Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Faithhealer« (23.02.2009, 10:51)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (23.02.2009, 12:54)
Zitat
Du hast keinen Führerschein und arbeitest bei einem Taxiunternehmen? Welch Ironie

Zitat
Original von MaxPower
..... In Deutschland ist es ja so, dass wehr mehr Kapital hat, auch mehr Recht hat (theoretisch natürlich nicht, aber praktisch gesehen schon).
......
ich ruder grad um meine Existenz deswegen..... Recht haben und Recht bekommen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Und das mit der Prozeßkostenhilfe funktioniert nur in der Theorie wirklich gut.
) Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (23.02.2009, 19:50)
Zitat
Original von SIM_Hexe_S
Wo hast du das gefunden......? Bist dir sicher?
Also kann ich mich z.B. "Kiel Cocktails" nennen und bin damit nicht angreifbar? Ich meine ich hätte irgendwo überflogen, daß so etwas nicht schützenswert ist. Du kannst es dir wohl eintragen lassen, aber wenn jemand sich motiviert fühlt, kann er dagegen klagen....
Es ist ja nicht als Herkunftsbezeichung anzusehen wie zum Beispiel Nürnberger Lebkuchen.
Zitat
Du hast keinen Führerschein und arbeitest bei einem Taxiunternehmen? Welch Ironie Sy aber das konnte ich mir nicht verkneifen ^^
Zitat
Auszug aus dem Markengesetz....
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1.
denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2.
die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3.
die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
....