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1

23.06.2003, 00:39

Brauche juristischen Rat

Hallo Leute,

vielleicht kennt sich jemand von Euch mit rechtsfragen bzgl. (Wohnungs-) Mietverhältniss aus. Folgender Sachverhalt:

Bin vor 2 Jahren und 2 Monaten in eine Mietwohnung gezogen. Die Küche war nicht dabei und wurde von mir gekauft und eingebaut. Jetzt ziehe ich beruflich bedingt um. Ich habe die Küche der Vermieterin angeboten. Diese hat überlegt und gemeint, ihr wäre es lieber, wenn der Nachmieter die Küche ablöst. Mir eigentlcih egal. Es wurde also von beiden Seiten vereinbart einen Nachmieter zu suchen, der die Küche ablöst. Nachdem X Leute sich die Wohnung angesehen haben, hat die Vermieterin sich für ein junges Pärchen entschieden, welches die Küche auch ablösen wollte (4 Leute haben das gehört, das Pärchen gibt es sogar zu). Daraufhin wurde ein Mietvertrag Vermieterin/Pärchen geschlossen. Nachdem alles unter Dach und Fach war, haben wir einen Termin vereinbart, wo die Kohle für die Küche fliessen sollte. An besagtem Tag, tauchte das Pärchen auf und meinte es wolle die Küche nun doch nicht mehr......Anfänglich dachte ich die wollen nur nochmals über den Preis verhandeln. Nun habe ich aber einen Brief von meiner Vermieterin bekommen, dass das Pärchen die Küche nicht will, und dass die Vermieterin erwartet dass ich die Küche ausbaue. Insgesamt schätze ich meinen Schaden auf EUR 2000, da ich die Küche wegschmeissen kann (keine Standardküche, da kompliziert in die Räumliochkeiten eingepasst). Mir bleibt nur noch die Möglichkeit div. Elektrogeräte zu verkaufen.......

So ich fühl mich im Moment kräftig verarscht und werde heute juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Bei etwas Überlegung, zeigt sich der Fall zumindest für mich ziemlich kompliziert. Der Mietvertrag ist gültig geschlossen, der Vermieterin ist die Küche vollkommen egal. Sie verlangt, dass ich die Küche abbaue. Ich kann das Pärchen verklagen, aber war die mündliche Zusage ein rechtswirksamer und bindender Vertrag? Wenn ja, wird der Rechtsstreit dauern...was passiert zwischenzeitlich mit der Küche. Baue ich Sie ab und gewinne gegen die, dann sagen die zu Recht die Küche ist ja gar nicht mehr da :( .

Das gute ist, dass ich noch eine Woche in der Wohnung wohne. Wollen die mich verarschen, so werde ich als Mieter alles in meiner Macht stehende und nach gesetzes Wegen legale tun, um die mächtig zu Ärgern......wie gesagt, bin ziemlich sauer auf die Deppen..... :D :D

So bin auf Meinungen gespannt.

Duke_Luke

2

23.06.2003, 02:37

Die ärgern ist scheisse - weil bringt dir nichts - ausser im schlimmsten Fall Gegenärger.

So wie sich das für mich als Hobby-Psychologe anhört, hat die Frau mal wieder rumgezickt um ihren Mann für sie schuften zu sehen. Das war also eigentlich nix gegen dich. ;) :D

als Hobby-Anwalt kann ich dir folgendes sagen:

ein mündlicher Vertrag ist auch gültig, aber du weisst ja wie das mit Nachweisen so ist. Wenn die Leute sich nicht austricksen lassen, dann können sie ja einfach leugnen, oder sagen, sie hätten es so ja gar nicht gesagt usw.
Ohne Rechtsschutzversicherung wird das sicher kein Spass, bzw. Erfolg die zu verklagen.

Also kann schon sein, dass du die Küche ohne Vergütung abbauen musst. Dann würde ich die Sache einfach unter "sunk costs" verbuchen und ganz schnell abhacken. 2000 € sind eigentlich kein Magengeschwür, weil du dich schwarzärgerst, wert.

Ich würde aber schon mal einen Anwalt konsultieren oder vielleicht gibt es hier ja im Forum einen. Der müsste dir dann bei dem was ich oben beschrieben habe helfen, wenn er dir helfen kann ....

