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-=)GWC(RaMsEs

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1

Wednesday, June 2nd 2004, 1:51pm

mal ne rechtsfrage zur schweigepflicht...

so heute ist mir ne interesante frage gekommen.

Ein Notar hat doch Schweigepflicht oder nicht?

Wenn sich jetzt einer umbringen will und sagt "he vorher will ich noch mein testament machen", darf der notar dann irgendwen von diesen absichten informieren?

OoK_Markus

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2

Wednesday, June 2nd 2004, 1:59pm

die schweigepflicht ist lediglich auf dinge bezogen die mit seiner arbeit zusammenhängen ... einen selbstmordkandidaten zu melden ist dann wohl mit dem job und der schweigepflicht vereinbar

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3

Wednesday, June 2nd 2004, 2:41pm

bei nem priester wär die frage interessanter, der sollte sich ja um alles kümmern (sollen) :)

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4

Wednesday, June 2nd 2004, 3:44pm

naja ich geh davon aus das wenn ein selbsmord-versuch vorliegt das ein Notar es berichten muss, weil eine gefährdung des Menschen vorliegt! ka aber scheint mir erleuchtent ;)

5

Wednesday, June 2nd 2004, 4:31pm

kann ich ja auch beichten gehen und sagen ich bring mich um, darf der Pfarrer auch nix machen :D

-=)GWC(RaMsEs

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6

Wednesday, June 2nd 2004, 4:33pm

nun ja beim pfarrer ist es klar, der hat schweigepflicht, aber der notar?
aber wenn es nur umsachen geht die ihn was angehen, dann dürfte bzw müsste er es sogar melden.

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7

Wednesday, June 2nd 2004, 5:10pm

Quoted

Original von DaS_kOnTinUuM_
kann ich ja auch beichten gehen und sagen ich bring mich um, darf der Pfarrer auch nix machen :D


Naja in dem Fall wird er wohl was machen dürfen.
Bin zwar kein Theologe aber; Ist der Pfarrer nicht für das Seelenheil zuständig? Und ein Selbstmörder kommt doch nicht in den Himmel. Hat da der Pfarrer nicht die Pflicht eine Seele zu retten und seine Schweigepflicht zu brechen.

Oder anders gesagt:
Ist es einem Pfarrer nicht scheißegal ob Schweigepflicht oder nicht - hauptsache der Typ bringt sich nicht um. Ist sowas nicht einfach nur menschlich?

Beim Notar denke ich das er nur Schweigepflicht bei Dingen hat die nicht gegen ein Gesetz verstoßen.
Selbstmord ist imo Strafbar - ergo muss er es melden.

This post has been edited 1 times, last edit by "Yen Si" (Jun 2nd 2004, 5:12pm)


zecher_soratax

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8

Wednesday, June 2nd 2004, 5:54pm

selbstmord ist nicht strafbar

saya

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9

Wednesday, June 2nd 2004, 6:37pm

pfarrer darf keinem darüber alles erzählen nur warnen :rolleyes:

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10

Wednesday, June 2nd 2004, 7:06pm

häää, der pfarrer hat schweigepflicht gegenüber deinen sünden, aber wenn du dich umbringen willst, ist das bist zu dem zeitpunkt noch keine sünde^^

11

Wednesday, June 2nd 2004, 7:47pm

selbstmord ist strafbar O.o in manchen ländern soll darauf sogar die todesstrafe stehen


ne aber der notar is nicht verpflichtet, zb wenn einer einem priester in der beichte sagt dass er einen anderen umbrigen wird ist der priester auch nicht an das Schweigen gebunden.
abgesehen davon, wenn sich der klient umbringen will und der notar das meldet und ihn somit vor dem selbstmord bewahrt - wäre es dann logisch dem notar einen prozess zu machen??

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12

Wednesday, June 2nd 2004, 9:25pm

Quoted

Original von IvoRy_SoRaTaX_
selbstmord ist nicht strafbar


stimmt.
Ich war der Meinung, es ist/war strafbar.

Was interessantes zur ärztlichen Schweigepflicht:

Zur ärztlichen Aufgabe gehört es, einem suizid-gefährdeten Patienten Beistand zu leisten und seinen Lebenswillen zu stärken. Denn die meisten Menschen,die Selbstmord begehen, befinden sich in einembehandlungsbedürftigen psychischen Ausnahmezu-stand. Kann der Arzt aber den Patienten, den er als freiverantwortlich ansieht, nicht mehr zur Umkehr bewegen, so darf er dem Geschehen straflos seinen Lauf lassen. Er darf allerdings bei der Selbst-tötungnicht anwesend sein.

This post has been edited 1 times, last edit by "Yen Si" (Jun 2nd 2004, 9:25pm)


13

Wednesday, June 2nd 2004, 9:38pm

.

This post has been edited 1 times, last edit by "hiigara" (Nov 27th 2009, 10:35am)


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14

Wednesday, June 2nd 2004, 10:29pm

Quoted

Original von hiigara
quelle??


Sorry, hatte sie vergessen.

http://www.rechtsanwalt-bultmann.de/dokumente/sbale01.pdf

DIC_Thaomir

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15

Wednesday, June 2nd 2004, 10:35pm

danke. hier gabs mal wieder herzlich was zu lachen.

selbstmord ist natürlich nicht strafbar. im übrigen könnte man auch nur den versuchten selbstmord bestrafen, denn tote sind nie strafbar.

literaturmeinung:man kann straflos einer selbsttötung beiwohnen.
eine teilnahmehandlung ist nicht möglich, da selbstmord eben gerade nicht strafbar ist. fällt der selbstmörder allerdings in einen hilflosen lebensgefährlichen zustand (zb schwerverletzt nach versuch pulsadern zu öffnen) und man greift nicht ein, macht man sich strafbar wegen tötung durch unterlassen (strittig, bgh rechtsprechung).
ausnahmen sind denkbar bei garantenstellung (zb aus vorangegangenem tun). eine andere frage ist eine strafbarkeit wegen unterlassener hilfeleistung (strittig ob selbstmord unglücksfall, bhg sagt ja).

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16

Thursday, June 3rd 2004, 12:00am

naja so doof bin ich nun auch nicht um zu wissen, dass es einen Toten herzlich egal ist ob er sich mit seinem Selbsmord strafbar gemacht hat oder nicht - natürlich meinte ich, dass versuchter Selbstmord strafbar ist - was er aber hierzulande nicht ist.

17

Thursday, June 3rd 2004, 12:19am

...alles graue theorie, real pfeift kein schwein nach wenn einer einen selbstmord ankündigt und dann auch durchzieht...