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ich bin noch Single

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Dass du dich als Erwachsenen bezeichnest liegt wohl auch eher am Alter

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Hinweis auf Umkehr der Steuerschuld, z.B. "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

. . .MietBAR auf Facebook Also wir hier verwenden z.B.
Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer nach § 13 b. Abs. 4, S1 UstG / Artikel 196-Richtlinie 2006
Zitat
Original von nC_$kittle_
Muss ich dann auch Hitler lieber mögen [...] nur weil er Deutscher ist?
Zitat
Original von CF_Icey
ich hab eine Hakenkreuzfahne über meinem Bett und einen Adolf-Hitler-Schlafanzug mit zugehöriger Bettwäsche

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"Führt der Unternehmer Umsätze i.S.d. § 13b Abs. 1 und 2 UStG aus, für die der Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 5 UStG die Steuer schuldet, ist er zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet (§ 14a Abs. 5 Satz 1 UStG), in der die Steuer nicht gesondert ausgewiesen ist (§ 14a Abs. 5 Satz 3 UStG). Neben den übrigen Angaben nach § 14 UStG ist in den Rechnungen auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen (§ 14a Abs. 5 Satz 2 UStG). Für den Fall, dass in der Rechnung dieser Hinweis fehlt, wird der Leistungsempfänger von der Steuerschuldnerschaft nicht entbunden. Im Fall des gesonderten Steuerausweises durch den leistenden Unternehmer wird die Steuer von diesem nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldet."
Kann mir dann jemand sagen, ob die Formulierung
Quoted
"Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer nach § 13 Abs. 5 UStG"

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Das Du von Frauen nicht viel Ahnung haben kannst, suggeriere ich durch deine vielen Stunden am PC
