Die aktuelle Regelung ist geschichtlich bedingt, da eine Person, die direkt gewählt wird, zu viel Legitimation erhält. Damals war es mit Hindenburg problematisch. Deshalb gibt es die aktuelle Regelung und ich finde sie gut, Direktwahl einer Person fördert eher weiter diese Personenbezogenheit von Wählern, Inhalte rücken dann in den Hintergrund.
das weiß ich schon auch. generell ist das grundgesetz an vielen stellen von einer gewissen angst gegenüber der bevölkerung geprägt. die wahl des bundespräsidenten durch eine pseudo legitime notkonstruktion wie die bundesversammlung ist dafür halt ein prominentes beispiel.
die direktwahl eines staatsoberhauptes, und nichts anderes ist der bundespräsident, wäre glaube ich in bezug auf inhalte im vergleich zur bundesversammlung ein bedeutender gewinn.
schließlich stünden dann personen zur wahl, die sich dem volk direkt stellen müssen (auch inhaltlich) und nicht personen, die in irgendwelchen parteihinterzimmern ausgekungelt werden, oder politiker, die irgendwo entsorgt werden müssen und sich für brüssel zu schade sind.
das amt des bundespräsidenten sollte im idealfall eine moralische autorität sein, die kaum verfassungsrechtliche kompetenzen hat, sich wenig in die alltagspolitik einmischt aber als übergeordnete instanz funktioniert.
eine starke legitimation ist da mit sicherheit nützlich. das alte hindenburg argument ist einfach nicht mehr zeitgemäß.