-=)GWC(RaMsEs

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3

23.06.2003, 03:00

natürlich ist der vertrag binden, willenserklärung wurde abgegeben, angenommen, vertrag geschlossen ende.
wie moon gesagt hat istes das problem mit dem nachweisen, da du ja nichts in der hand hast nur das sie ja gesagt haben, aber nix unterchrieben. mann warum ahst du dir das net versicherun lassen, zum beispiel im neuen mietvertrag des pärchens!

hm, ich würde nochmal mit denne reden und sagen das du beim preis nochmal was machen kannst, aber genommen wird sie, du bist bereit juristische schritte zu gehen weil sie gesagt haben sie nehmen sie! ( am besten gleich anwaltsnamen mit anschrift im sack haben das sie wissen das du es ernst meinst ( auch wenn das vielelicht gar net der fall sein sollte)).

aber ich glaube du hast den fehler gemacht das mit den nachmietern zu machen.... die wohnung ist ja schliesslich mehr wert geworden.

komm halt drauf an wie die vermieteruin und du das geplant habt....

4

23.06.2003, 08:59

Besser außergerichtlich klären - warum wollen sie die Küche nicht mehr?

Wahrscheinlich ist sie ihnen zu teuer. Biete Ratenzahlung oder was ähnliches an, geh mit dem Preis runter, 1500 ist immer noch besser als gar nichts (vor allem die arbeit es abzubauen).

Mündlicher Vertrag ist zwar rechtsgültig, aber du brauchst Zeugen.

5

23.06.2003, 09:27

Naja, so einfach ist das nicht ...

Die Vermieterin hatte von vornherein abgelehnt, die Küche zu übernehmen. Da sie nicht zur Wohnung gehört, kann sie verlangen, dass sie entfernt wird. Sie kann nach Übergabe der Wohnung auch selbst die Küche entfernen lassen und Dir die dafür entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Einen "Vertrag" hast Du nur mit den Nachmietern und zwar über den Kauf der Küche!

D.h. unabhängig davon, wo sie sich befindet. Wenn Du aufgrund des Streits mit den Nachmietern die Küche abbauen und einlagern musst, ändert das nichts daran, dass sie sich zum Kauf verpflichtet haben.

Fazit: Wenn die Vermieterin es verlangt, musst Du die Küche entfernen.

Gegenüber den Nachmietern kannst Du den vereinbarten Kaufpreis sowie Kosten für ihre Entfernung und Einlagerung geltend machen, vorausgesetzt Du kannst beweisen (Zeugen etc.), dass der mündliche Kaufvertrag rechtsgültig ist.

Eine Klage diesbezüglich ist nicht ohne Risiken, zumal die Käufer weitere Einwände finden könnten, weshalb sie vom Vertrag zurücktreten möchten (versteckte Mängel etc. pp.)

Überlege Dir gut, ob Du zum Anwalt gehst. Eine Rechtsschutzversicherung wäre von Vorteil ^^

6

23.06.2003, 10:42

Anwalt ist schon wichtig, damit die Sache eine verwertbare juristische Form bekommt. Daran krankt es ja gerade, dass er mit dem mündlichen Vertrag nichts machen kann. Das musst du entscheiden, ob du es nochmal mit einem niedriegen Preis selbst versuchst oder mit einem juristisch ausformulierten Brief. Viel erwarten kannst nicht, wenn die clever sind, dafür warst vorher zu blauäugig.

Deshalb nächstes Mal, wenn es um etwas mehr Geld geht und es dir nicht egal ist, mehr vorher darauf achten, dass du was hast, falls was schiefgeht.

7

23.06.2003, 10:44

Danke schon mal für Eure Meinungen ?(

Folgender Punkt kommt mir da noch:

Kann die Vermieterin einen Mieter auswählen, der die Küche nicht nimmt, obwohl problemlos Mieter gefunden werden können, welche die Wohnung inkl. Küche nehmen würden (z.Z. min. 3 davon vorhanden).

