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1

Sunday, November 27th 2005, 11:05am

Brauche schnelle Antwort, was ist ein Prokurist?

Was das ungefähr ist weiss ich aber meine Frage ist, ob er für die Ausübung seiner Tätigkeit auf seinen linken Zeigefinger angewiesen ist. Ist eine Strafrechtliche Frage und meine Zeit rennt mir davon ;)
Erst wenn alle Lanpartys verboten, alle Spiele abgeschafft und das I-net indiziert wurde, werdet ihr merken, dass man seine Kinder doch erziehen muss!

LaeHM_JuNioR

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2

Sunday, November 27th 2005, 11:09am

du hast nem prokurist den linken zeigefinger abgehackt?
:respekt:

D9G_Neo

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3

Sunday, November 27th 2005, 11:10am

Wenn jemand eine Prokura hat, dann ist er mit der weitreichendsten Handlungsvollmacht (d.h. er darf für jemand anderen z.B. Geschäfte abschließen, etc.) ausgestattet.
In Österreich ist es so, dass der Vertretene Vollkaufmann sein muss. Zur Erteilung der Prokura ist nur der Inhaber des Handelsgewerbes ermächtigt und es bedarf dazu einer ausdrücklichen Erklärung, welche auch im Firmenbuch eingetragen werden muss.

Der Umfang erstreckt sich über alle Handlungen, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt, ist nicht nach außen hin beschränkbar und darf auch nicht übertragen werden.

wenns noch fragen gibt, frag.

D9G_Neo

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4

Sunday, November 27th 2005, 11:11am

ähm.. und worum gehts in dem Fall, hängt davon ab, was das für ein Prokurist ist, etc. schilder mal grob.

  • "Partizan_ch" started this thread

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5

Sunday, November 27th 2005, 11:12am

http://www.rwi.unizh.ch/schwarzenegger/i…05_06/fall2.pdf

es geht um diesen fall und den muss ich in 45 minuten abgeben ;) Es geht darum, ob der linke zeigefinger wichtig ist für die Tätigkeit als Prokurist um eindeutig argumentieren zu können ob es sich um eine schwere körperverletzung handelt.

  • "Partizan_ch" started this thread

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6

Sunday, November 27th 2005, 11:18am

ps. unser strafrechtsprofessor ist der cousin vom gouverneur von kalifornien ;)

D9G_Neo

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7

Sunday, November 27th 2005, 11:19am

also zwar keine Ahnung, welche genauen Tatbestände ihr in der Schweiz so habt, aber:
- generell deuten Brüche, etc. immer auf schwere Körperverletzungen hin, hier wäre fast noch zu prüfen, ob nich Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen vorliegen, was aber mE nicht zutrifft (nach den Tatbeständen hier in Österreich wohlgesagt)

Das er Prokurist ist, hat mit der ganzen Sache eigentlich nix zu tun, sollte also egal sein für den Fall. Wird normalerweise seine Arbeit fortführen können, trotz dieser "Verstümmelung".

D9G_Neo

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8

Sunday, November 27th 2005, 11:21am

aja, vielleicht auch noch schwere Nötigung prüfen (ich hab den Fall nur überflogen, also keine Garantie für irgendwas ^^)

  • "Partizan_ch" started this thread

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9

Sunday, November 27th 2005, 11:23am

tiptop so etwas habe ich gebraucht :) in der schweiz ists so, dass eine schwere körperverletzung vorliegt, wenn ein glied verstümmelt ist. als beispiel liegt vor: Man gibt jemandem einen stoss und der fliegt in eine kreissäge und sägt sich dabei 3 finger ab. das wäre objektiv eine schwere körperverletzung.

  • "Partizan_ch" started this thread

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10

Sunday, November 27th 2005, 11:27am

jo ist ne versuchte nötigung, da er ja den falschen nötigt, bzw. dieser seine Forderungen gar nicht erfüllen kann.

