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31

15.12.2011, 17:02

Natürlich ist das eine andere Situation und alleine die Tatsache, dass man dir das noch erklären muss beweist, dass du 7 Jahre einfach nur Glück gehabt hast.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

32

15.12.2011, 17:05

es ist keine VÖLLIG andere weil der Fußgänger in einer 30er Zone die Straße überqueren möchte. Hast wohl die Weisheit mit dem Löffel gefressen :respekt:

33

15.12.2011, 17:31

es ist keine VÖLLIG andere weil der Fußgänger in einer 30er Zone die Straße überqueren möchte. Hast wohl die Weisheit mit dem Löffel gefressen :respekt:



wir wissen hier alle, dass du kein auto fahren kannst. Du kannst noch ein bisschen rumtrollen hier, aber ernsthaft diskutieren braucht niemand mehr mit dir über dieses thema.

34

15.12.2011, 17:32

wer isn _Syri__ und warum is der son trottel?

35

15.12.2011, 17:33

hier lecken sich alle die sich kennen wohl gegenseitig den arsch :]

36

15.12.2011, 17:36

es ist keine VÖLLIG andere weil der Fußgänger in einer 30er Zone die Straße überqueren möchte. Hast wohl die Weisheit mit dem Löffel gefressen :respekt:



wir wissen hier alle, dass du kein auto fahren kannst. Du kannst noch ein bisschen rumtrollen hier, aber ernsthaft diskutieren braucht niemand mehr mit dir über dieses thema.

falls es dir noch nicht aufgefallen ist, die Ernsthaftigkeit hat schon länger nachgelassen, aber hab Veständnis für solche Affen out of nowhere die ihren Senf gerne dazugeben xD

37

15.12.2011, 17:50

@syri

wenn es dich tröstet..

auch ich finde das deine beschriebene situation zu der vom eröffnungsthread völlig verschieden ist.



@eisi

in bremen gibt es aber schon länger ampeln mit grünem pfeil

38

15.12.2011, 18:32

@Syri

Es ist eher nicht die Regel das der Rest hier meiner Meinung ist. Weiß eigentlich auch nicht warum :D


@Gladbach

Ich wohn aber nicht in Bremen.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

Cyberwaldi

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39

15.12.2011, 18:43

also ich hätte gesagt, der fußgänger muss warten, wenn da kein schutzweg is, könnte er überall einfach so über die strasse gehen, bräuchten wir ja keine schutzwege
die regel des parallelverkehrs is meines wissens auf fußgänger nicht anwendbar

fußgänger in verbinung mit vorrang halt ich schon ne seltsame diskussion

man lernt ja schon als kind, links und rechts schauen, hätten fußgänger immer "vorrang" bräuchtens das auch niemanden beibringen.

Hummi

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40

15.12.2011, 18:44

in Sachen Verkehr bist du einfach zu sehr Prediger, Eisi. Das nehmen die Leute in der Form nicht gern auf. Nervt halt ... auch wenn es um Menschenleben geht :D
Zone: Hummi__ (nur fürs Masters !!! ^^ )

41

15.12.2011, 18:51

Interessanter ist die Frage:

Wie verhält sich das Problem beim Kreisverkehr?

Fußgänger will über die Straße, Auto will auf dieser Straße den Kreisverkehr verlassen. Da ist sich wiklich jeder unsicher. Und besonders Fußgänger bleiben da lieber stehen.

Antares, der da auch lieber stehen bleibt, egal ob Auto oder Fußgänger

Der Fussgänger der einen Kreisel direkt am Rande überqueren will, gehört so und so überfahren, viel zu gefährlich für alle.
Ein Kreisel entsteht in den meisten Fällen aus verkehrsreicheren Kreuzungen, somit gibts da keine Ampel mehr, auch für Fussgänger sinnigerweise nich. Gerne können die einen Zebrastreifen auf den Boden malen, aber den wird niemand 10 Meter hinter der Kreiselein- und ausfahrt hinzimmern, da sind (Auffahr)Unfälle ja vorprogrammiert. Genauso sollte deshalb auch keiner zu Fuß da was überqueren direkt überqueren, sondern per Zebrastreifen ein paar Meter nebenan.

42

15.12.2011, 19:01

Hier in Stuttgart is es Gang und Gäbe direkt an die Ausfahrten eines Kreisverkehrs Fußgänger(Radfahrer)überwege zu basteln.

43

15.12.2011, 19:13

@Cyperwaldi

In Österreich kannst du ja ruhig alles platt fahren ^^

Weiß zwar nicht was das mit Links und Rechts schauen zu tun hat wahrscheinlich rennst beim Zebrastreifen auch blind drüber.