Kennt sich jemand aus zum Thema Wohnungsübergabe? Da steht ich muß streichen.......aber nicht mit welcher Farbe. Das neonblau passt sehr gut zum Parkettboden finde ich :D :D :D

Duke_Luke

Partizan_ch

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8

23.06.2003, 11:00

wenn ihr euch wirklich darauf geeinigt habt, einen zu suchen, der die küche übernimmt (schriftlich oder mit objektiven zeugen), dann müsste sie jetzt diesem pärchen die wohnung verwehren.

9

23.06.2003, 11:01

Das ist auch meine Meinung, aber Sie meint, dass es dafür zu spät ist, da ein gültiger Mietvertrag bereits geschlossen wurde!

10

23.06.2003, 11:15

wenn du die kaution nicht verlieren willst streichst du brav in weiß....

der vertrag ist wie gesagt gültig, wenn du die küche aber abbaust und sie dabei beschädigt wird, kannst du auch nicht mehr erfüllen, das wäre dann ein fall von ummöglichkeit im gläubigerverzug(wenn du denen vorher die küche zur erfüllung angeboten hast), dh du haftest nur für vorsatz und grobe fahrlässigkeit bezüglich der küche.. hier ist der käufer(die nachmieter) verantwortlich wenn er die annnahme der leistung verweigert und du die küche zwangsweise abbauen musst, dh du würdest den anspruch auf die gegenleistung behalten. ich würde denen die rechtslage erläutern und druck machen. zb: sag das du einen rechtsgültigen vertrag mit ihnen hast(wenn du zeugen hast nenn die zeugen, das du ihnen die küche am xx.xx.2003 übergeben möchtest, wenn sie die annnahme verweigern sind sie im gläubigerverzug und haften verschärft, wenn du die küche dann zwangsweise abbauen musst und sie beschädigt wirst behälst du den anspruch auf gegenleistung, sie müssen also zahlen und riskieren das sie gar nichts bekommen, §326 II BGB) wenn die küche nicht beschädigt wird und problemlos wieder eingesetzt werden kannst du nach § 304 BGB ersatz der mehraufwendungen erhalten. MACH SIE EINFACH PLATT! :D
du sprichst von 4 zeugen, wer sind diese zeugen?

zum thema übergabe, das einzige was mir fieses einfällt ohne das du die kaution teilweise verlierst, sind so billige sachen wie jede kleinigkeit mitnehmen, jede glühbirne usw.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CheRusK« (23.06.2003, 11:18)


11

23.06.2003, 11:41

Schönheitsreparaturen beim Auszug

Beim Auszug muss der Mieter bei der Farbgestaltung Geschmacksgrenzen einhalten. Farben, wie zum Beispiel Türkis, Lila, Schwarz und Rot, sind unzulässig. Gefordert ist ein neutraler Anstrich.
(LG Berlin 64 S 213/94, GE 95, 249)

Na gut dann nicht Neonblau sondern nur Blau :D

12

23.06.2003, 11:45

na wenn das kein haustuergeschaeft war :D

13

23.06.2003, 11:59

Zitat

Original von Duke_Luke
Danke schon mal für Eure Meinungen ?(

Folgender Punkt kommt mir da noch:

Kann die Vermieterin einen Mieter auswählen, der die Küche nicht nimmt, obwohl problemlos Mieter gefunden werden können, welche die Wohnung inkl. Küche nehmen würden (z.Z. min. 3 davon vorhanden).


Diese Zusage der Vermieterin halte ich nicht für verbindlich. Sie wird Dir das kaum garantiert haben, zumal aus so einer Vereinbarung nur ein Vorteil für Dich entstehen.

Sie wird behaupten, sie hätte es versucht, aber die Übernahmewilligen wären z.B. aus anderen wichtigen Gründen für sie nicht in Frage gekommen.

Letztlich kannst Du die Vermieterin nicht dafür haftbar machen, dass der Nachmieter die Küche mittlerweile nicht mehr will.

Der Rechtsstreit betrifft nur Dich und die Nachmieter!

Im Grunde rate ich Dir auch zu einem Anwalt, da dies oft Eindruck macht bei den Gegnern im Rechtsstreit. Andererseits erhöhen sich dadurch Deine Kosten, vorallem wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und in Fällen wie diesen, kann ein Anwalt auch nicht viel anders argumentieren.