D9G_Neo

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11

Sunday, November 27th 2005, 11:35am

also ich hab strafrecht schon etwas hinter mir, aber:
ein Versuch ist es nur, wenn
a) Nichterfüllung des objektiven Tatbestandes (hier nicht gegeben, er nötigt ihn sehr wohl, wen, ist mal zweitrangig)
b) voller tatentschluss - vorhanden
c) ausführungshandlung bzw. ausführungsnahe handlung - er bricht ihm sogar den Finger => Vollendung
d) tauglichkeitsproblematik - nicht gegeben

hm, schuldausschließungsgrund möglicherweise irrtum über einen entschuldigenden Sachverhalt, nicht gegeben, da niemals rechtmäßigkeit der Handlung

also imo handelt es sich hier um keinen Versuch.

eig. Irrtum über das Tatobjekt, da aber das Opfer ein "Gleichartiges Tatobjekt" ist (auch Mensch) => kein Tatbildirrtum, auch kein Versuch.

aber schreib sicherheitshalber, was du denkst, wie gesagt, österr. Recht und schon etwas her

12

Sunday, November 27th 2005, 11:45am

Um mal die Frage deutlich zu beantworten:
NEIN, ein Prokurist ist nicht auf seinen linken Zeigefinger angewiesen. Prokurist ist kein Beruf sonder eher ein Titel verbunden mit der entsprechenden Handlungsvollmacht. Da im geschilderten Fall ja der Beruf nicht erwähnt wird, scheint das auch eher sekundär zu sein.

  • "Partizan_ch" started this thread

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13

Sunday, November 27th 2005, 12:00pm

vollendete nötigung kann es nach schweizer recht nur sein, wenn der genötigte die Forderung des Täters erfüllt.

1. Beispiel: A sagt B, Kündige deinen Job oder ich kill dich. B geht daraufhin zur polizei und meldet dies. A wird wegen versuchter Nötigung verurteilt.

2. Beispiel: A sagt B, Kündige deinen Job oder ich kill dich. B kündigt daraufhin seinen Job. C erfährt zufällig warum B gekündigt hat und meldet dies der Polizei. A wird wegen Nötigung verurteilt.


Beispiel sexuelle Nötigung:

1. Beispiel: A sagt B, lutsch mier den ... oder ich kill dich. B wehrt sich und es gelingt die Flucht. A macht sich wegen versuchter sexueller Nötigung strafbar.

2. Beispiel: A sagt B; lutsch mier den ... oder ich kill dich. B macht es aus furcht. A macht sich wegen sexueller Nötigung strafbar.

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14

Sunday, November 27th 2005, 12:03pm

Danke @ Pawnee

@Neo, das Beispiel kann man beliebig fortsetzen.

Zb. Vorsätzliche Tötung:

A schiesst auf B. B sieht es und duckt sich. A wird wegen vollendet versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt.

A schiess auf B. B wird getroffen und stirbt. A wird wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. (oder Mord, was auch immer)

15

Sunday, November 27th 2005, 12:07pm

Ich verstehe trotzdem nicht ganz, was der Beruf des Angegriffenen damit zu tun hat, ob es eine schwere Körperverletzung ist oder nicht.

D9G_Neo

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16

Sunday, November 27th 2005, 12:25pm

@partizan
yep, ist schon klar alles, was du geschrieben hast, hatte mich versehentlich getäuscht, da Vollendung bei Nötigung erst, wenn eben der Genötigte sich zumindest beginnt nach den Anweisungen des Täters zu verhalten.
hf noch!

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17

Sunday, November 27th 2005, 12:25pm

Es geht um arbeitsunfähigkeit. Im schweizerischen StGB steht, dass auch eine ansich leichte Körperverletzung zu einer schweren wird, wenn sie die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen bleibend beeinträchtigt.

