wieder - die gleiche und ja, mag sein das ich selbst Schuld war, aber das ist mir egal denn das ändert nichts daran das ich meiner Meinung nach richtig gehandelt habe denn er hatte das verdient.

Und @ disaster:

Quoted

Strenggenommen müsste Schlurt seiner (Ex-?)Freundin auch noch in die Fresse kloppen


Das dachte ich auch schon :D Aber das wäre echt arm...
Außerdem ich bin eigentlich mal absolut garnicht der Typ der sich schlägt oder so. Das wird auch so schnell nicht wieder vorkommen das ich jemanden schlage.
Und es war auch das erste mal das ich überhaupt jemanden so richtig geschlagen habe. - Aber in anbetracht der Situation ging's halt in dem Moment mit mir durch. ?(

28

Tuesday, July 8th 2003, 3:05pm

Quoted

aber das ist mir egal
`...sollte es wirklich vorm gericht enden, was ich nicht glaube, bitte nicht diesen satz verwenden :D

29

Tuesday, July 8th 2003, 3:08pm

Jaja ich mag vielleicht nicht viel Ahnung von sowas haben - aber dumm bin ich deshalb nicht. ;) :P

DS_Loki

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30

Tuesday, July 8th 2003, 3:09pm

Quoted

Original von UAP_disaster
Naja,
es ist einfache Körperverletzung (es sei denn, Du bist im Kampfsport geschult, dann schwere)
dazu noch eine Affekthandlung ;)
das alles unter Jugendstrafrecht ...

Wenn Du dann noch beteuerst, dass die Frau Dir alles bedeutet hat, er Dein bester Freund war usw. kommt da so gut wie gar nichts bei heraus :-)

Wenn dann höchstens Schadenersatz für den Zahn.

Der pädagogische Effekt bei Deinem "Kumpel" dürfte mit Geld kaum aufzuwiegen zu sein :D



@disi:
man,
wenn du keine ahnung hast, dann lass das posten dazu lieber ;)
wenn er tatsächlich kampfsport erprobt wäre, dann wäre es eine "gefährliche Körperverletzung", da dann seine hände als waffe anzusehen wären...
dies aber auch nur dann, wenn er einen gewisse fähigkeitsgrad in dem kampfsport erworben hätte...

also,
erst schlau machen, dann zu strafrecht posten :D  8) :P
Zitat von Faith:<br>bis der gemerkt hatte das die anderen schon ne zeit weiter waren, hätte ich seine häfen mit fischerbooten einmauern können