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Zitat
Original von Partizan_ch
Es geht um arbeitsunfähigkeit. Im schweizerischen StGB steht, dass auch eine ansich leichte Körperverletzung zu einer schweren wird, wenn sie die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen bleibend beeinträchtigt.
Beispiel: Ich breche einem Chirurgen den Finger. Dieser verheilt nicht komplett. Für einen 0815 Menschen ist dies möglicherweise unbedeutend, der Chirurg kann desswegen einige komplizierte Operationen nicht mehr durchführen. Eine einfache Körperverletzung wird so zu einer schweren.