Zählen tun hier nur der mündliche Vertrag und die Regelungen im BGB. Der Mietvertrag ist weitgehend aussen vor.

"Rache" über Schönheitsreparaturen würde ich mir gut überlegen. Sonst erhälst Du Deine Mietkaution auch nicht zurück und eventuell Nachforderungen darüber hinaus!
Vorallem, wenn Dir nachzuweisen ist, dass Du absichtlich die Wohnung "hässlich" reparariert hast. Wenn z.B. die Wohnung während Deiner Mietzeit weiss gestrichen war und nun zur Übergabe streichst Du sie plötzlich knallblau, wird kein Richter der Welt Dir abnehmen, dass das reine Schönheitsreparatur war.^^
Zudem findet man genaurem Hinsehen vielleicht noch andere Mängel, die ein "neutraler" Vermieter eventuell nicht rügen würde ...

14

23.06.2003, 12:20

@disaster
Rache hört sich so böse an. Ich würde es so formulieren:
Ich werde mich ausschliesslich im legalen Raum aufhalten und nichts machen, was von Gesetzes wegen nicht i.O. ist. Wie gesagt, sollte blaue Farbe i.O. sein, werde ich das auch machen. Aber genau das gilt es eben zu klären. Ausserdem bin ich für weitere Ideen offen.

15

23.06.2003, 12:59

Welche Farbe hat die Wohnung?

Meistens ist es ja weiss ....

War sie weiss als Du eingezogen bist und auch noch weiss als sie besichtigt wurde, würde man im Falle eines Rechtsstreits davon ausgehen, dass Du absichtlich blau gewählt hast - völlig egal, ob es sich im Rahmen des guten Geschmacks bewegt.

Ausnahme wäre, wenn der Nachmieter ausdrücklich blau gewünscht hätte, was aber wohl weder der Fall noch Sinn Deiner Farbwahl wäre.

Halte Richter bitte nicht für völlig dämlich.

Wichtig ist immer wem er glaubt!

Man kann 4 Zeugen haben und trotzdem verlieren, wenn der Richter ihnen keinen glauben schenkt.

Du solltest sehr genau überlegen, was Du tust und ob Du gutem Geld schlechtes nachwerfen willst...

Für "Rache" gibt es andere Möglichkeiten ... später nachdem das alles in Deinem Sinne geregelt wurde ;)

16

23.06.2003, 14:38

...die da wären..........(guter Punkt, dass mit dem hinterherwerfen)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Duke_Luke« (23.06.2003, 14:38)


17

23.06.2003, 15:40

Kurz und bündig: Auf der Küche bleibst du sitzen, die musst du ausbauen und verscherbeln. Du hast nix schriftliches in der Hand - das wäre das einzige, was hilft. Über den mündlichen "Vertrag" kannst du ewig prozessieren, das kostet dich Knete und Ausgang ist höchst ungewiß. Nix ausser monatelang Ärger, wenns schnell (!) geht. Ausbauen musst du trotzdem, das kann die Vermieterin nämlich verlangen. Mit der hast du gar keine Vereinbarung dazu, die kann ihre Wohnung so zurückverlangen, wie sie vorher war.

Blau streichen ist ne super Idee. Da passiert nämlich folgendes: Feststellung, das Blau nicht zum Parkett passt, Beauftragung eines Malers zur Behebung des Mangels, Rechnungstellung an Dich, Klage gegen dich wenn du nicht löhnst - und die verlierst du ganz sicher, das steht mal fest. Also nochmal löhnen.

Jetzt kannst du dir überlegen, wieviel Ärger und überflüssige Kosten du haben willst - von beidem kriegst du bei dem Krawallkurs a la Rache nämlich jede Menge. Das wird nen fröhlicher Sommer!

:baaa:

18

23.06.2003, 15:49

Zitat

Blau streichen ist ne super Idee. Da passiert nämlich folgendes: Feststellung, das Blau nicht zum Parkett passt, Beauftragung eines Malers zur Behebung des Mangels, Rechnungstellung an Dich, Klage gegen dich wenn du nicht löhnst - und die verlierst du ganz sicher, das steht mal fest. Also nochmal löhnen.

