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1

09.09.2004, 14:37

An die Polizisten, Anwälte, usw.

Wir sollen in Deutsch herausfinden, wie das Gesetz §211(oder 210) im Strafgesetzbuch, also Mord, definiert wird, d.h. wann ist es ein Mord und wann ein Unfall :)

2

09.09.2004, 14:41

Mord ist, wenn man es aus niederen Beweggründen plant und ausführt würde ich mal sagen.

3

09.09.2004, 14:42

Das ist mir auch klar, aber unser Lehrer will das sicher ausführlich und wenn jmd Zugang zum Strafgesetzbuch hat, wäre das perfekt :)

4

09.09.2004, 14:49

Zitat

Original von WW_Ronin
Mord ist, wenn man es aus niederen Beweggründen plant und ausführt würde ich mal sagen.

Ich glaube egal wie edel deine Motive sind jemanden umzubringen, es bleibt immer noch Mord wenn man einem Menschen absichtlich das Leben nimmt.

5

09.09.2004, 14:50

hab zwar keine ahnung,aber ich glaube es ist nicht das gleiche
belehrt mich,falls doch bin ich enttäuscht

6

09.09.2004, 15:01

§ 211. Mord.
Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen
Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger bezeichnet^^

Quelle Goggel.

8

09.09.2004, 15:09

Hui haett ich nicht gedacht. Soll also heissen wenn jemand meine Tochter vergewaltigt und ich ihn umbringe ist es kein Mord?

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9

09.09.2004, 15:14

ich glaube ob ein tot geplant war oder im affekt geschieht spielt auch eine rolle.

vermutlich wäre es dann so napo, dass wenn du ihn dabei erwischt und killst es totschlag wäre und wenn du ihn nachträglich suchst und auflauerst es wohl schon mord wäre.

denk ich zumindest :D

10

09.09.2004, 15:24

Rache ist ein niederer Beweggrund.

Obwohl man es vieleicht verstehen kann, aber es ist nunmal so.

11

09.09.2004, 15:53

das wäre selbstjustiz

12

09.09.2004, 16:14

Und trotzdem würd ichs machen.

13

09.09.2004, 16:34

"An die Polizisten, Anwälte, usw. "

gibt es hier n anwalt? oder jemanden, der es gerade wird, also studiert oder so?
frage nur aus neugierde :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FROST Wh00per« (09.09.2004, 16:34)


14

09.09.2004, 16:34

netter artikel vielleicht auch dazu, um es anschaulich zu machen, was alles mord sein kann ...


http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,317339,00.html

-=)GWC(RaMsEs

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15

09.09.2004, 16:46

Zitat

Original von FROST Wh00per
"An die Polizisten, Anwälte, usw. "

gibt es hier n anwalt? oder jemanden, der es gerade wird, also studiert oder so?
frage nur aus neugierde :)


Mr raoul duke würde sagen:"Ich habe meinen anwaaaaaaaaaaaaaaalt bei mir! ich weiß wir stehen nicht auf der Liste aber wir müssen diese Suite haben!"

und:

"Als dein Anwalt rate ich dir ein schnelles, rotes Cabrio zu nehmen. Außerdem brauchen wir Kokain, Acapulco Shirts und einen Kasettenrecorder für ganz bestimmte Musik"

:D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-=)GWC(RaMsEs« (09.09.2004, 16:46)


Partizan_ch

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16

09.09.2004, 18:32

mein vater ist jurist und ich werde bald in seine fussstapfen treten :P

17

09.09.2004, 18:53

Zitat

Original von GEC|Napo
Hui haett ich nicht gedacht. Soll also heissen wenn jemand meine Tochter vergewaltigt und ich ihn umbringe ist es kein Mord?


wenn dein verhalten keines der mordmerkmale erfüllt ist es kein mord.
wie schon gesagt wurde ist rache ein niederer beweggrund.

ein beispiel für einen totschlag: 2 personen streiten sich heftig, der eine schlägt den anderen mit einem stuhl tot.

oder

eine frau wird immer wieder von ihrem mann vergewaltigt. sie beschließt ihn zu töten um weitere zugriffe zu verhindern.
als dieser eines abends nach hause kommt, ohne das sie an diesem abend mit einer vergewaltigung rechnet, begrüßt sie ihn mit einem messer in der hand. der mann sieht das messer, flieht aber nicht. sie stößt zu, mann tot.

