natürlich hat der arzt nur dann die pflicht zu beweisen dass er richtig gearbeitet hat, wenn ein wirklicher grund für das gericht vorliegt sich das ganze weiter anzuschauen..
also wenn jetz ein patient sagt " ich hab jetzt krebs weil ich vor 20 jahren mal ein aspirin verschrieben bekommen habe" wo ja kein zusammenhang besteht und bewiesen werden kann, dann hat der arzt generell mal nix zu beweisen, sondern der patient.
es muss also ein schaden vorhanden sein, der durch das handeln des arztes verursacht worden ist.
zb knieoperation, seit damals starke schmerzen im knie..
also der patient hat nicht gar nix zu beweisen, sondern natürlich muss er beweisen dass er wirklich schäden hat durch eine unadäquate behandlung.
was bei wikipedia nicht dasteht ist, dass man zwischen deliktrechtlicher haftung und vertragsrechtlicher haftung unterscheiden muss.
deliktrechtlich hats der patient schwer, weil er das verschulden des arztes selbst nachweisen muss..
vertragsrechtlich ist es aber so, dass es reicht wenn der patient die mutmaßlichen folgen eines behandlungsfehlers darlegt, aber die kausalität zwischen behandlung und schädigung muss er nicht beweisen. die muss dann der arzt widerlegen können. das ist die beweislastumkehr.
Wenn der arzt dann zb irgendetwas nicht dokumentiert hat, oder unausreichend dokumentiert.. dann wird angenommen dass es nicht stattgefunden hat zum vorteil des patienten. das bedeutet dann dass der vertrag gebrochen wurde und der arzt schuld bekommt, egal ob in wirklichkeit alles korrekt ablief oder nicht. Bzw auch wenn die verwandten des verstorbenen arztes das nicht auftreiben können mehr, was sowieso von vornherein ein grund für eine beweislastumkehr ist.
edit: ein beispiel das sehr ähnlich ist wie das was ich schon oben meinte ist dieser
fall hier:
in dem fall gehts darum dass ein Fußballspieler 1983 gegen schmerzen behandelt wurde mit einer injektion ins kniegelenk. danach bekam er knieschwellung und schmerzen und wurde operiert. 2005 klagte er dann die nachkommen des schon verstorbenen arztes, weil er längere zeit nicht fußball spielen konnte.
Er bekam in den ersten 3 instanzen nicht recht, da die vermutung nahe lag dass die knieprobleme durch eine allergische reaktion aufs medikament entstand, also der arzt unschuldig daran sei. in der 4. instanz wurde dann nahe gelegt dass der arzt anscheinend irgend eine hygiene maßnahme vor der injektion nicht durchgeführt hat, und dies auch der grund für das problem sein kann, wobei das viel unwahrscheinlicher war. Aber da es als behandlungsfehler gilt diese hygienevorschrift nicht zu machen gabs eine beweislastumkehr, und die nachfahren des arztes müssen jetzt beweisen dass die injektion nicht zu einer bakteriellen entzündung des knies geführt und somit die ganze sache verursacht haben. wenn sie das nicht eindeutig beweisen können, bzw nicht eine andere ursache beweisen können dann wird der arzt bzw die nachfahren als schuldig befunden