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91

Monday, September 19th 2011, 4:26pm

Quoted

und mal im ernst, es zwingt ja niemand den jungen, sich vor den zug zu werfen.
sry aber bei depressionen kann man kein rationales denken über etwaige folgen der selbstmordart mehr erwarten. Selbst wenn du recht haben solltest und er sich mit tieferen beweggründen für die zugvariante entschieden hat, steht es uns nicht zu, darüber zu urteilen ^^

92

Monday, September 19th 2011, 4:31pm

Quoted

Können wir bitte mal nicht aufeinander rumhacken, sondern sachlich diskutieren. Vielen Dank!


Das wirst Du hier schwer bekommen, dafür sind die meisten User zu ....... :O :P

Finde das btW auch moralisch fast lächerlich auch wenn einem der Zugfahrer sicherlich leid tun kann, weil das sicherlich schwer zu verdauen ist.
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

93

Monday, September 19th 2011, 4:33pm

-

94

Monday, September 19th 2011, 4:34pm

zu ... ?
zu... blöd ?
zu... blöd um zu merken das sie auf einen bald 2 jahre alten post antworten ? Ja das stimmt wohl, aber solche leute brauchen sich nicht wundern wenn man sie n bisschen ärgert ;)

da nützt dann auch dein nacheditierter 2ter absatz nixmehr, um zu versuchen näher am thema zu bleiben :D

edit: und dabei doppelposten zeugt natürlich auch von meiner geballten intelligenz lol

95

Monday, September 19th 2011, 5:06pm

Alle deine Sätze sind falsch und ergeben keinen Sinn bzw. berühren mich nicht. Solche Postings sind also besser als meine? :D

Habe sehr wohl gemerkt wie alt der Post ist, da ich Ihn aber komplett gelesen habe, musste ich dies einfach anmerken, auch nach so langer Zeit.

Und der 2te Satz war Ernst gemeint und mein vorranginger Gedanke zum aktuellem Post. Daher Pigov = ? :up:
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

96

Monday, September 19th 2011, 5:07pm

Eltern haften für ihre Kinder, weiß doch jeder.

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97

Monday, September 19th 2011, 5:26pm

der lokführer hat in meinen augen recht. ausserdem werden die eltern deswegen schon nich zur tafel müssen, ein paar milliönchen sind bestimmt vermacht worden. ;)

98

Monday, September 19th 2011, 5:29pm

@Woerni: Es geht doch hier nicht ums Geld Mensch!
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

99

Monday, September 19th 2011, 5:41pm

UND WAS LERNEN WIR DARAUS?

1. LOKFÜHRER WERDEN UND KASSE MACHEN
2. KINDER SIND EIN FINANZIELLES RISIKO
3. SELBSTMORD ERHÖHT DAS BIP (ANWÄLTE/REINIGUNGSKRÄFTE) UND SOLLTE DAHER STEUERLICH BEGÜNSTIGT WERDEN

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100

Monday, September 19th 2011, 5:46pm

@Woerni: Es geht doch hier nicht ums Geld Mensch!


So? Um was denn dann? Ich hoffe ich muss nacher nicht etliche posts zitieren!

101

Monday, September 19th 2011, 6:19pm

Ich glaube, einige haben nicht verstanden, dass es in dem von yellow_crush zitierten Bericht gar nicht um Enkes Eltern geht, somit ist völlig offen, ob sie ein paar Milliönchen geerbt hatten oder vielleicht (bei einem 20-Jährigen) eher nix?

Darüber hinaus werden nicht die Eltern verklagt, weil sie die Eltern sind, sondern die Rechtsnachfolger, indem Sie das Erbe offenbar angenommen haben (sie hätten es ausschlagen können). Verklagt wird also im Grunde der Selbstmörder, vertreten durch seine Rechtsnachfolger. Ich finde das völlig in Ordnung. Mit depressiv Erkrankten hat man Mitgefühl / Verständnis, mit Lokführern die unschuldig mit rein gezogen werden, aber nicht? Drum prüfe, wer ein Erbe annimmt! Leider sind die Fristen hierfür extrem kurz...

