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31

Thursday, October 30th 2008, 10:40am

Quoted

Original von jens
lol, das ist doch keine erpressung?!


dann wär ne normale rechnung ja auch erpressung. (entweder sie bezahlen das jetzt oder inkasso moskau kommt auf kurz oder lang vorbei)


ich find den brief angemessen, so n typ wird doch nichts machen, wenn man ihn ganz lieb darum bittet, dass er vielleicht, wenn ihm gerade danach ist, eventuell in den nächsten 2-3 monaten noch ein paar euro mehr überweisen könnte.


naja wenn er nicht zahlt, kommt ja keine CPU!

32

Thursday, October 30th 2008, 1:03pm

@jens, nein, bei einer rechnung ist die drohung nicht rechtswidrig

hm hab grad bissl langeweile und mach mir mal die mühe:
(nich haun, bin juristischer laie)

§ 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

So mal die Tatbestandsmerkmale markiert von denen ich denke das sie zutreffen (wie gesagt, ich bin kein jurist und mach das nur weil ich grad sonst nix zu tun hab und eh gerade bissl verwaltungs- und bürgerliches recht lernen muss ^^, also nich böse sein wenn was nich stimmt)

- Mensch (+), denke das der Typ auf jeden fall ein Mensch sein wird
- rechtswidrig (+), hier war ich mir lange nicht sicher, aber meiner Meinung nach trifft hier §433 I 1 zu, der besagt:

Quoted

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

da du ihm dies ja offensichtlich verwehren willst ist das in meinen augen rechtswidrig, aber wie gesagt, bei dem punkt bin ich mir nich 100% sicher
- Drohung (+), offensichtlich
- empfindlichen Übel (+), juristisch definiert als

Quoted

Empfindlich ist ein Übel dann, wenn der in Aussicht gestellte Erfolg von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten so zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer in besonnener Selbstbehauptung standhält.

denke das das auch erfüllt ist, da er sicherlich vor der anzeige gegen ihn wegen betrugs zurückschrecken wird. ob diese anzeige rechtmäßig ist oder nicht ist hierbei unerheblich
- Handlug (+), offensichtlich
- Vermögen des Genötigten (+), geht ja darum das er mehr zahlt
- Nachteil (+), ein Nachteil entsteht ihm dadurch auf jeden fall, s.o.
- sich (+), offensichtlich, geht ja um dich
- zu Unrecht (+), siehe rechtswidrig
- bereichern (+), s.o.

so, genug recht gelernt für heute, viel spaß beim ausseinandernehmen@leute die ahnung haben :D :evil:

33

Thursday, October 30th 2008, 7:04pm

Wieso sollte man den Schwachsinn auseinander nehmen?


@Disi Standardmail von der Bucht, bei mir wurde eine Beurteilung hinterlassen die § 184 StgB erfüllt, meinste die wird gelöscht? Nö dabei verstösst diese Bewertung gegen mehrere Bucht-Richtlinien, wer bei der Bucht verkauft wird nur verarscht.

34

Thursday, October 30th 2008, 7:26pm

Quoted

Original von Der_Dude
Wieso sollte man den Schwachsinn auseinander nehmen?


primär damit ich seh was ich falsch gemacht hab, was dadurch lern und in der nächste klausur besser abschneide

macht für leute die rechtssprechung nur aus gerichtsshows kennen natürlich recht wenig sinn

35

Thursday, October 30th 2008, 7:36pm

Ja das Du nur Babsi Salesch kennst sieht man.

36

Thursday, October 30th 2008, 8:20pm

Oh man lazy, da fehlen mir echt die Worte. Ich hoffe, Du studierst nicht Jura.

Der Kerl versucht mich zu betrügen. Bereits der Versuch ist strafbar. Ich weiß, wieviel Nachteil er meinem Vermögen mit diesem Betrugsversuch zufügen will. Ich gebe ihm Gelegenheit, diesen Nachteil auszugleichen und verzichte im Gegenzug auf eine Anzeige, obwohl bereits der Versuch strafbar ist (er hätte also, wenn das Gericht mir folgt, mit einer Verurteilung zu rechnen, selbst wenn er die 35,-- Euro zahlt im Falle einer Anzeige und wäre vorbestraft).

