Zitat
eingeschränkte Verantwortung für Links
Wenn Sie einen Link auf eine fremde Seite setzen, empfehlen Sie diese damit Ihren Besuchern. Das heißt, dass Sie natürlich für diese Empfehlung verantwortlich sind. Empfehlen Sie Andern, Schuldenprobleme per Bankraub zu lösen, können Sie sich genauso wenig herausreden. Die auf vielen deutschen Sites zu findenden Disclaimer (Haftungsausschluss) sind wirkungslos. Die Rechtsanwälte Joerg Heidrich und Christoph Köster bezeichnen diese Erklärungen als „nutzlosen Abwehrzauber” (in der Zeitschrift c’t 14/2003, S. 186). Solche Erklärungen könnte sogar als Hinweis darauf gedeutet werden, dass bewusst zu Seiten mit rechtlich unzulässigem Inhalt verlinkt wurde. Vielfach wird in diesen Disclaimern auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 1998 hingewiesen. In diesem Fall hatte der Site-Betreiber absichtlich einen Link zu einer Site gesetzt, in dem eine Person beleidigt wurde – weshalb er dafür natürlich auch verantwortlich war.
Trotzdem es so oft zitiert wurde – dieses Urteil ist nie rechtskräftig geworden, weil sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben. Der Hinweis auf dieses Urteil ist also in mehrfacher Hinsicht Unsinn. Um sich rechtliche Probleme zu ersparen, sollten Sie die Seiten prüfen, zu denen Sie Links setzen. Sie sind aber laut Heidrich und Köster nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob sich der Inhalt der Seiten später ändert und rechtlich kritisch wird. Nur wenn Sie davon erfahren – etwa durch das Mail eines Ihrer Besucher –sind Sie verpflichtet den Link zu entfernen. Sinnvoll ist es, ein Datum anzugeben, an dem Sie die Links aufgenommen bzw. zuletzt geprüft haben. Damit sind Sie wohl sicher davor, wegen Links zu Seiten belangt zu werden, auf denen erst nach Ihrer Sichtung rechtlich Unzulässiges erschienen ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tsu_G_« (11.03.2005, 18:52)