Wenn du das sagst :D
Wie Duke es schon gepostet hat gehört Blau nicht zu den "anstössigen" Farben .
Nur in extreme fällen wie schwarz ... etc muss nachgebessert werden .
Mein Vater ist lange genug Vermieter und mein Vater hat schon ganz andere Sachen mitgemacht !
Da kann man als Vermieter soviel pozessieren wie man will .

Zitat

Halte Richter bitte nicht für völlig dämlich.

Das stimmt so auch nicht richter haben schon noch richtlienen und zwar grundsatz Urteile auf die man sich dann berufen kann .

Mfg<br>DS_BlackWulf

19

23.06.2003, 15:55

mein papa is anwalt ;)

20

23.06.2003, 15:59

Amigo Du Witzbold.......zeig ihm den Thread und schreib dann was er sagt.... :D :D :D :D wäre zumindest hilfreicher als eine Aussage a la

Zitat

Zitat

Mein Papa ist Anwalt

21

23.06.2003, 16:28

Zitat

Original von DS_BlackWulf
Wie Duke es schon gepostet hat gehört Blau nicht zu den "anstössigen" Farben .
Nur in extreme fällen wie schwarz ... etc muss nachgebessert werden .
Mein Vater ist lange genug Vermieter und mein Vater hat schon ganz andere Sachen mitgemacht !
Da kann man als Vermieter soviel pozessieren wie man will .


Klar, und wenn einer aus Frust über die Nichtübernahme einer Küche die ganze Wohnung blau streicht, gibt Dein Vater ihm lächelnd und ohne Umstände sofort die Kaution zurück!? :rolleyes:

Schon allein wegen des Risikos, dass es nach hinten los gehen könnte, würde ich Racheaktionen unterlassen, die direkt auf mich zurückzuführen sind.

Es haben schon viele gedacht, sie wären klüger als das System und haben später noch mehr bezahlt :D

Kennt Ihr nicht die Geschichte mit den Zigarren und der Brandstiftung? ^^

22

23.06.2003, 17:20

Zitat

Original von DS_BlackWulf
Wenn du das sagst :D
Wie Duke es schon gepostet hat gehört Blau nicht zu den "anstössigen" Farben .

Bitte, bitte...nur zu, ich will da niemanden abhalten. Es geht ja nicht um mein Geld. Nur, daß nachher dann keiner anfängt über die böse mieterfeindliche Justiz zu jammern oder das weggeschmissene Geld, das muß man dann auch ganz locker nehmen, wenn man da so risky rangeht...

23

23.06.2003, 19:31

Zitat

Kennt Ihr nicht die Geschichte mit den Zigarren und der Brandstiftung?


ich noch nicht - erzähl ma :)

24

23.06.2003, 19:51

Zitat

Klar, und wenn einer aus Frust über die Nichtübernahme einer Küche die ganze Wohnung blau streicht, gibt Dein Vater ihm lächelnd und ohne Umstände sofort die Kaution zurück!?


:D
Allerdings hat mein Vater schon 2 Prozesse gegen Mieter verloren .
Beim erstenmal ging es darum das der Mieter ( junges paar mitte 20 ) sämtliche neue !! Türen weiss gestrichen haben .
Ohne die erlaubniss von meinem Vater .
Mein Dad hat den Prozess verloren mit der begründung das Schönheitsveränderungen ( LoL ) in der Wohnung erlaubt sind .
Ich denke das kommt der sache hier ziemlich nahe .
Ich find Rache auch nicht immer gut allerdings kann ich Duke gut verstehen !

Mfg<br>DS_BlackWulf

25

23.06.2003, 19:54

Duke_Luke, was ich an der ganzen Sache nicht verstehe: An wem willst du dich eigentlich rächen? Die Vermieterin ist dir ja sogar entgegen gekommen indem sie dir versprach, einen Mieter zu suchen, der die Küche kauft. Sie hatte dadurch keinen Vorteil, im Gegenteil, sie war dadurch bei der Nachmietersuche auf "Kaufwillige" beschränkt. Also das war eine reine Gefälligleit. Daß der Nachmieter seine Meunung plötzlich ändert, dafür kann die Vermieterin ja nichts.

