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Eine Quittung von dir wird er kaum einreichen können.
Steuerexperten schon, aber nicht für diesen Bereich. Gezahlte Kirchensteuer gilt in jedem Fall als Sonderausgaben ( §10 I Nr. 4 EStG) Meiner Meinung nach muss das dann aber in dem selben Veranlagunszeitraum auch angesetzt werden (§ 11 II EStG) Kirchensteuer sind im Normalfall 7-8% der EST. Da die bei einem z.v.E von 9000€ aber nur 216+€ wäre. Wären das 17,28€ daher ist die Diskussion um die Kirchensteuer eher von geringer Bedeutung da die höchstwahrscheinlich eh schon abgezogen worden ist/wird. ...
Steuersachverhalte sind nicht unbedingt die einfachsten Sachverhalte, daher halte ich es für falsch hier im Mastersforum nach Rat zu fragen. Niemand kennt deine vollständigen Ausgaben und es ist auch nicht ausgeschlossen, dass dir hier viel falsches erzählt wird Grade das Absetzen von Werbungskosten die im Zusammenhang mit dem Studiernen Anfallen ist heikel, da derzeit viel versucht wird und auch viele Lücken geschlossen werden. Daher empfehle ich dir einen Steuerberater aufzusuchen. Es geht um ...
Ich studiere Wirtschaftsrecht im 6. Semester an der FH und mehr als 28 SWS hatte ich noch nie. Das schöne bei den juristischen Vorlesungen ist, dass man dort nicht wirklich anwesend sein muss. Im Bereich Jura gibt es einfach unendlich viele Lehrbücher von denen man im Grunde immer nur eins (welches die Profs meistens am Anfang des Semester empfehlen) durcharbeiten muss und dann Schwerpunkte auf die Themenbereiche legen die im Script des Profs angegeben sind. Es empfiehlt sich daher jedes 2. - 3....
Bitte ändern in DrAzHaR. Thx
Ja ich muss zugeben ich habe Hell einfach die IP mit Hinweis auf "LiGa JETZT" geschrieben, da war keine Zeit mehr zum denken.
Yo so wie ich das sehe, hatte keiner aus unserem Team einen Plan was wir machen sollten nachdem wir Wasser gewonnen hatten.
Y genau, du wurdest vor 5 Jahren das letzte mal so gebumst. Ich werde seit 5 Jahren von Syri so gebumst 11
Falls du mich meinst, versteh ich es nicht so wirklich.
Hm also die Sache mit dem Diebstahl wird denke ich nicht greifen, da du den Müll ja entsorgt hast. Damit hast du offensichtlich kunt getan, dass du kein Eigentum mehr an der Sache haben willst. Die Frage ist wo der Müll stand. Wenn er auf einem öffentlichem Platz stand zu dem alle Zugang haben hast du auch den Besitz daran "gelockert". Wie das genau zu bewerten ist weiß ich allerdings nicht genau aber Diebstahl wird nicht durchgehen (insbesondere da es an dem Zueignungswillen deines Vermieters f...
Hm, eigentlich sind irgendwie immer alle Schuld und meist auch die Gegner, die waren nämlich einfach besser