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1

16.05.2005, 14:03

Brauche Rechtsberatung ( eBay )

Wer Ahnung hat kann bitte mal über ICQ Melden 143882451



Danke :)


btw. Habe ware mit normalen Brief geschickt und sagt der Käufer er hat sie nie bekommen. ?(


Will mich jetzt wegen Betrugs an zeigen^^ X(


Was soll ich jetzt machen :rolleyes:

Die e-mails von dem Käufer :

1.hallo, so es ist nicts da, alle nachforschungen gingen ins leere. sollte bis zum kommenden freitag die komplette rückzahlung von ihnen nicht eingegangen sein werde ich einen rechtsanwalt zu rate ziehen und eine anzeige wegen betruges machen. mfg 2812jenn
2.
dann erzählen sie mir bitte warum ich für versandkosten 2,60 euro bezahlt
ahbe.
sollten morgen die karten nicht kommen werde ich 100% tig einen anwalt
anschalten und einen ebay betrug melden.....
3.
ok ... dann werde ich sie rechtlich mal darauf aufmerksam machen.

sie haben versandkosten angegeben, keine verpackungskosten. sie dürfen mit
diesen kosten ( 2,60 euro ) keine zusätzlichen gewinne machen laut
ebay...ist gesetzeswidrig ...oder unlauterer wettbewerb. desweiteren sind
die angaben bei * privat auktion * auf die sache ..also die karten bezogen,
nicht auf das versenden. sie müssen mir ( das weis ich weil ich mich am
freitag bei meinem bruder / Anwalt !!! schlau gemacht habe )dn beweis
erbringen das die karten versendet wurden.
zudem kann ich ihnen auf meine ehre schwören das ich nicht im geringsten
darann interessiert bin mir karten einzustecken und dann das geld wieder
haben mächte ... das würde ich auf meine ehre bis vor gericht verteidigen...
darauf gebe ich mein wort.
zudem gebe ich ihnen wirklich den rat mir das überwiesene geld zurück zu
erstatten, ich werde nämlich zu 100% eine anzeige wegen betruges machen ...
werde dieses vor gericht ausfechten...die gerichtskosten und meine
anwaltskosten müssten sie dann begleichen ... das geht dann in die 1000 -
2000 euro. bitte überlegen sie es sich jetzt gut.
ich werde nämlich keine diskussion jetzt mehr führen und bis freitag warten
ob das geld wieder bei ist. ansonsten wird die polizei am montag morgen
pünktlich um 08,00 eine anzeige eingereicht bekommen.

mfg
m. finow im namen j. XXXX alias 2812jenn

Das habe ich zurück geschrieben
4.
> 2.60 ? Reicht gerade für Umschlag und für Briefmarke.
>
> Was sie wollen kostet 8.90 ? das habe in keiner weisse in mein Artikel
> erwähnt.
>
> Wer sagt mir das Karten schon haben und sie nur das Geld wieder haben
> wollen.
> Kann genau so sagen auch das behaupten
>
> btw.Habe die Karten geschickt mehr kann ich nicht machen.
>
> PS.Unten steht das was kann wichtiges:
>
> PRIVAT-AUKTION ! Keine Gewährleistung, Umtausch u. Garantie !
>
> Bitte nur bieten,wenn einverstanden ! Und nun viel Spaß beim
> Bieten
>
>
> MFG.XXXX

5.
einer verleumdung basiert auf einer erleuternden tatsache...viel spaß.
hiermit kündige ich ihnen an, dass sie in 7 tagen auf dem paolizeirevier 4
in wiesbaden wolfsfeld von frau XXXXX zuzüglich rechtsbeistand
yyyyy xxx des betruges beschuldigt werden ...

Wer mein Rechtschreib Fehler Finde darf sie behalten

Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von »SIM_MARIO_GP« (16.05.2005, 16:05)


3

16.05.2005, 14:37

Zitat

Original von DoC_Eisbaer
Sind Briefe versichert?


nein normaler Brief

Partizan_ch

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4

16.05.2005, 14:59

Wie es in Deutschland ist, weiss ich nicht, aber in der Schweiz wäre es folgendermassen:

Das Kaufgeschäft ist beendet, sobald der Vertrag (in welcher Form auch immer) steht. Das heisst, wenn du nach "bona fides" also in Treu und Glauben und nach "besten Wissen und Gewissen" die Waren auf die Post gebracht hast, die Sachen deine Hände verlassen und dann untergehen, haftet der Käufer. Anderes Beispiel wäre dafür: Du hast jemandem ein Schaf verkauft und bist nun mit dem Schaf auf dem Weg zu ihm. Unterwegs wird das Schaf von einem Blitz getroffen und stirbt. Da du dein bestmögliches getan hast und die Wetterprognosen vorausgesagt haben, dass es schön wird, haftet der Käufer und muss dir das Schaf bezahlen.