Wirklich unfassbar wie manche einen Führerschein bekommen konnten. Ok du bist ein Ösi aber meine Güte.
Kein Wunder gibts bei euch lauter Geschwindigkeitsbegrenzungen.


@pitt82

stimmt.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

44

15.12.2011, 19:13

also ich hätte gesagt, der fußgänger muss warten, wenn da kein schutzweg is, könnte er überall einfach so über die strasse gehen, bräuchten wir ja keine schutzwege
die regel des parallelverkehrs is meines wissens auf fußgänger nicht anwendbar

fußgänger in verbinung mit vorrang halt ich schon ne seltsame diskussion

man lernt ja schon als kind, links und rechts schauen, hätten fußgänger immer "vorrang" bräuchtens das auch niemanden beibringen.

Es geht nicht um das Straße überqueren an sich, sondern nur um den Kreuzungsbereich. Denk dir den Fussgängerweg einfach als dritte Spur einer "Straße". Wenn der Fussgänger an einer Kreuzung auf der dritten Spur bleibt und somit "geradeaus" geht, hat er logischerweise Vorfahrt! Das verhält sich genauso, als wenn du auf einem zweispurigen Stadtring von der linken Spur rechts in eine Einfahrt möchtest (mir ist bewusst, dass das verboten ist), dann musst duc den Verkehr auf der rechten Spur ebenfalls beachten.

45

15.12.2011, 19:28

will hier mal hervorheben, dass zwar an sich nicht wirklich zur frage gestellt werden sollte wer hier vorfahrt hat. das sollte man eigentlich wissen, wenn man aktiv am straßenverkehr teilnimmt. jedoch muss man festhalten, dass es offensichtlich vielen nicht bewusst ist oder sie es eben ignorieren. denke wirklich der normalfall ist, dass der fussgänger wartet. sie schauen mich oft ziemlich dankbar/verduzt an wenn ich eben anhalte...

Cyberwaldi

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46

15.12.2011, 19:32

darum hab ich ja parallelverkehr geschrieben, dass is der fußgänger nicht
und nen gehsteig sich als dritte spur denken müssen , gibts einfach nirgends, ein fahrradweg wär was anderes (parallelverkehr)
so wie skittle skizziert hab, muss er stehen bleiben, aber er hat schon recht, die rechtslage is alles andere als klar

nC_Bogo

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47

15.12.2011, 19:34

Bei dir gibts keine Fußwege neben Straßen?^^

48

15.12.2011, 19:46

Naja, wer rechtlich gesehen Vorfahrt hat ist ja eindeutig.

Wenn ich als Fussgänger oder Radfahrer unterwegs bin verlasse ich mich aber lieber dennoch nicht drauf. Klar, der Autofahrer bekommt im Falle eines Falles irgendeine Strafe aufgebrummt, die Arschkarte hat aber leider in der Regel dennoch der schwächere Verkehrsteilnehmer. Zumindest mir ist es da dann doch wichtiger gesund zu bleiben als "mein Recht auf Vorfahrt" zu "verteidigen"

@Nague: Wegen ein paar tausend Euro von nem Auto ankarren lassen? Hast Du es finanziell ernsthaft so nötig? ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (15.12.2011, 19:51)


Cyberwaldi

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49

15.12.2011, 19:59

Fußgängerverkehr.
§ 76. Verhalten der Fußgänger.
(1) Fußgänger haben, auch wenn sie Kinderwagen oder Rollstühle schieben oder ziehen, auf Gehsteigen oder Gehwegen zu gehen; sie dürfen nicht überraschend die Fahrbahn betreten. Sind Gehsteige oder Gehwege nicht vorhanden, so haben Fußgänger das Straßenbankett und, wenn auch dieses fehlt, den äußersten Fahrbahnrand zu benützen; hiebei haben sie auf Freilandstraßen, außer im Falle der Unzumutbarkeit, auf dem linken Straßenbankett (auf dem linken Fahrbahnrand) zu gehen. Benützer von selbstfahrenden Rollstühlen dürfen Gehsteige, Gehwege und Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit befahren.
(2) Fußgänger in Gruppen auf Gehsteigen oder Gehwegen, auf dem Straßenbankett oder am Fahrbahnrand dürfen andere Straßenbenützer weder gefährden noch behindern. Fußgänger haben, wenn es die Umstände erfordern, rechts auszuweichen und links vorzugehen.
(3) An Stellen, wo der Verkehr für Fußgänger durch besondere Lichtzeichen (§ 38 Abs. 8) geregelt ist, dürfen Fußgänger nur bei grünem Licht die Fahrbahn zum Überqueren betreten. An Stellen, wo der Verkehr sonst durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt ist, dürfen Fußgänger die Fahrbahn nur überqueren, wenn für den Fahrzeugverkehr auf dieser Fahrbahn das Zeichen „Halt“ (§§ 37 Abs. 3 und 38 Abs. 5) gilt. Hält ein Verkehrsposten einen Arm senkrecht nach oben oder leuchtet gelbes, nicht blinkendes Licht, so dürfen Fußgänger die Fahrbahn nicht betreten. Wenn Fußgänger die Fahrbahn in Übereinstimmung mit den angeführten Arm- oder Lichtzeichen betreten haben, sich diese Zeichen jedoch ändern, während sich die Fußgänger auf der Fahrbahn befinden, so dürfen sie die Überquerung der Fahrbahn fortsetzen, bei Vorhandensein einer Schutzinsel jedoch nur bis zu dieser.
(4) An Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Fußgänger
a)
einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten,
b)
wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn treten, wenn sie sich vergewissert haben, daß sie hiebei andere Straßenbenützer nicht gefährden.

