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Original von Gib_one
Kann der mich da überhaupt belangen? Und wie sind da die Strafsätze wegen übler Nachrede? Geldstrafe?

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Original von Gib_one
Hab ihm ja auch kein vorsätzliches verhalten vorgeworfen
@ yensi
"..ich machs kurz. Wollte Dich nur informieren, das ich meinen Anwalt kontaktiert habe und dieser rechtliche Schritte gegen Dich einleiten wird. Wir beziehen uns hierbei auf Dein Inserat vom 03.04.2007, 00:43 unter www.xxxxx.de. Strafbar gemäß §186 StGB."
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(Freiheitsstrafe schließ ich jetzt mal aus dass das passiert^^)
Wie gesagt glaube auch nicht das da echt was kommt, da muss man schon ein sehr kurioses Gericht haben wenn die sowas behandeln, außerdem ist es mein recht auf freie Meinungsäusserung, wenn ich irgendwo scheiss Ware bekomme kann ich das ja wohl sagen, werd mir aber mal prophylaktisch die Tierarzt unterlagen holen, die kann ich seinem tollen Anwalt dann direkt schicken 
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Original von plexiq
Hm, lies dir die Bedingungen dieser "Zusatzversicherung" nochmal genau durch. Dass die Versicherung ggf. eine Strafe wegen übler Nachrede übernimmt halt ich für extrem unwahrscheinlich.
Imo deckt Rechtschutz normalerweise nur die Gerichts/Anwaltskosten, aber nicht evtl. Strafen. Kann mir auch gar net vorstelln, dass eine Versicherung gerichtliche Strafen decken darf. Aber unsere Masters-Juristen wissen da sicher mehr![]()
) und auch die müssen sie nicht übernehmen, wenn von vorneherein klar ist, dass Du verlieren wirst (zumindest soweit ich weiss, bin mir allerdings hier nicht hundertpro sicher).
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Original von Gib_one
außerdem ist es mein recht auf freie Meinungsäusserung, wenn ich irgendwo scheiss Ware bekomme kann ich das ja wohl sagen, werd mir aber mal prophylaktisch die Tierarzt unterlagen holen, die kann ich seinem tollen Anwalt dann direkt schicken![]()
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