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mich nicht!!!)This post has been edited 1 times, last edit by "DoC_Bongolix" (Apr 17th 2004, 2:34am)
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Original von LXIII_Ragnaroek
ich habe mich vor 2 wochen bei der verbraucherschutzzentrale bayern über den stand der dinge informiert. laut bgb (§440) hab ich das recht, nach 2 maliger fehlgeschlagener reparatur mein geld zurückzufordern und vertrag fristlos zu kündigen. auch mit diesem wissen wollten sie meinen vertrag nicht kündigen und beharren darauf.
This post has been edited 1 times, last edit by "kOa_DrohhyN_" (Apr 17th 2004, 11:07am)
und wenn sie immer nicht wollen kontaktiere einen Anwalt, oder besser such dir ein Forum (kA obs das gibt) von Rechtsanwälten (Uni-Foren) und frag mal was die dir raten.. 
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Original von LXIII_Ragnaroek
3. "sie wollen nicht": der d1-shop kann den vertrag nicht auflösen, da sie dafür nicht zuständig sind. die zuständige person, soll einzig und allein der chef sein. dieser ist jedoch nie zu sprechen und ist immer unterwegs (geschäftshandy hat er nicht...)
es kann nicht sein, dass er nie da ist!
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Original von LXIII_Ragnaroek
3. "sie wollen nicht": der d1-shop kann den vertrag nicht auflösen, da sie dafür nicht zuständig sind. die zuständige person, soll einzig und allein der chef sein. dieser ist jedoch nie zu sprechen und ist immer unterwegs (geschäftshandy hat er nicht...)
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Original von kOa_DrohhyN_
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Original von LXIII_Ragnaroek
3. "sie wollen nicht": der d1-shop kann den vertrag nicht auflösen, da sie dafür nicht zuständig sind. die zuständige person, soll einzig und allein der chef sein. dieser ist jedoch nie zu sprechen und ist immer unterwegs (geschäftshandy hat er nicht...)
Schreib einen Brief, sobald dieser im Wirkungsbereich der Person angelangt ist - sprich Briefkasten - ist die Kündigung wirksam.
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Original von GEC|Milchshake
Tja, wer seine Rechte nicht kennt kann sie auch nicht wahrnehmen. Du hättest sofort beim ersten Mal auf ein neues Handy bestehen können etc.
This post has been edited 1 times, last edit by "DoC_Bongolix" (Apr 17th 2004, 3:23pm)
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Original von LXIII_Ragnaroek
3. "sie wollen nicht": der d1-shop kann den vertrag nicht auflösen, da sie dafür nicht zuständig sind. die zuständige person, soll einzig und allein der chef sein. dieser ist jedoch nie zu sprechen und ist immer unterwegs (geschäftshandy hat er nicht...)