Erpressung wäre, wenn ich ihn zwingen würde, mir mehr Geld zu zahlen, sonst bekommt er weder die Ware, noch sein Geld zurück. Von letzterem habe ich nicht einmal gesprochen.

37

Thursday, October 30th 2008, 8:21pm

Und hier die prompte Antwort:

Guten Tag, wenn Sie sich so sicher sind das dies ein Betrugsversuch war, dann hätten Sie sich nach Auktionsende mit mir in Verbindung setzten müssen und dies zuvor ausdrücklich zu besprechen und die Auktion nicht durchzuführen und mich nicht hinterher zu Erpressen. Sie haben nämlich Schadensminderungspflicht. Der Bieter bosnier-kroate ist sicherlich nicht die selbe Person wie ich, Sie können ja bei Ebay nachfragen. Und wenn es so wie Sie sagen ein Gebotsabschirmung war, dann können Sie ja nicht den höchsten Gebotsbetrag herannehmen weil dieser dann ja falsch war und nicht dem tatsächlichen Höchstgebot entspricht. Denn keiner hätte ja 140 Euro für diesen Prozzesor geboten. Ein neur Boxed E8400 kostet bei Ebay 125.- Euro. Deswegen biete ich Ihnen 20.- Euro an, was schon mehr als Grosszügig ist oder Sie erstatten mir mein Geld (abzüglich Ebay Einstell-Gebühren) zurück und wir einigen uns darauf die Transaktion nicht durchzuführen. Desweiteren werde ich auch Anzeige wegen Erpressung erstatten, wenn Sie mich anzeigen. Dies wird auch mit Freiheitsstrafe bestraft. Gruß


Bist Du das lazy?
:D

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OLV_teh_pwnage_

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38

Thursday, October 30th 2008, 8:27pm

lol das war quasi n geständnis

wer bietet denn schon 20€ an, wenn er alles richtig gemacht hat?!

39

Thursday, October 30th 2008, 8:31pm

Hrhr, meine Antwort:

Die 136,-- Euro waren Ihr eigenes Höchstgebot als 'costelo_2007', somit haben Sie den Preis selbst festgelegt.
Entweder Sie zahlen bis zum genannten Termin die ausstehenden 35,-- Euro, oder es folgt die Anzeige.

Noch ein Hinweis: Sollten Sie mich anschließend in irgendeiner Art negativ bewerten, erfolgt ebenfalls die Anzeige trotz Zahlung, denn wie gesagt: schon der versuchte Betrug ist strafbar.

Jede weitere Diskussion ist zwecklos.

In freudiger Erwartung einer zügigen Überweisung.

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40

Thursday, October 30th 2008, 8:31pm

klingt doch sehr vernünftig! Auf 20 Euro warten und dann verschicken!

41

Thursday, October 30th 2008, 8:33pm

Quoted

Oh man lazy, da fehlen mir echt die Worte. Ich hoffe, Du studierst nicht Jura.
#
sicher nicht oo

naja ob er dich betrogen hat oder nicht ist für den tatbestand doch absolut unerheblich, lies doch was ich geschrieben hab

und erpressung ist was steht im gesetztestext, nicht was du dir intuitiv ausdenkst

naja hab ja gesagt das ich mir da in paar punkten nich hundertpro sicher bin, aber war auch aus deinem text nich wirklich ersichtlich das du ihm das ding auch schicken würdest wenn er nicht mehr zahlt, dazu bist du nunmal erstmal verpflichtet nach 433 bgb, ob er danach einen drankriegt wegen betruges oder nicht is irrelevant

42

Thursday, October 30th 2008, 8:34pm

dann halt nicht, Deutsche scheinen so gerne zu streiten... habt ihr zu wenig Aggressionsabbau bei einem Sport zum Beispiel?

kOa_LiZZarD

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43

Thursday, October 30th 2008, 8:35pm

(geschrieben 20:15)

Lazy hat das ja schon richtig schön geprüft.

