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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Josip Broz Tito« (18.02.2004, 20:25)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DR_THARGOID« (18.02.2004, 23:29)
Zitat
Original von Josip Broz Tito
Blödsinn, er hat sicher nicht Recht. So als ob er der Einzige wäre, der sich je damit befasst hätte. Wenn man das Gesetz tatsächlich so umgehen könnte, hätte der Staat längst was gemacht.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »SiA_MaxPower« (19.02.2004, 12:44)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DRDK_Thunder« (19.02.2004, 13:15)
Zitat
Original von SiA_MaxPower
[...]
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk
gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke
in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SiA_MaxPower« (19.02.2004, 22:39)