Quoted
Original von wetten.de
Während des Aufenthalts im Land Sachen - Anhalt ist es dem Kunden nicht gestattet, eine Wette abzugeben (Bescheid des Landesverwaltungsamts Sachsen - Anhalt vom 11.10.2004, bestätigt mit vorläufiger Entscheidung des OVG des Landes Sachsen - Anhalt vom 18.03.2005)
Mit Abgabe seiner Wette versichert der Kunde, dass er sich zu diesem Zeitpunkt nicht im Land Sachsen - Anhalt aufhält.