Denke mal, dass hier dann der Knackpunkt wäre:

Quoted

Original von GWC|lazy
- empfindlichen Übel (+), juristisch definiert als

Quoted

Empfindlich ist ein Übel dann, wenn der in Aussicht gestellte Erfolg von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten so zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer in besonnener Selbstbehauptung standhält.

denke das das auch erfüllt ist, da er sicherlich vor der anzeige gegen ihn wegen betrugs zurückschrecken wird. ob diese anzeige rechtmäßig ist oder nicht ist hierbei unerheblich

Wenn die Anzeige hier nicht rechtmäßig wäre (weil er nichts böses gemacht hat), dann stellt das für ihn imo auch kein empfindliches Übel dar -> er hätte ja keine Konsequenzen aus der Anzeige zu fürchten!
Aber das wäre dann die Stelle, wo in einer Jura-klausur genaueres erwartet würde.^^ Im Strafrecht bin ich jetzt allerdings nicht so fit um das jetzt aus dem Stehgreif zu beantworten :rolleyes:... Und mir ist nciht so langweilig, dass ich das jetzt nachschlage *g* :D

Viel mehr Gedanken hab ich mir bei dem Fall um folgendes gemacht:

- Kannst du BEWEISEN, dass er dich betrogen hat, oder vermutest du das nur? Wenn du einen anderen als Betrüger bezeichnest und öffentlich (in diesem Fall bei ebay und auch hier) als bösen Buben hinstellst, musst du als derjenige, der die Behauptung aufgestellt hat, das auch beweisen können. Das hatte ich demletzt in irgendner Vorlesung... Wenn du keine eindeutigen beweise hat, dann kannste dir mit sowas ein dickes Eigentor schießen. Ich kenne mich jetzt mit ebay nicht genaug aus, um aus den Profilen (dem link, den du anfangs gepostet hast) irgendwelche Schlussfolgerungen zu ziehen.. Aber da würd ich generell aufpassen!

Rein zivilrechtlich betrachtet bist du jetzt erstmal aus dem Kaufvertrag verpflichtet, ihn die Sache für 101 Euro zu übereignen.
Sagen wir er hat dich wirklich beschissen, dann wird die Sache komplizierter. Das is dann ne Sache mit Auslegung der Willenserklärungen und könnte ne zweistündige Klausur ausfüllen. Problematisch finde ich vor allem, dass du nicht sagen kannst, ob noch ein Dritter mehr als 101 Euro geboten hätte. Somit ist der Schaden den du durch den Betrug erleidest nur theoretisch. Die Beweislast für den betrug liegt allerdings dann bei dir!!

Fazit: Lohnt sich das wegen 30 Euro???
- Du kriegst ne schlechte Bewertung
- Du hast Stress mit dem Typen und mit ebay
- Du musst dich möglicherweise mit (straf-) rechtlichen Problemen auseinandersetzen.

Soweit von der rechtlichen Seite!
Anhang: Nach meinen ABB (Allgemeinen Beratungs Bedingungen) übernehme ich keine Haftung für Fehler :D :P - Ich hab mir das nach nem langen Unitag mal schnell überlegt^^

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44

Thursday, October 30th 2008, 8:37pm

Quoted

Original von kOa_LiZZarD
Lazy hat das ja schon richtig schön geprüft.


8) meine profs wären stolz auf mich ^^

45

Thursday, October 30th 2008, 8:39pm

Der "vereinbarte" Kaufpreis liegt bei 136,-- Euro. Diese Willenserklärung, dass er bereit sei 136,-- Euro zu zahlen, hat er selbst abgegeben und durch den Betrug zurückgenommen. Ich muss den Vertrag nicht erfüllen, wenn er nicht erfüllt.

