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Original von CF_Angel_Dust
der postbote ist das nicht, da steht immer ne adresse drauf.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Silverwolf_Tot« (16.01.2009, 16:29)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (16.01.2009, 16:31)
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Original von toblu
bin auch der meinung, dass du sie einfach lesen darfst und dir sonst keine gedanken machen musst (klassischer fall des § 241a BGB imho)
solltest die zeitungen allerdings lieber ein paar tage aufheben und ordentlich behandeln, nicht dass die schadensersatz verlangen