Wäre aber durchaus möglich, dass es in Deutschland wie in Frankreich ist, wo der Verkäufer solange haftet, bis der Käufer die Ware in den Händen hält.

Partizan_ch

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5

16.05.2005, 15:16

Poste den Sachverhalt hier rein:

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=42

und streiche auf jeden Fall alle Namen in deinem Posting oder ersetze sie durch x y z.

6

16.05.2005, 15:34

Zitat

einen anwalt anschalten
...wo isn das prob, dann schaltest Du den anwalt halt wieder aus... :D
...klingt etwas wirr der gute... :D :D :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (16.05.2005, 15:35)


7

16.05.2005, 15:52

Ehre schwören- lol.

Lieber Mario,kannst Du den Sachverhalt bitte nochmal im ordentlichen Deutsch aufschreiben. Es fällt mir sehr schwer,obiges zu lesen und zu verstehen. Was hast du denn zwischen 1. 2., 3. geschrieben oder war das nur eine Email von ihm?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (16.05.2005, 15:56)


8

16.05.2005, 15:55

Zitat

Original von TKCB_Cranberry_
Ehre schwören- lol.

Lieber Mario,kannst Du den Sachverhalt bitte nochmal im ordentlichen Deutsch aufschreiben. Es fällt mir sehr schwer,obiges zu lesen und zu verstehen. Was hast du denn zwischen 1. 2., 3. geschrieben oder war das nur eine Email von ihm?

Was hast du denn verschickt? Wieveil hatz das geskostet? Gibts noch einen Link zu der Ware? Verschickt über DHL oder Normal-Brief?



Ja das sind e-mails vom Käufer ;) 1.e-mail /2. e-mail usw :)

Die 4.e-mail ist von mir

Normaler Brief


MFG.Mario

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SIM_MARIO_GP« (16.05.2005, 15:57)


9

16.05.2005, 15:58

und zwischen den Emails hast du wohl nichts geschrieben? Hab inzwischen den Link im anderen Forum gefunden :)

10

16.05.2005, 16:06

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (16.05.2005, 16:10)


Yen Si

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11

16.05.2005, 16:13

Eventuell sollte du erstmal erzählen, ob du privat oder geschäftlich verkaufst.

Wäre auch schön, wenn du das ebay-Angebot mal verlinken könntest.

12

16.05.2005, 16:13

Lies mal das!

Brauchst also einen wasserdichten Zeugen!

13

16.05.2005, 16:29

....kann man mal die auktion sehen...?

14

16.05.2005, 16:40

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
....kann man mal die auktion sehen...?


:P :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SIM_MARIO_GP« (16.05.2005, 17:02)


15

16.05.2005, 16:53

...und Du hast es ja versendet, wie vereinbart, wenn der postler am schalter sich an Dich erinnert ist doch alles klar...

Yen Si

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16

16.05.2005, 16:57

Hehe, er hat ja schon bewertet.

Ist dir aufgefallen wie sinnfrei es ist als Verkäufer zuerst zu bewerten? ;)

Zum "Problem" würde ich sagen, soll er zum Anwalt.
Das wird lustig.

Für zukünftige Auktionen würde ich dennoch raten entweder vers. Versand auch mit anzubieten. (diese Karten hätte man locker als Einschreiben für 3,80 EUR verschicken können) und zumindest mit reinschreiben, das du privat bist und keine Haftung für Verlust + Beschädigung übernimmst.

Ganz frei von Haftung bist zwar dann auch nicht aber das ist ein anderes Thema...


Die Link zur Auktion würde ich nicht unbedingt weiter rumreichen da es absolut nicht gerne gesehen wird wenn man sein eigenes Bewertungsprofil und seine Auktionen pusht !

Das ist unfair und wird mit rauswurf bestraft - das gilt für alle Accounts

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (16.05.2005, 17:00)


17

16.05.2005, 16:58

....fussballkarten immer nur als einwurfeinschreiben...