Selbstverständlich würde ich ihm das Teil nicht schicken, wenn er nicht überweist. Ich würde ihm höchstens mit der Anzeige das bisher überwiesene Geld abzüglich Aufwände erstatten. Wie hoch diese sind und ob da etwas übrig bleibt, müsste noch geklärt werden.

@Cran: Wieso soll ich mich von so einem Spinner rippen lassen? Die 35,-- Euro sind mir sch***** egal. Es geht ums Prinzip! Ob das typisch deutsch ist, ist mir ebenfalls egal. :P

/edit: Die "Beweislast" für den Betrug liegt nicht bei mir, sondern beim Staat. Wenn man Strafanzeige (=|= Zivilklage) erstattet, prüft die Staatsanwalt, ob ein Anfangsverdacht besteht. Ist dem nicht so, wird das Verfahren eingestellt.

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kOa_LiZZarD

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46

Thursday, October 30th 2008, 8:42pm

Quoted

Original von disaster
Deswegen biete ich Ihnen 20.- Euro an, was schon mehr als Grosszügig ist oder Sie erstatten mir mein Geld (abzüglich Ebay Einstell-Gebühren) zurück und wir einigen uns darauf die Transaktion nicht durchzuführen.


lol der Typ is dumm wie Stroh... Das ist wirklich fast ein Geständnis: niemand bietet aus "Großzügigkeit" mehr als im Vertrag festgelegt wurde^^

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47

Thursday, October 30th 2008, 8:45pm

Quoted

Original von disaster
Der "vereinbarte" Kaufpreis liegt bei 136,-- Euro. Diese Willenserklärung, dass er bereit sei 136,-- Euro zu zahlen, hat er selbst abgegeben und durch den Betrug zurückgenommen.

Das ist falsch! Dieser Betrag war lediglich sein Maximalgebot! Er verpflichtet sich nur dann, diesen Betrag zu zahlen, wenn ein Dritter mindestens 135 Euro bietet!!
Deswegen hast du hier das Problem deines nur theoretischen Schadens!
Er hat sich zwar verpflichtet, dass er 136 Euro bezahlen würde, aber auch nur, solange andere ihn so weit nach oben treiben! Das Prinzip einer Auktion eben :)

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48

Thursday, October 30th 2008, 8:49pm

Quoted

Original von GWC|lazy

Quoted

Original von kOa_LiZZarD
Lazy hat das ja schon richtig schön geprüft.


8) meine profs wären stolz auf mich ^^


Btw.: Was studierst du? Das war richtig cool :respekt:

49

Thursday, October 30th 2008, 8:53pm

geodäsie & geoinformation, aber erst seit paar wochen

hab da vorlesungen in bürgerliches- + verwaltungsrecht, aber bisher noch nich wirklich was gelernt

das mit den paragrafenprüfen haben ich aber an der offizierschule gelernt, hatten da nen ziemlich guten rechtslehrer der uns das schema beigebracht hat, das kann man ja auf jedes recht anwenden, egal obs disziplinarrecht, strafrecht, verfassungsrecht, zivilrecht oder sonstwas is, muss ja nur die tatbestandsmerkmale raussuchen und prüfen, viel mehr is das ja nich ^^


was studierst du denn und wenns irgendwas richtung jura is, macht ihr das auch so? ^^

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50

Thursday, October 30th 2008, 8:55pm

Achja und noch was:

Quoted

Original von GWC|lazy
naja ob er dich betrogen hat oder nicht ist für den tatbestand doch absolut unerheblich, lies doch was ich geschrieben hab


Selbstjustiz wird in Deutschland nicht geduldet! Wenn er dich beschissen hat: anzeigen! Mit einer daraus resultierenden "Erpressung" würdest du dich nur selbst strafbar machen!

