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Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die spezifisch eine Teilnahme von Minderjährigen an LAN-Partys regeln. Der Gesetzgeber hat allerdings andere relevante Bereiche geregelt, die für Minderjährige wichtig sind und indirekt auch LAN-Partys betreffen können. So ist z. B. das Rauchen in der Öffentlichkeit Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet (§ 10 JuSchG), wie auch die Abgabe von Tabakwaren und leichten alkoholischen Getränken (z. B. Bier) an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Die Abgabe von "harten" alkoholischen (branntweinhaltigen) Getränken an Minderjährige ist ganz verboten (§ 9 Abs. 1 JuSchG).
Auf LAN-Partys werden meist Spiele gespielt, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind oder von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert, d. h. als jugendgefährdend eingestuft wurden. Solche Spiele dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Ein Erzieherprivileg, d. h. eine Ausnahme für Eltern, gibt es nur insofern, als Eltern nicht bestraft werden, wenn sie ihren eigenen Kindern solche Spiele zu Hause zugänglich machen.
Eine solche Ausnahmeregelung gibt es für öffentliche Veranstaltungen aber nicht. Das bedeutet, dass man auch mit einer Einverständniserklärung der Eltern auf einer LAN-Party keine indizierten oder mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichneten Spiele spielen darf. Falls der Veranstalter dies erlauben sollte, begeht er eine Ordnungswidrigkeit oder macht sich strafbar.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen sind die meisten LAN-Partys für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich, da die Veranstalter oft nicht auf indizierte und jugendgefährdende Spiele verzichten wollen.
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wie auch die Abgabe von Tabakwaren und leichten alkoholischen Getränken (z. B. Bier) an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Die Abgabe von "harten" alkoholischen (branntweinhaltigen) Getränken an Minderjährige ist ganz verboten (§ 9 Abs. 1 JuSchG).