Im übrigen fällt die Entscheidung sich das Leben zu nehmen bei depressiv Erkrankten idR nicht mal eben spontan und man wirft sich vor den gerade vorbeirauschenden Zug. Da wird über einen langen Zeitraum überlegt und (zunächst) wieder verworfen, bis man sich schließlich auf Grund des Ausbleibens von Besserung und Hoffnung dafür entscheidet, es durch zu ziehen. In meinen Augen hat man auch mit Depressionen durchaus die Wahl, auf welche Art man es dann tut und es geht auch ohne andere mit rein zu ziehen. Die Energie und den Mut aufbringen, es zu vollziehen, muss man sowieso.

Ich bin der Ansicht, jeder sollte das Recht haben, selbst zu entscheiden. Und zwar unabhängig von schwerer Krankheit, die selbst in liberaleren Ländern zwingende Voraussetzung sind. Leider bekommt man hierzulande keinerlei Unterstützung, sondern muss damit rechnen, im Zweifel weggesperrt und zum Leben gezwungen zu werden. Wenn es Einrichtungen gäbe, in denen man frei sein Leben human beenden könnte, müsste sich niemand vor Züge werfen.

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102

Monday, September 19th 2011, 7:04pm

mal abgesehen davon, dass die Bahn eigentlich für solche gelder zuständig wäre (oder zumindest die entsprechende finanzielle unterstützung aufbringen müsste), verstehe ich nicht, wie die eltern eines 20jährigen, erwachsenen mannes noch für diesen aufkommen müssen?

beziehungsweise ich wusste nicht, dass familienmitglieder für taten ihrer verwandten aufkommen müssen.
muss ich auch bezahlen, wenn mein imaginärer älterer bruder sich vor den zug wirft?

wie ist das juristisch überhaupt geregelt, wann müssen denn erben/familienangehörige mitbezahlen?

Zitat von »'Olaf Schubert«

"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."

103

Monday, September 19th 2011, 7:07pm

klar, wenn das erbe annimmst erbst du auch schulden etc.

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104

Monday, September 19th 2011, 7:10pm

wie kann man ein erbe eines 20jährigen NICHT annehmen als eltern. geht das?

Zitat von »'Olaf Schubert«

"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."

105

Monday, September 19th 2011, 7:14pm

War doesn't decide who is right, only who is left.

106

Monday, September 19th 2011, 7:16pm

Natürlich geht das. In Deutschland beträgt die Frist hierfür 6 Wochen. Man kann nur entweder alles annehmen oder alles ausschlagen.
Erben bedeutet immer auch Risiko, da man auch haftet für Lasten, die zum Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nicht offen lagen.

107

Monday, September 19th 2011, 7:22pm

bissl off topic..
aber in der medizin gibts folgende situation:
ein verwandter von dir ist arzt und du bist der erbe.. er stirbt mit 80 jahren und du trittst das erbe an. dann kommt ein patient des verstorbenen und sagt er hat vor 20 jahren eine falsche behandlung bekommen und will jetzt dafür entschädigt werden. Dann bist du als erbe dafür verantwortlich dass du beweisen kannst das dieser arzt damals nicht fahrlässig gehandelt hat, und der patient nicht im recht ist. GL bei sowas dann

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108

Monday, September 19th 2011, 7:48pm

Nach deutschem Recht muss doch der Klaeger Beweise liefern und nicht der Angeklagte? Deshalb doch eher GL an den Klaeger zu beweisen, dass der Arzt ihn falsch behandelt hat.

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109

Monday, September 19th 2011, 7:48pm

ja bestimmt und wenn der einen umgebracht hast musst du als Erbe auch ins Knast für Ihn... ;)

110

Monday, September 19th 2011, 7:55pm

als arzt gilt nicht die unschuldsvermutung, sondern es läuft umgekehrt

okay überspitzt formuliert. aber du hast als arzt die pflicht zu beweisen dass du richtig gearbeitet hast, weil die patienten sonst keine chance hätten irgendwas einzuklagen. der patient muss gar nix beweisen

111

Monday, September 19th 2011, 8:59pm

Deshalb hört man auch so oft von ausgeschlagenen Erbschaften bei Nachkommen von Ärzten oder deren völligen Verarmung im anderen Falle... schon wieder Zeit für Akhos Märchenstunde? :D

112

Monday, September 19th 2011, 9:02pm

disa hat wohl auch ne dissertation über das thema geschrieben?