Wenn es denn eine Erpressung war... Es gibt dazu jede Menge Literatur zu dem Thema, wenn einer mit ner Anzeige droht um etwas zu erlangen! Die herrschende Meinung dazu meint glaub ich, dass darin bereits ein empfindliches Übel zu sehen ist, weil man die Selbstjustiz nicht uneterstützen will! Aber wie gesagt, müsste ich erst nachlesen..

kOa_LiZZarD

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51

Thursday, October 30th 2008, 8:59pm

Quoted

Original von GWC|lazy
was studierst du denn und wenns irgendwas richtung jura is, macht ihr das auch so? ^^


Es ist nicht nur richtung jura - es ist Jura :evil: :stupid:
Ja wir machen das im Endeffekt genauso! Nur müssen wir halt bereits wissen, was für Tatbestandsmerkmale in einem § wann und wo zu prüfen sind. In meinem Gesetzestext sind die meist schon angemalt^^

Die Probleme, die sich aus den Gesetzen ergeben, sind für Laien eigentlich gar nicht erkennbar - deshalb gibts so schlaue Juristen, die sich mit dem Müll auseinandersetzen müssen.. Keine Ahnung wie ich dazu gekommen bin, sowas zu studieren :baaa:

52

Thursday, October 30th 2008, 8:59pm

Ja Hauptsache man kann das Prüfschema... ich brech weg.. :rolleyes:

Disi der Staatsanwalt reißt sich wegen sowas den Popo nicht auf, das Ding ist gestorben, wenn man abgewichst genug ist kommt man heutzutage mit allem durch.

Habe heute meine X-te Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen, ich habe es gewagt einen Arbeitslosen eine Arbeitsstelle in seinem erlernten Beruf tariflich bezahlt anzubieten. Folge Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Nötigung gegen mich. :D

53

Thursday, October 30th 2008, 9:04pm

Quoted

Original von kOa_LiZZarD
In meinem Gesetzestext sind die meist schon angemalt^^

hehe jo, meine sind auch ziemlich bunt + mit vielen tollen zetteln drin ^^

@dude: was glaubst du wie rechtsprechung funktioniert? es werden die tatbestandsmerkmale der einschlägigen paragrafen geprüft und dann zu nem schluss gekommen

da wird sich sicher kein richter oder anwalt oder sonstwas einfach hinsetzen, das gesetz lesen und sich denken: "k, schuldig/unschuldig"
dafür sind gesetze so formuliert, sonst könnten wir uns das ganze auch sparen und einfach intuitiv entscheiden

hoffe ja mal das du nie in die pflicht kommst über schuld oder unschuld von jemandem entscheiden zu müssen


aber wie gesagt, das leute wie du rechtssprechung nur ausm fernsehen kennen und meinen sie wissen bescheid is ja klar

54

Thursday, October 30th 2008, 9:11pm

Lehn Dich noch ein Stückchen raus, dann plumpst Du aussem Fenster. :D Du trägst einfach alles in ein auswendig gelerntes Raster ein ohne den Sinn zu verstehen, dann kannst Du nur zu sehr gewagten um nicht zu sagen falschen Aussagen kommen aber maul einfach weiter rum, damit überdeckst Du Deine Unsicherheit, lernt man ja beim Bund. ;)

Aber mich wundert heutzutage ja nichts mehr die DAB und die Strafanzeige gegen mich wurden ja auch von einem Rechtsanwalt verfasst. :respekt:

55

Thursday, October 30th 2008, 9:14pm

also ich bin mir sicher was ich tu, wie das bei dir ist kann ich nich beurteilen, das musst du mit dir selbst ausmachen


€: so hab jetzt auch nichtmehr viel lust mit dir zu diskutieren, muss noch mathe machen

schreib morgen nochmal irgendwas falsches und total kontextloses, dann können wir da drüber reden wenn ich auf der lan dann lust und zeit hab

ach wem sag ich das, machst du ja sowieso

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56

Thursday, October 30th 2008, 9:21pm

Mein alter Strafrechtsprof sagte immer in seinen Vorlesungen: "Menschen die sich ihrer Sache sicher sind gehören eingesperrt, denn die sind gemeingefährlich" Ich finde es gut das Du Dir Deiner Sache sicher bist. :D :D

Aber so wie Du prüfst und auslegst würdest Du auch gegen mich Strafanzeige stellen, ich hoffe mal das Du nur einen Schein machen musst und keine richtige Prüfung.

