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2

18.02.2004, 20:12

War der Stattsanwalt halt unfähig, Glück gehabt.

Denn er hat Unrecht. Da ich kein Jurist bin kann ich es auch nicht belegen, aber im Prinzip ist es mir egal.

Im Prinzip müsste er nur auf seinen Personalsausweis schauen, dann wär schon alles wiederlegt.

Partizan_ch

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3

18.02.2004, 20:25

Es spielt gar keine Rolle, ob er Recht hatte oder nicht, so ein langer Brief mit vielen Artikeln, Daten, Vergleichen und Paragraphen macht schon Eindruck. Um sich da durchzuarbeiten und alles zu widerlegen, hätte der Staatsanwalt sicher einige Stunden aufwenden müssen. Die 39 Euro waren es ihm wohl nicht wert, darum hat er das Verfahren auch eingestellt. Ich kann mir aber vorstellen, dass man bei schwereren Delikten nicht einfach so davonkommt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Josip Broz Tito« (18.02.2004, 20:25)


4

18.02.2004, 22:43

Der Typ hat Recht.

DR_THARGOID

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5

18.02.2004, 23:25

Ich hab nichts kapiert, egal. Bin kein Jurist, Gott sei Dank

Er hat zumindest den Bürokratieapperat mit seinen eigenen Waffen geschlagen.

:respekt:

Dafür hat er Betriebswirtschaftlich nichts drauf

Wenn er einen Stundensatz von 120€ ansetzt, nun, wie lange hat er für den Briefverkehr gearbeitet.

Und das rechnet sich nicht für 39€

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DR_THARGOID« (18.02.2004, 23:29)


6

18.02.2004, 23:35

lol genial :bounce: :respekt:

7

19.02.2004, 03:23

sowas kann man auch ungeheuer leicht fälschen. eine verhandlung wird aus allen möglichen gründen eingestellt - nicht zuletzt weil er einfach die strafe gezahlt hat - und mit ein wenig phantasie läßt sich da alles erdenkliche als grund dazwischenfügen.

kurz: das is vermutlich ein fake ^^

Partizan_ch

Erleuchteter

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8

19.02.2004, 09:03

Blödsinn, er hat sicher nicht Recht. So als ob er der Einzige wäre, der sich je damit befasst hätte. Wenn man das Gesetz tatsächlich so umgehen könnte, hätte der Staat längst was gemacht.

9

19.02.2004, 09:34

ist sicher ein angehender jurist, der grad bissl lange weile hatte ;)

10

19.02.2004, 11:30

Zitat

Original von Josip Broz Tito
Blödsinn, er hat sicher nicht Recht. So als ob er der Einzige wäre, der sich je damit befasst hätte. Wenn man das Gesetz tatsächlich so umgehen könnte, hätte der Staat längst was gemacht.


Es stimmt aber, was er beschreibt. Deutschland hat seit 1990 kein gültiges Grundgesetz mehr.

11

19.02.2004, 11:43

Ja, leider liest man darüber nicht so viel im Internet, und wenn, dann sind das meistens rechte Seiten.

Eiegntlich war das auch eher als Witz gepostet, und sollte keine Grundsatzdiskussion auslösen.
Denn, ob das nun stimmt oder nicht, es ist recht witzig, wie er die Bürokraten in Grund und Boden argumentiert, und die nix besseres wissen, als mit einem Standartschreiben zum Einspruchsverfahren zu antworten.

12

19.02.2004, 11:52

Oh mann *

Habts ihr zuviel gsoffen oder was ?

Seit 1990 Gilt das Grundgesetzt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Was der Typ geschrieben hat, ist totaler Müll.

Entweder ist das ein Fake (entweder ganz fake oder er hat am ende die strafe bezahlt) oder der Stattsanwalt hatte keine Lust da eine grosse Sache draus zu machen.
Wir sehen nur was da im PDF steht, was wirklich passiert ist, können wir doch gar nich nachvollziehen.

Das Grundgesetz ist seit 1949 In Kraft getreten, und seit 1990 ist die Bundesrepublik Deutschland ein voll souveräner Staat, d.h. alles was mit dem 2. Weltkrieg zu tun hat, ist aufgehoben.

Wie gesagt, soll er mal auf seinen Personalausweis schauen, dann sieht er dass er Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist, und er auf den Strassen der Bundesrepublik Deutschland zu schnell gefahren ist, und dass sein haus in der Bundesrepublik Deutschland steht.



Manchen kann man wohl alles erzähen und die glaubens dann auch noch.

cya max

13

19.02.2004, 12:06

Zitat

Original von SiA_MaxPower
Das Grundgesetz ist seit 1949 In Kraft getreten, und seit 1990 ist die Bundesrepublik Deutschland ein voll souveräner Staat, d.h. alles was mit dem 2. Weltkrieg zu tun hat, ist aufgehoben.


Wer hat dir das denn erzählt?

14

19.02.2004, 12:35

Gechichtsunterricht z.B. ?

Edit :

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863)
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am
8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der
beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz
ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:


[...]

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk
gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke
in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Jetzt muss ich wahrscheinlich noch Protokolle zu den Sitzungen von 1989/1990 zwischen Deutschland und den Siegermächten suchen, damit Unique überzeugt werden kann... :rolleyes:

Edit2 :

Im "Vertrag über die abschließenden Regelungen in bezug auf Deutschland" vom 12. September 1990 werden dann die völkerrechtlichen Aspekte der Wiedervereinigung geregelt. Deutschland erhält damit auch wieder seine volle Souveränität zurück.