18

09.09.2004, 18:54

Zitat

Original von Josip Broz Tito
mein vater ist jurist und ich werde bald in seine fussstapfen treten :P


mein beileid. überleg dir das nochmal ^_^

19

09.09.2004, 18:59

Zitat

Original von WW_Asmodean
netter artikel vielleicht auch dazu, um es anschaulich zu machen, was alles mord sein kann ...


http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,317339,00.html


dort ist nicht die rechtliche einordnung schwierig. es geht lediglich um beweisschwierigkeiten...

Partizan_ch

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20

09.09.2004, 19:46

Zitat

eine frau wird immer wieder von ihrem mann vergewaltigt. sie beschließt ihn zu töten um weitere zugriffe zu verhindern.


ist das aber nicht trotzdem mord, da es rache ist und sie es geplant hat?

21

09.09.2004, 19:53

spielt es grade da nicht eine rolle ob es affekthandlung oder kalkül ist?

Partizan_ch

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22

09.09.2004, 20:02

doch, das spielt ner rolle :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Josip Broz Tito« (09.09.2004, 20:03)


23

09.09.2004, 20:03

Nun, ich muss ein bisschen weiter ausholen...also eine Kurzgeschichte, wo drei Jungen auf einem See mit einem Boot fahren, und als der jüngste sich aus dem Boot lehnt, schütteln die beiden anderen das Boot, wodurch der Jüngste ins Wasser fällt, mit dem Kopf gg das Boot rammt und stirbt...wir sollen herausfinden ob das Mord wäre oder nicht...ich denke nicht, weil es keine der Kriterien erfüllt...aber wäre das Totschlag?

Partizan_ch

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24

09.09.2004, 20:30

wenn sie es geplant haben, er zb. nicht schwimmen konnte und sie das wussten wäre es mord. wenn sie ihn aber aus "jux" geschubst haben , es vielleicht schon öfters gemacht haben (zb. sie gehen jede woche mit dem boot raus und immer einer geschubst wird) und sie nicht an die folgen gedacht haben könnte es auch als fahrlässige tötung durchgehen. ein totschlag kommt hier meiner meinung nach nicht in frage.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Josip Broz Tito« (09.09.2004, 20:31)


25

09.09.2004, 21:59

hmm is das dann nichfahrlässsige tötung?

weil ich würde davon ausgehen dass sie nicht beabsichtigt haben ihn zu töten. sie wollten ihn lediglich ins wasser stoßen. dabei ist er leider mit dem kopf gegen das boot gestoßen und so ertrunken, also imo fahrlässige tötung oder?

26

09.09.2004, 22:50

Zitat

Original von GQjAi
Nun, ich muss ein bisschen weiter ausholen...also eine Kurzgeschichte, wo drei Jungen auf einem See mit einem Boot fahren, und als der jüngste sich aus dem Boot lehnt, schütteln die beiden anderen das Boot, wodurch der Jüngste ins Wasser fällt, mit dem Kopf gg das Boot rammt und stirbt...wir sollen herausfinden ob das Mord wäre oder nicht...ich denke nicht, weil es keine der Kriterien erfüllt...aber wäre das Totschlag?


warum schütteln sie das boot?

27

09.09.2004, 22:51

Zitat

Original von Josip Broz Tito

Zitat

eine frau wird immer wieder von ihrem mann vergewaltigt. sie beschließt ihn zu töten um weitere zugriffe zu verhindern.


ist das aber nicht trotzdem mord, da es rache ist und sie es geplant hat?


"sie beschließt ihn zu töten um weitere zugriffe zu verhindern"

--> motiv. keine rache.
ob sie es geplant hat ist egal. § 211 StGB enthält alle informationen, ihr müsst nur lesen...

28

10.09.2004, 00:00

das mit dem boot ist "ka wies genau heisst" verhalten mit todesfolge, würd ich sagen

@napo: du darfst ihn nur töten, während er deine tocher vergewaltig, dann isses kein mord ?(

29

10.09.2004, 06:28

Sie schütteln es aus Spaß...

30

10.09.2004, 10:45

Fahrlässigkeit mit Todesfolge.

Würde bei Kindern aber nicht geahndet, die haben ja kein Gefühl für Sicherheit und die Folgen ihrer taten.

Es wäre dann sicher einfach nur ein Unfall