18

16.05.2005, 17:01

Wie in 4.1.2.1 beschrieben, sollte man (auch bei Briefen und Päckchen) zunächst die Möglichkeit ausnutzen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.

Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage: Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich verschickt hat ... soviel zum Thema "Recht haben und Recht bekommen".

Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn aufgefordert hättest, die Sendung versichert (also z.B. als Paket) zu verschicken und er sich nicht daran gehalten hätte: entsteht Dir dadurch nämlich ein Schaden, muß er Ersatz leisten (§ 447 II BGB).


Und den habe ich ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »SIM_MARIO_GP« (16.05.2005, 17:04)


19

16.05.2005, 17:03

...ja dann macht der hier so nen wind, ist doch egal ob Deine frau in den knast kommt..... :P :D






















































































































































....duck und wech...

Partizan_ch

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20

16.05.2005, 17:06

Mario, wie ich oben beschrieben habe, ist die rechtslage also offenbar die selbe wie in der Schweiz. Da du gutgläubig gehandelt hast (und dafür hast du ja nun einen Zeugen), geht das Risiko eindeutig auf den Käufer über.

21

16.05.2005, 17:30

Wenn ich Käufer wäre und überweise und es kommt nix, würde ich mir ganz schön verscheißert vorkommen! Dabei wäre es mir auch herzlich egal, ob die Schuld beim Verkäufer oder bei der deutschen Post liegt. Ich würde auf jeden Fall versuchen, mein Geld wiederzubekommen, Recht hin oder her. Aber erstmal würde ich gar nicht erst bei Ebay kaufen.

Partizan_ch

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22

16.05.2005, 17:55

tamger, dafür gibt es die vertragsfreiheit. Alle Grundlagen gelten nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Und der Käufer ist selbst schuld, wenn er auf versicherten transport verzichtet.

23

16.05.2005, 20:47

Ich finde es absurd, daß sich der Käufer, der das Paket ja nicht verschickt, um dessen Sicherheit kümmern muß.

24

16.05.2005, 21:10

Falsch, nur er wollte nicht zusätzliche Sicherheit. Er hätte ja verlangen können, dass es per Express verschickt wird. Ist hier aber leider nicht so.

25

16.05.2005, 22:47

Zitat

Original von SIM_MARIO_GP
Wie in 4.1.2.1 beschrieben, sollte man (auch bei Briefen und Päckchen) zunächst die Möglichkeit ausnutzen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.

Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage: Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich verschickt hat ... soviel zum Thema "Recht haben und Recht bekommen".

Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn aufgefordert hättest, die Sendung versichert (also z.B. als Paket) zu verschicken und er sich nicht daran gehalten hätte: entsteht Dir dadurch nämlich ein Schaden, muß er Ersatz leisten (§ 447 II BGB).


Und den habe ich ;)


Schick ihm das und biete ihm an,dass Du einen Nachforschungsauftrag in Auftrag gibst. Sollte dies ohne Erfolg bleiben,kannst Du ihm ja aus Kulanz einen Teil zurücküberweisen. Vielleicht ändert er dann seine Bewertung und Du sparst dir zusätzlichen Ärger wegen Anzeige!

Partizan_ch

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26

16.05.2005, 23:23

Nach seiner Aktion würde ich ihm gar nichts mehr geben. Anwalt blabla, wer kennt heutzutage schon keinen Anwalt? Selbst mein Vater ist einer.

27

16.05.2005, 23:24

Ich kenne keinen Anwalt.

Kevinho

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28

16.05.2005, 23:39

rechtschreibberatung vll auch ganz nützlich

29

17.05.2005, 06:27

Soweit ich weiss könntest du nur Schwierigkeiten bekommen wenn du angegeben hast das der Versand versichert ist, er es aber nicht war. Ansonsten kann er nichts machen ausser dich schlecht bewerten, grade bei so einem geringem Betrag.

Scout

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30

17.05.2005, 12:04

Denke auch, wenn unversicherter Versand vereinbart und nichts anderes abgemacht wurde, dann hat der Käufer Pech gehabt.

Außerdem denke ich, daß sich kein Gericht wegen 8.90 € bemüht. ;) Eine Klage würde wohl wegen Unverhältnismäßigkeit abgewiesen. ;)
Gruß Scout
+++ Last.fm +++

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