Quelle : hier


Hättest besser in geschichte aufpassen sollen ?( :P

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »SiA_MaxPower« (19.02.2004, 12:44)


15

19.02.2004, 13:08

Schaut wohl eher so aus:

- Bussgeld-Bescheid bekommen

- Blablablubb zurückgeschrieben

- Verfahren wegen Widerspruch des Bußgeldbescheids am Backen

- Aufklärung darüber das gar kein Widerspruch eingelegt worden ist.

- Verfahren eingestellt, wegen eines Fehlers...
(Hätten die sich das mal durchgelesen was er für ein sinnfreies Zeug geschrieben hat.... )

- Fehlt nur noch ein Merkbefreiungbescheid für betreffende Personen :D

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16

19.02.2004, 13:14

jup, is richtig, wasser sagt... seit 1990 is der 2. weltkrieg offiziell zu ende, davor gabs nur einen Waffenstillstand... so blöd sich das auch anhört^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DRDK_Thunder« (19.02.2004, 13:15)


17

19.02.2004, 13:14

Wahrscheinlich hatte die Stadt soviele Anzeigen geschrieben, dass es ein zu grosser Aufwand wäre, sich näher mit dem Fall zu befassen, und dass sich die paar Euro nicht gelohnt hätten, da in der selben Zeit mehrere andere zahlende "Kunden" hätten abgewicklet werden können.

18

19.02.2004, 15:51

Maxpower ist ein elender Witzeanalysierer ;)

Natürlich haben die das eingestellt, weil es viel zu kompliziert wäre zu prüfen, ob er Recht hätte (Womit aber auch nicht gesagt ist, dass er Unrecht hat :D)

19

19.02.2004, 16:01

also so uninteressant find ich die frage garnicht, ob er nun recht hat oder nicht. wenn ja, und das ding da wirklich statt gefunden haben sollte, wäre das ein präzedenzfall, auf den sich jeder ossi berufen könnte. ich will mir das garnicht vorstellen, welche dimension das annehmen könnte. ?(

ich denk/hoffe aber auch daß es nur ein fake ist. die argumentation steht und fällt damit, was sich hinter den ganzen artikeln usw. da wirklich verbirgt. hab jez auch kein bock das zu prüfen. warum sollte ich fleißiger sein, als der staatsanwalt :)

20

19.02.2004, 16:15

Ich habs doch oben geprüft ^^


Ich habs das nur so auseinandergenommen weil ich den EIndruck hatte, das manche glauben, der Typ hat recht.

Hab dann einfach aus dem Grundgesetz die entsprechenden Kapitel kopiert und am Ende noch was zu den verhandlungen von 1990 kopiert.

Das Verfahren wurde sehr wahrscheinlich aus einem anderen Grund fallen gelassen.

Ich glaube keinem Dokument, dass ich nicht selbst gefälscht habe ^^

21

19.02.2004, 21:15

Zitat

Original von SiA_MaxPower
[...]

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk
gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke
in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Wurdest du gefragt, ob du diese Verfassung annimmst? Ich denke nicht, denn ich wurde nicht gefragt. Also hat Deutschland seit 1990 keine Verfassung.

23

19.02.2004, 22:32

LOL nein, schon wieder so eine Diskussion mit Unique und Dude, ihr glaubt nix, net mal wenn es schwarz auf weiss da steht.

Die verfassung wurde vom deutschen Volke 1949 durch die Läder ratifziziert, und weitet sich nun 1990 auf das gesamte deutsche Volk automatisch aus.

Die Verfassung verliert ihre Gültigkeit, wenn das deutsche Volk eine neue verfassung verabschiedet hat. Das ist bisher nicht der Fall.


edit will ja niemanden beleidigen

nur langsam nervt das , dass einige ohne ahnung immer irgendwelche behauptungen aufstellen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SiA_MaxPower« (19.02.2004, 22:39)


24

19.02.2004, 22:46

...ach Maxi Du schluckst einfach alles....

25

19.02.2004, 22:51

und du musst überall deine Einzeiler reinposten :P

26

19.02.2004, 22:57

...blubber blubber, die Vereinigung wurde nach Artikel 23 einfach durchgezogen und nicht nach Artikel 146, denn dann hätte man eine richtige Verfassung erstellen müssen, die an Stelle des Grundgesetzes getreten wäre, es wurde aber nur die eigentliche "Übergangslösung" Grundgesetz etwas frisiert, somit musste man nicht das Volk fragen und weil Du sowas nicht verstehst und ok findest, dass man uns nicht fragt, schreibe ich halt einfach Einzeiler....

27

19.02.2004, 23:01

Wenn du die verfassung schreiben würdest, bestünde jeder Artikel aus nur einer Zeile, und würde dazu dienen das grundrecht auf Flamen zu erhalten :P

28

19.02.2004, 23:02

Fragt sich, ob die Länder das entscheiden konnten, oder ist das wirklich so gemeint dass es eine Volksabstimmung geben sollte?

29

19.02.2004, 23:05

Also, back 2 Topic : Das ist eine schwere Entscheidung, fakt ist aber, dass das Grundgesetzt seit 1990 die selbe Gültigkeit besitzt wie davor, und da Deutschland nun (Offiziell ) seine volle Souveränität besitzt müsste wohl tatsächlich eine neues grundgesetzt verabschiedet werden.

Nur denke ich kann sich keine Partei atm es leisten, sowas historisch bedeutsames in die Wege zu leiten.

Wenn ich richtig verstehe müsste man atm iene Verfassung ausarbeiten die das deutsche Volk dann ratifiziert.

Aber aktuell gilt das GG nun mal.

30

19.02.2004, 23:13

Zitat

Wenn du die verfassung schreiben würdest, bestünde jeder Artikel aus nur einer Zeile, und würde dazu dienen das grundrecht auf Flamen zu erhalten
...sehr sachlich, Du musst ja auch nicht alles verstehen und klar für die Lämmer gilt das GG...