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Original von BrettvormKopf
Strafrechtlich werden 90% eingestellt aber nicht Zivilrechtlich. Das heißt, du musst nicht ins Gefängnis, weil du geklaut hast aber du musst Schadenersatz per Zivilrecht leisten. In dem Fall z.B. für 117 Songs 3000,- Euro Schadenersatz.
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Original von jens
eine zivilrechtliche verfolgung kann meines wissens nach erst dann geschehen, wenn die strafrechtliche verfolgung die schuld des täters bewiesen hat ?! oder liege ich da falsch ?
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Original von jens
ohne den staatsanwalt dürfte es auch schwierig sein, die personendaten vom provider zu kriegen, oder ?
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Original von Illuminat
tja und mich hat es heute erwischt.
Meine Mutter ( auf die unser Anschluss läuft) bekam heute ein schreiben von einer Anwaltskanzlei aus Regensburg (Kuw rechtsanwaelte). Zuerst einmal ist mir aufgefallen, dass dieses schreiben kein Einschreiben war, also erscheint mir das schonmal sehr unseriös.
In diesem schreiben verlangt die Kanzlei eine Zahlung von 150€ und eine Unterlassungserklärung für die geladene Software.
Laut internetrecherchen, scheinen diese abmahnung zehntausende menschen bekommen zu haben.
Was mir ebenfalls aufgefallen ist, ist das die Vollmacht des Unternehmens in dessen Auftrag die Kanzlei arbeitet, kein Original ist, sondern ebenfalls zusammenkpiert aussieht, sprich unterschrift mit adresse sieht aus wie auf die Vollmacht gelegt und kopiert.
Bisher bin cih auf dem Stand eine abgeänderte UE nach dem Hamburger Brauch (?) dorthin zu schicken und den Betrag auf die Urheberentschädigung zu kürzen.
Naja werde mir heute wohl noch einen Termin bei einem befreundeten Anwalt holen.
Shit happens.