Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (03.01.2006, 13:35)
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Original von _Amigo_
wenn du krankgeschrieben bist, darfst du ohne wichtigen grund GARNICHT aus dem aus, allein weil der versicherungsschutz verfällt
da gibt es doch den schönen fall der ärztin, die 200m vom krankenhaus entfernt wohnt, krankgeschrieben ist, und eben rübergehen möchte um ein paar Akten zuhause zu bearbeiten.
auf dem weg dahin wird sie von einem auto angefahren, und zieht sich schwere verletzungen mit anschließenden lähmungen zu.
die gute frau zahlt ihren schaden vollständig selbst, da es nicht nötig gewesen wäre zum krankenhaus zu laufen, während sie krankgeschrieben war.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DitschiGP« (03.01.2006, 16:55)
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Original von Don_Dakota
Damit wäre diese Rechtsfrage wohl geklärt.
Allerdings ist mir im Zusammenhang mit dem "Tattoo"-Thread eine interessante Frage eingefallen: Laut Gesetz dürfen Beamte meines Wissens weder gepierct noch tätowiert sein... Was ist wenn man tätowiert war, z.B. mit Bio-Tattoos und/oder man die Tattoos nicht sieht
Darf man dann trotzdem Beamter werden?
Zitat
Original von CULT_Horst
klare kündigung!
du bescheisst ihn doch offensichtlich und zumindest das vertrauensverhältniss dürfte arg beschädigt sein und damit eine k+ndigung rechtfertigen....
denn doofheit schützt vor strafe nicht!
aber so hast du mehr zeit für deine lieben, ist doch auch schön! und wenn du nächstesmal nen schönen job hast, wirst du wohl schlauer sein beim blaumachen........
hf
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CULT_Horst« (05.01.2006, 14:54)