Also Rache am Nachmieter, der zunächst zusagte und dann zurückzog. Kann ich verstehen, daß du da sauer bist, weil es dein Geld ist. Leider bist du da in einer schlechten Position. Die Hoffnung auf eine vollständige Vergütung würde ich daher aufgeben, weil er nicht kaufen muß. Deshalb bleibt für dich nur die Möglichkeit, dem Nachmieter die Küche zu einem besonders günstigen Preis anzubieten. Mehr ist fürchte ich nicht drin. Der Nachmieter wäre dumm, wenn er die Gelegenheit für eine günstige Küche ablehnt (es sei denn, Kohle spielt für ihn keine Rolle, muß man abwägen - wie ist der Nachmieter gekleidet, fährt er einen Porsche usw.) Letztendlich läuft das auf ein Feilschen heraus, wobei er am längeren Hebel sitzt, aber auch Geld sparen könnte, wenn du die Küche nicht ausbauen mußt. Hier sollte ganz einfach die Vernunft siegen!

Was ich übrigens an der ganzen Sache nicht verstehe: Wieso ziehst du in eine Wohnung ohne Küche ein und kaufts eine für teures Geld ohne das mit dem Vermieter abzusprechen? Da ist doch Ärger vorprogrammiert.

26

24.06.2003, 09:32

@Tamger

Nochmals: Ich will mich nicht rächen, aber ich will definitiv nicht mehr machen als was ich von Gesetz wegen muss. Diese Grenze gilt es GENAU zu treffen.

Du meinst ich soll die Hoffnung auf eine vollständige Vergütung aufgeben soll. Wieso/Weshalb kommst Du auf so eine Aussage...bitte begründen. Habe übrigens zwischenzeitlich von der Vermieterin eine schriftliche Bestätigung für meine Version der Geschichte und damit nen Zeugen.

Zu verstehen gibt es da auch nix, es ist eine schöne Wohnung und ich habe eben am Anfang eine Küche eingebaut, weil ich mir sicher war, dass ein vernünftiger Mensch die Küche ablöst. Das nicht zu tun ist einfach nur dumm, da der Einbau einer neuen Küche das 4-5 fache kostet. Mein Preis für die Küche kommt übrigens von einem neutralen Immobilienmakler (der sollte sich auskennen).

27

24.06.2003, 10:12

Zitat

Original von Duke_Luke
@Tamger

Nochmals: Ich will mich nicht rächen, aber ich will definitiv nicht mehr machen als was ich von Gesetz wegen muss. Diese Grenze gilt es GENAU zu treffen.


Sorry Duke, verstehe Dich auch nicht. Wenn Du die Wohnung jetzt in "blau" streichen willst ist das mehr als nur dämlich. Das einzige was Du Dir damit eventuell einhandelst sind Probleme dadurch, dass Deine Vermieterin eventuell prozessiert. Sie mag den Prozess (so wie der Vater von Wulf) verlieren, aber es geht auf jeden Fall erstmal Zeit ins Land, in der Du Deine Mietsicherheit nicht zurückerhälst und Arbeit die Du selbst hineinstecken musst um zu Deinem Recht zu kommen (und sei es nur die Gespräche mit einem Anwalt Deines Vertrauens). Und wenn Du Pech hast findet Deine Vermieterin dann doch was um Dir noch einen reinzuwürgen, ich würde nämlich (wäre ich Vermieter und jemand würde mir so kommen) jeden Scheiss aufführen der angemerkt werden könnte, wenn mir jemand so dumm kommen würde. Und dämlich wird Deine Vermieterin nicht sein, ihr wird schon klar sein dass Du nur deshalb alles in blau tünchst um ihr noch eins auszuwischen. Mal die Wände in neutralem weiss an, so wie es jeder Mieter macht, wenn er eine Wohnung verlässt. Wenn Du sie in blau anmalst (was Dir im Endeffekt keinen Vorteil ausser billige Rache bringt, da kannste erzählen was Du willst) hast Du keinerlei finanziellen Vorteil und machst nicht mehr oder weniger als wenn Du normales weiss nimmst und damit die Vermieterin in die Lage versetzt die Wohnung nicht vor Neuvermietung nochmal neu streichen zu müssen (und wenn die Nachmieter nicht grad auf blaue Wände stehen muss sie das tun)