Beispiel: Ich breche einem Chirurgen den Finger. Dieser verheilt nicht komplett. Für einen 0815 Menschen ist dies möglicherweise unbedeutend, der Chirurg kann desswegen einige komplizierte Operationen nicht mehr durchführen. Eine einfache Körperverletzung wird so zu einer schweren.

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18

Sunday, November 27th 2005, 12:26pm

hab zwar ka von jura, aber wenn zB ein rechtshändiger Studio-Gitarrist die Fingerkuppe des linken Zeigefingers verliert, find ich das schlimmer, als wenn einem Topmanager das passiert

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19

Sunday, November 27th 2005, 12:27pm

jo abra, das ist auch ein gutes beispiel.

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20

Sunday, November 27th 2005, 12:30pm

und @ sid_meier. im Haftpflichtrecht spielt der Beruf des Geschädigten eine noch viel grössere Rolle. Wenn du jemand mit dem Auto anfährst und er danach ein Krüppel wird, musst du hoffen dass es ein arbeitsloser hilfs-spargelzieher war, damits nicht zu teuer wird, denn deine Haftpflichtversicherung, bzw. du falls du keine hast, wird die kosten für seinen Lebensunterhalt übernehmen.

21

Sunday, November 27th 2005, 12:34pm

Quoted

Original von Partizan_ch
Es geht um arbeitsunfähigkeit. Im schweizerischen StGB steht, dass auch eine ansich leichte Körperverletzung zu einer schweren wird, wenn sie die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen bleibend beeinträchtigt.

Beispiel: Ich breche einem Chirurgen den Finger. Dieser verheilt nicht komplett. Für einen 0815 Menschen ist dies möglicherweise unbedeutend, der Chirurg kann desswegen einige komplizierte Operationen nicht mehr durchführen. Eine einfache Körperverletzung wird so zu einer schweren.

Das ist bei uns aber Berufsunfähigkeit, soweit ich weiss, und nicht Arbeitsunfähigkeit.

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22

Sunday, November 27th 2005, 12:52pm

ich glaube was bei uns unter arbeitsunfähigkeit verstanden wird, qualifiziert ihr als erwerbsunfähigkeit.

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23

Sunday, November 27th 2005, 2:43pm

und wie hast den fall jetzt bewertet?
abgabe war ja wohl schon ^^

24

Sunday, November 27th 2005, 2:48pm

...wasn das, party der superduperjuraeinzelkämpfer braucht das masters um sich durch ne prüfung zu cheaten....?

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25

Sunday, November 27th 2005, 5:07pm

Wie nah doch deutsches, österreichisches und schweizerisches Recht beisammen liegen. Von wem das wohl alles kommt? Na sicher nicht alles von Napoleon. ;-)

Ansonsten hat es Pawnee auf den Punkt gebracht, Prokurist ist kein Beruf.
War das ne Hausarbeit, oder wieso kannst du das Internet verwenden?

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26

Sunday, November 27th 2005, 5:32pm

Quoted

Original von AtroX_Worf
Na sicher nicht alles von Napoleon. ;-)

Doch!

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27

Sunday, November 27th 2005, 7:38pm

Ja worf, ist eine Hausarbeit. Wenn ich 5 solche Fälle gut löse, bekomme ich einen Punkt im Testatheft und kann so fürs Lizenziat zugelassen werden...


Aus .txt .doc machen ;)
Partizan_ch has attached the following file:

SC_Yamashiro

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28

Sunday, November 27th 2005, 9:36pm

Quoted

Original von Partizan_ch
ps. unser strafrechtsprofessor ist der cousin vom gouverneur von kalifornien ;)


Oha...wirst du da erschossen, wenn die Antwort falsch ist? Das wirst du dir dann sicher fürs nächste Mal merken...

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29

Monday, November 28th 2005, 12:13pm

lol, das kommt mir bekannt vor. Hausarbeitsabgabetermin, und man zählt nicht die Tage, sondern schon die Stunden (Minuten waren es bei mir noch nie). :P