(5) Fußgänger haben die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren. Außerhalb von Schutzwegen haben sie den kürzesten Weg zu wählen; hiebei dürfen sie den Fahrzeugverkehr nicht behindern.
(6) Sind Schutzwege oder für Fußgänger bestimmte Unter- oder Überführungen vorhanden, so haben Fußgänger diese Einrichtungen zu benützen. Ist jedoch keine dieser Einrichtungen vorhanden oder mehr als 25 m entfernt, so dürfen Fußgänger im Ortsgebiet die Fahrbahn nur an Kreuzungen überqueren, es sei denn, daß die Verkehrslage ein sicheres Überqueren der Fahrbahn auch an anderen Stellen zweifellos zuläßt.
(7) Fußgänger dürfen jedoch ungeachtet der Bestimmungen des Abs. 6 die Fahrbahn auf kürzestem Wege überqueren, um eine Haltestelleninsel zu erreichen oder zu verlassen, wenn der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird.
(8) An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel darf die Fahrbahn zum Einsteigen in Schienenfahrzeuge erst nach deren Einfahren in den Haltestellenbereich (§ 24 Abs. 1 lit. e), zum Einsteigen in andere Fahrzeuge erst nach deren Stillstand betreten werden.
(9) Fußgänger dürfen Schranken, Seil- oder Kettenabsperrungen nicht übersteigen, eigenmächtig öffnen oder unter diesen Einrichtungen durchschlüpfen.
(10) Mit anderen als den im Abs. 1 genannten Kleinfahrzeugen und von Lastenträgern dürfen Gehsteige, Gehwege oder Straßenbankette dann benützt werden, wenn der Fußgängerverkehr dadurch nicht übermäßig behindert wird. Jedoch dürfen Gehsteige oder Gehwege mit Schubkarren in Ortsgebieten in der Nähe von Baustellen, landwirtschaftlichen Betrieben oder Gärten in Längsrichtung befahren werden.


is die österreichische offizielle strassenverkehrsordung, aber ich denke so wirds auch in deutschland sein

50

15.12.2011, 20:00

Hier in Stuttgart is es Gang und Gäbe direkt an die Ausfahrten eines Kreisverkehrs Fußgänger(Radfahrer)überwege zu basteln.

8o
Find ich wirklich sinnbefreit.
Kenne das nur ab und an mit den Radwegen, das is schon übel... Hab da selbst mal fast einen platt gemangelt :O

51

15.12.2011, 20:31

Keine Ahnung was es hier noch zu diskutieren gibt?

Der Fußgänger hat bei skittles Beispiel definitiv Vorfahrt und das ist FAKT und keine Diskussion!

Aber wenn schon hier Diskussionen aufkommen wundert mich die ganzen Deppen im Straßenverkehr nicht.


EDIT:

Weils mich nicht loslässt.

Ihr müsst euch zwischen den beiden Gehsteigen einen gedachten Zebrastreifen denken bzw einen Gehweg. Aus logistischen Gründen hat man das nicht gemacht. Erstens weil es einfacher und billiger ist nur so eine Regel wie die BESTEHENDE zu verfassen als Gehsteige auf Straßen zu bauen bzw überall Zebrastreifen zu malen.

Mal so ne Frage an euch Spezialisten, was macht ihr wenn ihr rechts in eine Einfahrt wollt und dort ist ein Gehsteig mit einem Fußgänger? Habt dann auch ihr Vorfahrt oder der Fußgänger?


Falls sich einer beleidigt oder sonstwas füllt. Scheiss drauf ! Der Verkehr bzw das Auto ist einfach zu gefährlich als das man hier bisschen rumspielen könnte mit Halb bzw keine Wissen über Regeln.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (15.12.2011, 20:37)


Cyberwaldi

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52

15.12.2011, 20:48

Ihr müsst euch zwischen den beiden Gehsteigen einen gedachten Zebrastreifen denken bzw einen Gehweg. Aus logistischen Gründen hat man das nicht gemacht. Erstens weil es einfacher und billiger ist nur so eine Regel wie die BESTEHENDE zu verfassen als Gehsteige auf Straßen zu bauen bzw überall Zebrastreifen zu malen.