Du willst nicht die Grenze genau treffen Du willst Deiner Vermieterin noch schnell einen Tritt in den Hintern geben. Überlege Dir gut ob sie es verdient hat und ob Du Lust auf den Stress hast, den ein Rechtsstreit eventuell mit sich bringt. Moralisch bist Du meiner Meinung nach im Unrecht. Wenn Du eine Küche einbaust in eine Mietwohnung ist es Dein Problem was später damit passiert (und jeder der in einer Mietwohnung wohnt sollte wissen das bauliche Veränderungen bei Auszug verloren gehen was den finanziellen Gegenwert betrifft) und nicht das Deiner Vermieterin

Was Veränderungen an Wohnungen betrifft wunder ich mich fast ein wenig über die verlorenen Prozesse von Wulfs Vater (habe aber ja auch keinen juristischen Background, insofern kann ich mich nur wundern). Ich kenne nur den in norddeutschland üblichen "Hamburger Mietvertrag" und dort steht meistens eine Passage drin, dass die Wohnung in den Urzustand zurückzusetzen ist, wenn der Mieter sie verlässt. Dies schliesst im Prinzip auch Küchen ein imho. Wäre ja auch mistig für den Vermieter, der meinetwegen eine Wohnung mit Standard-70er-Jahre Küche für wenig Geld vermietet und dann baut da ein Mieter ne Küche für 10000 EUR ein und haut für teures Geld neue Fliesen in Küche/Bad/WC. Soll der Vermieter (dessen Wohnung ansonsten einfach - auch von der Lage her eventuell - keinen entsprechenden Gegenwert an Mieteinnahmen liefert) diese Kosten am Ende des Metverhältnisses übernehmen? Dazu kann man ihn - auch nach moralischen Gründen - unmöglich zwingen und ihm auch nicht böse sein, wenn er das ANGEBOT nicht annimmt. Du kaufst ja wahrscheinlich auch keinen Gebrauchtwagen mit rosa Plüsch Innenausstattung, nur weil sein Vorbesitzer halt auf rosa Plüsch stand ;)

Das jetzt mal ganz ab davon dass der Nachmieter wirklich dumm sein mag wenn er die Möglichkeit an eine günstige Küche zu kommen ablehnt. Vielleicht versuchst Du ihm lieber klarzumachen das er nicht billiger wegkommt (denn eine Küche wird er ja haben wollen) anstatt eine Aktion durchzuziehen die Dir auf garkeinen Fall Vorteile, eventuell aber einige Nachteile einbringt.

Gruß, Mue

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (24.06.2003, 10:24)


28

24.06.2003, 11:53

Zitat

Original von SenF_Toddi

Zitat

Kennt Ihr nicht die Geschichte mit den Zigarren und der Brandstiftung?


ich noch nicht - erzähl ma :)


Für Toddi oder solche die glauben, dass sie klüger wären als "das System" ;)

-------------------------------------------------------------------

Das Folgende ist verbürgt und hat den 1. Platz im amerikanischen
"Wettbewerb der Strafverteidiger" (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:

In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr
teuren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden.
Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte
die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht),
den Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus,
dass die Zigarren "durch eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet worden
seien. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden
Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte ... und gewann!

Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt
sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede
Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich
müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben
habe. Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen akzeptierte
die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 $ an den Rechtsanwalt,
der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.

Aber jetzt kommt das Beste!

Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er
auf deren Antrag wegen 24 Fällen von Brandstiftung (arson) verhaftet.

Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor
Gericht wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten
Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 $
Geldstrafe verurteilt.