Wegen der LAN danke fürs Angebot aber ich bin noch immer hetero. ;)

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kOa_LiZZarD

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57

Thursday, October 30th 2008, 9:36pm

Quoted

Original von Der_Dude
Aber so wie Du prüfst und auslegst würdest Du auch gegen mich Strafanzeige stellen

Wenn ein Mandant zum Anwalt sagt: "Stellen sie Strafantrag gegen Dude!", dann wird der Anwalt das tun - er kriegt ja schließlich Geld dafür :)
Ich würde auch gegen dich nen Strafantrag stellen, wenn mein "Kunde" das will :P

58

Thursday, October 30th 2008, 9:50pm

Ja und genau deswegen ist Eure Gattung so in Verruf. Ein Anwalt alter Schule mit Respekt vor dem Recht würde nach dem Warum fragen. Sich das Arbeitsangebot anschauen feststellen das es rechtlich noch moralisch einen Grund gibt dagegen vorzugehen und seinen Kunden dahingehend beraten eine rechtliche Konfrontation zu vermeiden. Wenn man aber nur dem schnöden Mamon nachjagt stellt man ohne mit der Wimper zu zucken den Strafantrag. Egal ob der Kunde damit ins Messer läuft aber ich wunder mich nicht mehr über die Moral dieses Berufstandes.

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59

Thursday, October 30th 2008, 10:13pm

Quoted

Original von Der_Dude
Egal ob der Kunde damit ins Messer läuft aber ich wunder mich nicht mehr über die Moral dieses Berufstandes.

Das halte ich jetzt für eine dahingestellte Behauptung! Natürlich wird der Mandant auch beraten und wenn es günstiger ist, eine Sache ausergerichtlich zu regeln, wird es (gerade bei solchen Fällen mit enorm geringem Streitwert) auch zur ausergerichtlichen Streitbeilegung kommen.

Ich würde mal schätzen dass 80% aller Streitigkeiten außergerichtlich gelöst werden.

Quoted

Original von Der_Dude
Ein Anwalt alter Schule mit Respekt vor dem Recht

Was ich davon halten soll weiß ich nicht Recht... klingt nach einer PErson, die schlechte Erfahrungen mit solchen Dingen gemacht hat! Aber generell bin ich noch zu jung um sagen zu können, ob und in wieweit es früher anders war :)

Quoted

Original von Der_Dude
Ja und genau deswegen ist Eure Gattung so in Verruf.

Da geb ich dir allerdings Recht - Juristen haben generell ja keinen guten Ruf - alles Geldgeier :D An manchen Stellen stimmt das auch sicherlich. Umso höher der Streitwert und damit die Verdienstmöglichkeit, umso sorgsamer und länger wurde ein Fall behandelt. Aber sieht man es realistisch: Das liegt in der menschlichen Natur und ist in allen Berufen so! "Geld" ist das Zauberwort :rolleyes:

60

Thursday, October 30th 2008, 10:32pm

Also das ist keine dahingestellte Behauptung, als Fachanwalt für Sozialrecht hätte er seinen Kunden darauf hinweisen müssen das er uns mit seinem Verhalten eine Steilvorlage für die Einstellung der Transferleistung gibt. Dies wird auch gemacht, denn er verweigert ja die Mitwirkung somit führt er seine Hilfebedürftigkeit absichtlich herbei. Das geht auch vorm Sozialgericht durch oft genug gesehen. Der Kunde steht am Ende ohne jegliches Geld da und dem Anwalt ist das meist scheissegal.

Das ist die Praxis da draussen.  8)

Ich hatte sehr alte Rechtsprofessoren, die hatten wirklich Style, sowas gibt es heute nur noch selten, ist meine Erfahrung und ich tiger jetzt bald 20 Jahre durchs Recht.

GN8 mein promotor justitiae :)