http://de.wikipedia.org/wiki/Arzthaftung…erleichterungen

"Nur dann, wenn der Patient einen groben Behandlungsfehler nachweisen kann, erfolgt eine Umkehr der Beweislast (BGH früher: "Beweiserleicherungen bis hin zur Beweislastumkehr"). Dann muss der Arzt beweisen, dass der eingetretene Schaden nicht auf einem groben Behandlungsfehler beruht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass all das, was nicht ärztlich dokumentiert wurde, aber dokumentiert werden muss, tatsächlich nicht erfolgt ist. Insoweit sind Dokumentationsfehler oft der Beginn eines erfolgreichen Arzthaftungsprozesses, weil sie Grundlage für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers werden können.
Die mangelnde Erhebung oder Sicherung von Kontrollbefunden führt ebenso zu einer Beweislasterleicherung zu Gunsten des Patienten."
bzw http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr#Arzthaftung

113

Monday, September 19th 2011, 9:08pm

Ich schreibe keine Märchen, nein. :D

Theoretisch mag das ja so sein, praktisch scheint das extrem selten vorzukommen, Behandlungsfehler - gern auch grobe - hingegen deutlich häufiger.

114

Monday, September 19th 2011, 9:10pm

okay, dann erzähl mehr davon, du scheinst dich ja besonders gut auszukennen lol

115

Monday, September 19th 2011, 10:56pm


du hast als arzt die pflicht zu beweisen dass du richtig gearbeitet hast, weil die patienten sonst keine chance hätten irgendwas einzuklagen. der patient muss gar nix beweisen

wie passt das zusammen mit "der Patient muss beim Schadensersatzanspruch allgemein beweisen, dass der Arzt durch einen konkreten Fehler seine jetzt beklagten Beschwerden verursacht hat."

116

Tuesday, September 20th 2011, 12:21am

natürlich hat der arzt nur dann die pflicht zu beweisen dass er richtig gearbeitet hat, wenn ein wirklicher grund für das gericht vorliegt sich das ganze weiter anzuschauen..
also wenn jetz ein patient sagt " ich hab jetzt krebs weil ich vor 20 jahren mal ein aspirin verschrieben bekommen habe" wo ja kein zusammenhang besteht und bewiesen werden kann, dann hat der arzt generell mal nix zu beweisen, sondern der patient.
es muss also ein schaden vorhanden sein, der durch das handeln des arztes verursacht worden ist.
zb knieoperation, seit damals starke schmerzen im knie..
also der patient hat nicht gar nix zu beweisen, sondern natürlich muss er beweisen dass er wirklich schäden hat durch eine unadäquate behandlung.

was bei wikipedia nicht dasteht ist, dass man zwischen deliktrechtlicher haftung und vertragsrechtlicher haftung unterscheiden muss.
deliktrechtlich hats der patient schwer, weil er das verschulden des arztes selbst nachweisen muss..
vertragsrechtlich ist es aber so, dass es reicht wenn der patient die mutmaßlichen folgen eines behandlungsfehlers darlegt, aber die kausalität zwischen behandlung und schädigung muss er nicht beweisen. die muss dann der arzt widerlegen können. das ist die beweislastumkehr.
Wenn der arzt dann zb irgendetwas nicht dokumentiert hat, oder unausreichend dokumentiert.. dann wird angenommen dass es nicht stattgefunden hat zum vorteil des patienten. das bedeutet dann dass der vertrag gebrochen wurde und der arzt schuld bekommt, egal ob in wirklichkeit alles korrekt ablief oder nicht. Bzw auch wenn die verwandten des verstorbenen arztes das nicht auftreiben können mehr, was sowieso von vornherein ein grund für eine beweislastumkehr ist.