-=)GWC(RaMsEs

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Beruf: IT-ler

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29

24.06.2003, 12:04

das hauptproblem bei lukes küche ist das er sie nicht in den mietvertrag aufgenommen hat.
wenn ich die wohnung um so etwas teures und massgeschneidertes aufwerte dann will ich auch die zusicherung das sie Teil der Wohnung wird und deshalb dann bei deinem Auszug abgelöst werden muss. Wenn de da mit der vermieterin gelabert hättest dann hättetse jetzt keine scherereien.
weil für die vermieterin ist es ja auch von vorteil, die kann ja jetzt sagen da hats ne küche ! -> kann mehr verlangen und die wohnung wird für mehr leute interessant.
also ich würde mal zu ihr gehen und sagen wie es aussieht das die die küche net wollen und d andere nachmieter hast die die küche wollen.

30

26.06.2003, 01:55

Duke_Luke:

Zitat

Nochmals: Ich will mich nicht rächen, aber ich will definitiv nicht mehr machen als was ich von Gesetz wegen muss.


Also, wenn du z.B. die Küche wirklich in einer unmöglichen Farbe zu streichen gedenkst, würde ich das schon als "rächen" bezeichnen. Aber wie gesagt, ich verstehe dich ja, mir würde es genau so gehen.

Zitat

Du meinst ich soll die Hoffnung auf eine vollständige Vergütung aufgeben soll. Wieso/Weshalb kommst Du auf so eine Aussage...bitte begründen.


Ich hatte ja geschrieben: Die Hoffnung auf eine vollständige Vergütung würde ich daher aufgeben, weil er nicht kaufen muß. Das ist doch eine Begründung. Der Preis, um es anders auszudrücken, richtet sich nach der Nachfrag, und die ist augenscheinlich nicht vorhanden, wobei ich ja glaube, daß das Nachmieterpärchen nur den Preis drücken will. Btw, ich kenne die Küche nicht, wenn es wirklich eine schöne Küche ist, warum sollten sie sie nicht wollen? Die wollen sie, und die wollen dich abzocken, weil sie wissen, daß dir die Zeit wegrennt. IMO.

Zitat

Habe übrigens zwischenzeitlich von der Vermieterin eine schriftliche Bestätigung für meine Version der Geschichte und damit nen Zeugen.


Mich würde mal interessieren, warum die Vermieterin es a) ihren Mietern zumutet, ohne Küche zu wohnen, und b) warum genau sie deine Küche nicht will. Eine Küche gehört doch zu einer Wohnung dazu wie ein Klo und ein Waschbecken.

Zitat

Zu verstehen gibt es da auch nix, es ist eine schöne Wohnung und ich habe eben am Anfang eine Küche eingebaut, weil ich mir sicher war, dass ein vernünftiger Mensch die Küche ablöst.


Woraus man lernt, daß nicht jeder Mensch vernünftig ist. Sieh's halt positiv: So einen Fehler wirst du nicht wiederholen.

Zitat

Das nicht zu tun ist einfach nur dumm, da der Einbau einer neuen Küche das 4-5 fache kostet. Mein Preis für die Küche kommt übrigens von einem neutralen Immobilienmakler (der sollte sich auskennen).


Wie schon angedeutet, es gibt nur 2 Möglichkeiten, so wie ich das sehe: Entweder, die wollen gerade diese Küche wirklich nicht, warum auch immer (was ich aber nicht glaube, da sie ja anfangs interessiert taten), dann kannst du eh nichts machen. Oder die sind durchaus scharf auf eine Küche, haben aber ihre große Chance erkannt, dich abzuzocken. Mach ihnen ein ein Angebot zum halben Preis und mach ihnen auch klar, daß das dein letztes Angebot ist.

Man muß allerdings bei der ganzen Geschichte euch eines sehen: Angenommen die Nachmieter kaufen die Küche und ziehen in einem Jahr wieder aus, haben sie dann nicht genau das selbe Problem wie du jetzt? Der schwarze Peter wurde ja nur weiter gereicht, und deswegen bin ich nach wie vor klar der Meinung, daß eine Küche zur Wohnung gehört und deshalb auch vom Vermieter gekauft und zur Verfügung gestellt werden muß!

Du solltest, wenn gar nichts mehr geht, noch ein letztes mal ein Treffen mit allen drei Patreien erwirken und diese Argumente vortragen, vielleicht siegt ja am Ende doch noch der gesunde Menschenverstand und die Vermieterin löst die Küche ab.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (26.06.2003, 02:10)