Mal so ne Frage an euch Spezialisten, was macht ihr wenn ihr rechts in eine Einfahrt wollt und dort ist ein Gehsteig mit einem Fußgänger? Habt dann auch ihr Vorfahrt oder der Fußgänger?
man muss sich nichts denken, entweder es ist da oder es ist nicht da, wär das malen von schutzwegen so viel arbeit, könntest ja alle weglassen, tut man aber nicht, wird wohl einen grund haben

sollte da ne einfahrt sein? is es aber nicht, sollte es eine sein, dann von fließenden in den ruhenden verkehr, ganz neue situation und neu zu bewerten

mich lässts auch nicht los. :-) und ich bewerte ausschliesslich skittles skizze
und nochmal
b)
wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn treten, wenn sie sich vergewissert haben, daß sie hiebei andere Straßenbenützer nicht gefährden.

53

15.12.2011, 21:02

jetzt weiß ich, warum Eisbären bald ausgestorben sind, durch den erhöhten Stressfaktor in Alltagssituationen, die nehmen sich alles zu sehr zu Herzen :]

54

15.12.2011, 21:24

jetzt weiß ich, warum Eisbären bald ausgestorben sind, durch den erhöhten Stressfaktor in Alltagssituationen, die nehmen sich alles zu sehr zu Herzen :]

Ne die sterben aus weil Österreicher ohne Kenntnis der Verkehrsregeln nicht in Österreich bleiben sondern überall rumkurven.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

Cyberwaldi

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55

15.12.2011, 21:46

jetzt weiß ich, warum Eisbären bald ausgestorben sind, durch den erhöhten Stressfaktor in Alltagssituationen, die nehmen sich alles zu sehr zu Herzen :]

Ne die sterben aus weil Österreicher ohne Kenntnis der Verkehrsregeln nicht in Österreich bleiben sondern überall rumkurven.
die regeln kennen wir ja, nur das wir uns schutzwege, fahrstreifen oder einfahrten denken sollen, die nicht das sind, das is unser problem :)


56

15.12.2011, 23:15

cyberwaldi nur für dich:

§9 Abs. 3 StVO:

Zitat

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder
mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
Quelle: StVO (Gesetze im Internet)

Damit ist es eindeutig, dass im beschriebenen Fall von skittle der Autofahrer warten müsste...

57

15.12.2011, 23:17

du sollst dir keine Schutzwege denken, sondern dich an geltendes Recht in Deutschland halten. In Österreich mag die Regelung vllt. eine andere sein, aber in D hat nun mal der Fussgänger in der aufgezeigten Situation Vorfahrt. Im übrigen war das in der DDR ähnlich geregelt wie in Österreich. Deshalb bleiben im Osten alle Fussgänger (vor allem die Älteren stehen). Es fahren viele noch getreu dem Motto: "Motorkraft vor Muskelkraft" :D

58

15.12.2011, 23:28

Bin heute ma straight drüber gelaufen ich glaub der Busfahrer nimmt mich nicht mehr mit 111111

59

16.12.2011, 07:51

und da wundert man sich über die vielen verkehrstoten?

wenn nicht mal die geistige masters-elite die verkehrsregeln beherrscht oO

60

16.12.2011, 08:58

man muss als fußgänger halt immer nach rechts und links schauen. nicht jedoch nach hinten (und vorne im endeffekt auch nicht, denn auch wenn jemand von da kommt und dann links abbiegen will, muss er warten)

aber an sich ein ganz spannendes thema. bei fußgängern geht das immer noch, finde ich. aber als radfahrer hat mich, wenn ich korrekt auf radwegen fuhr, im letzten jahr 3 mal so ein depp über den haufen gefahren weil der da rechts abbiegen wollte und ich aber gradeaus fahren. schulterblick ist glaub stark aus der mode gekommen ?( die hatten dann auf jeden fall ne schöne kleine beule oder zumindest n fetten kratzer hinten rechts im kotflügel. mir ist zum glück nie was passiert. noch dazu kommt, dass die deppen es nicht mal für nötig erachten zu blinken, so dass man wenigstens weiß wo die hinwollen. so dacht ich halt, der fährt gradeaus und bin direktk volle pulle auch gradeaus gefahren. ;(

an sich brauchts da nichtmal n radweg für (auf dem ich aber war), man darf ja mitm rad auch so an ner ampel rechts bis vor fahren (und dann halt auch geradeaus wenn man da hin will)
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.