edit: ein beispiel das sehr ähnlich ist wie das was ich schon oben meinte ist dieser fall hier:

in dem fall gehts darum dass ein Fußballspieler 1983 gegen schmerzen behandelt wurde mit einer injektion ins kniegelenk. danach bekam er knieschwellung und schmerzen und wurde operiert. 2005 klagte er dann die nachkommen des schon verstorbenen arztes, weil er längere zeit nicht fußball spielen konnte.
Er bekam in den ersten 3 instanzen nicht recht, da die vermutung nahe lag dass die knieprobleme durch eine allergische reaktion aufs medikament entstand, also der arzt unschuldig daran sei. in der 4. instanz wurde dann nahe gelegt dass der arzt anscheinend irgend eine hygiene maßnahme vor der injektion nicht durchgeführt hat, und dies auch der grund für das problem sein kann, wobei das viel unwahrscheinlicher war. Aber da es als behandlungsfehler gilt diese hygienevorschrift nicht zu machen gabs eine beweislastumkehr, und die nachfahren des arztes müssen jetzt beweisen dass die injektion nicht zu einer bakteriellen entzündung des knies geführt und somit die ganze sache verursacht haben. wenn sie das nicht eindeutig beweisen können, bzw nicht eine andere ursache beweisen können dann wird der arzt bzw die nachfahren als schuldig befunden

This post has been edited 5 times, last edit by "Imp_Akhorahil" (Sep 20th 2011, 1:10am)


117

Tuesday, September 20th 2011, 7:57am

Super Akho, einen Fall gefunden. ?(

Wobei hier bereits 1985 geklagt wurde und der Fall dann durch sämtliche Instanzen bis zum BGH ging.
Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Revision abgelehnt wird, weil der Beklagte zwischenzeitlich verstorben ist?
Das Problem hier dürfte eher sein, dass die Justiz viel zu langsam ist...

118

Tuesday, September 20th 2011, 10:56am

den link hab ich zufällig gefunden weil es einer der ersten 5 ist wenn man "behandlungsfehler beweisen" in google eingibt.
ich hab nicht nach nem fall gesucht
ich hab das zwar gestern spät nachts gelesen wo ich schon müde war, aber soweit ich mich erinnere wurde die revision abgelehnt weil die indizien zu schwach waren dass die kausaltität vorhanden ist, unc nicht weil der arzt verstorben ist. und das 3 mal in folge von verschiedenen gerichten bestätigt. einen präzedenzfall mit beweislastumkehr gab es erstmals 2005 soweit ich mich erinnere, also irgendwie auch logisch dass sie es vorher abweisen müssen, und dann durch eine rechtslageänderung die beweislast umgedreht haben.. ist halt nicht zu beweisen mehr für die verwandten des arztes und deshalb quasi direkt schuldspruch dadurch.
die justiz ist immer langsam, das stimmt allerdings. nur war das nicht der grund, wenn sie schneller als 2005 vorm BGH gewesen wären wär der arzt unschuldig geblieben ^^

allerdings passt es eigentlich doch alles nicht zum threadthema genau, deshalb werd ich mal weg gehen von dem offtopic, wenns wen interessiert weiter kann man ja gern nen anderen thread eröffnen dafür

119

Tuesday, September 20th 2011, 11:03am

Akho schreib ma lieber was im aLc A RTS scheduling thread :O

120

Tuesday, September 20th 2011, 12:19pm

Viel interessanter finde ich, dass niemand darauf eingeht, wie man das Problem lösen könnte, dass Menschen sich überhaupt vor Züge werfen. Offenbar gibt es dahingehend Denkverbote und Suizidprävention scheint die einzige zulässige Option zu sein. Ich glaube allerdings nicht, dass man alle Menschen "heilen" und davor bewahren kann, sich das Leben bereits vor einem natürlichen Ende zu nehmen - aus welchen Gründen auch immer. Wieso ist es ein No-Go, Menschen einen würdigen Weg des Sterbens zur Verfügung zu stellen, sie im Zweifel gar zum Leben zu zwingen - oder eben dazu, sich vor einen Zug zu werfen, weil ihnen keine bessere Möglichkeit zugänglich / zumutbar scheint? Das ist für den Mensch an sich offenbar ein schwieriges Thema und zwar meiner Ansicht nach, weil er sich selbst bzw. die Bedeutung seines Lebens generell zu wichtig einwertet. Eine menschliche Lebensspanne ist, gemessen an unserer Welt, Universum etc.pp eher ein Wimpernschlag. Gestorben wird ohnehin, keiner kommt darum herum, die Frage lautet nur wann. Wieso darf ein Mensch in unserer Gesellschaft perse nicht frei entscheiden, wie lange er leben möchte?